BGV A3 Prüfung Charlottenburg
BGV A3 Prüfung Charlottenburg – heute DGUV V3 Prüfung
BGV A3 Prüfung Charlottenburg: Sie möchten Ihre elektrischen Geräte, Anlagen und Betriebsmittel zuverlässig prüfen lassen – fachgerecht, nachvollziehbar dokumentiert und mit möglichst wenig Unterbrechung Ihres Betriebs? Dann sind Sie bei uns richtig. Wir unterstützen Unternehmen, Praxen, Büros, Gewerbebetriebe und Hausverwaltungen bei der heutigen DGUV-V3-Prüfung, klären vorab den tatsächlichen Prüfbedarf und sorgen für einen transparenten, gut planbaren Ablauf.
Jetzt Prüfung anfragen und Aufwand schnell einschätzen lassen: 030 – 814 509 278
BGV A3 Prüfung Berlin: Die frühere BGV A3 heißt heute DGUV Vorschrift 3. Arbeitgeber und Unternehmer müssen dafür sorgen, dass betrieblich verwendete elektrische Anlagen und Betriebsmittel sicher sind und die erforderlichen Prüfungen fachgerecht durchgeführt werden. Welche Geräte, Anlagen oder Maschinen geprüft werden müssen und wann die nächste Prüfung fällig ist, richtet sich nach dem Prüfobjekt, den Einsatzbedingungen und der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung.
Sie wurden von Ihrer Berufsgenossenschaft, einem Auftraggeber, der Hausverwaltung oder dem betrieblichen Arbeitsschutz nach einer BGV-A3-Prüfung gefragt? Lassen Sie sich von den unterschiedlichen Bezeichnungen nicht verunsichern. BGV A3 ist der frühere Name der heute verwendeten DGUV Vorschrift 3.
Unser Elektrofachbetrieb klärt mit Ihnen, welcher Prüfbestand tatsächlich vorhanden ist, welche Prüfungen benötigt werden und welche Unterlagen anschließend erforderlich sind. Die Durchführung wird so vorbereitet, dass Ihr laufender Betrieb möglichst wenig beeinträchtigt wird.
BGV A3 beziehungsweise DGUV V3 Prüfung in Charlottenburg anfragen
Für eine erste Einschätzung benötigen wir keine vollständig ausgearbeitete Inventarliste. In der Regel genügen zunächst:
- die ungefähre Anzahl der elektrischen Geräte,
- die Art Ihres Betriebes,
- Angaben zu vorhandenen Maschinen und Anlagen,
- die Anzahl der Standorte,
- vorhandene Prüfprotokolle oder Bestandslisten,
- Ihr gewünschter Prüfzeitraum.
Telefon: 030 – 814 509 278
Wir übernehmen Elektroprüfungen in Berlin-Charlottenburg, weiteren Berliner Bezirken und nach Vereinbarung auch in Brandenburg.
BGV A3 Prüfung Charlottenburg Infografik
BGV A3 Prüfung: Was bedeutet der Begriff heute?
Die BGV A3 war eine berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Im Zuge der Vereinheitlichung des Vorschriftenwerks der gesetzlichen Unfallversicherung wurde die Bezeichnung geändert.
Die heutige Bezeichnung lautet:
DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
„DGUV V3“ ist die im betrieblichen Alltag häufig verwendete Kurzform. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Umstellung der Nummerierung keine sachliche Änderung der Schutzziele, der Qualifikationsanforderungen oder der Kennzeichnung bewirkte.
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| BGV A3 | Frühere Bezeichnung für Unternehmen und gewerbliche Betriebe |
| DGUV Vorschrift 3 | Heute maßgebliche Bezeichnung für den entsprechenden gewerblichen Bereich |
| DGUV V3 | Häufig verwendete Kurzform für DGUV Vorschrift 3 |
| GUV-V A3 | Frühere Bezeichnung im Bereich öffentlicher Unfallversicherungsträger |
| DGUV Vorschrift 4 | Entsprechende heutige Vorschrift im öffentlichen Bereich |
| DIN- und VDE-Bestimmungen | Technische Regeln, nach denen konkrete Prüfungen abhängig vom Prüfobjekt durchgeführt werden |
Eine „BGV-A3-Prüfung“ und eine „DGUV-V3-Prüfung“ sind deshalb nicht zwei unterschiedliche Dienstleistungen. Wer heute nach einer BGV-A3-Prüfung fragt, sucht regelmäßig eine Prüfung nach den aktuell geltenden Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 und den jeweils einschlägigen technischen Regeln.
Ist die BGV A3 noch gültig?
Die Bezeichnung BGV A3 ist veraltet. Für aktuelle Unterlagen, Angebote und Prüfprotokolle sollte die Bezeichnung DGUV Vorschrift 3 verwendet werden.
Alte Prüfprotokolle werden jedoch nicht allein deshalb unbrauchbar, weil auf ihnen noch „BGV A3“ steht. Entscheidend ist, ob das Prüfobjekt eindeutig bezeichnet wurde, der Prüfumfang nachvollziehbar ist, die Ergebnisse dokumentiert wurden und die Prüfung von einer ausreichend qualifizierten Person durchgeführt wurde.
Bei der nächsten Prüfung sollte die Dokumentation auf die aktuelle Bezeichnung und die heute anzuwendenden technischen Prüfgrundlagen umgestellt werden.
Wer ist für die BGV-A3- beziehungsweise DGUV-V3-Prüfung verantwortlich?
Die organisatorische Verantwortung liegt beim Arbeitgeber beziehungsweise Unternehmer. Er muss dafür sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel entsprechend den elektrotechnischen Regeln errichtet, betrieben, geändert und instand gehalten werden.
Werden Mängel festgestellt, müssen diese unverzüglich behandelt werden. Besteht eine dringende Gefahr, darf die mangelhafte Anlage oder das betroffene Betriebsmittel bis zur Beseitigung des Mangels nicht weiterverwendet werden.
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung insbesondere festlegen:
- welche elektrischen Arbeitsmittel, Anlagen und Maschinen vorhanden sind,
- welchen Beanspruchungen sie im Betrieb ausgesetzt sind,
- welche Prüfungen erforderlich sind,
- welchen Umfang die jeweiligen Prüfungen haben,
- innerhalb welcher Fristen geprüft wird,
- welche Qualifikation die Prüfperson benötigt,
- wie die Prüfergebnisse dokumentiert werden,
- wie mit festgestellten Mängeln umzugehen ist.
Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, dass Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen ermittelt und festgelegt werden. Eine vorhandene CE-Kennzeichnung entbindet den Arbeitgeber nicht von der Gefährdungsbeurteilung.
Die technische Prüfperson kann den Unternehmer bei der Beurteilung und der Festlegung geeigneter Prüffristen unterstützen. Die Verantwortung für die betriebliche Organisation und den sicheren Weiterbetrieb verbleibt jedoch beim Arbeitgeber beziehungsweise Unternehmer.
Welche Unternehmen benötigen eine DGUV-V3-Prüfung?
Eine Prüfung ist insbesondere für Unternehmen und Einrichtungen relevant, in denen Beschäftigte elektrische Geräte, Anlagen oder Maschinen als Arbeitsmittel verwenden.
Dazu gehören beispielsweise:
- Büros, Agenturen und Kanzleien,
- Arztpraxen, Zahnarztpraxen und therapeutische Einrichtungen,
- Ladengeschäfte und Filialbetriebe,
- Hotels, Pensionen und Gastronomiebetriebe,
- Handwerksunternehmen und Werkstätten,
- Lager- und Logistikbetriebe,
- Produktions- und Industriebetriebe,
- Hausverwaltungen und Gewerbeimmobilien,
- Baustellen und Montageunternehmen,
- Schulen, Vereine und soziale Einrichtungen,
- Veranstaltungs- und Kulturbetriebe.
Auch gemietete, geleaste oder im Betrieb geduldete private Elektrogeräte können in die betriebliche Sicherheitsorganisation einzubeziehen sein. Entscheidend ist nicht allein, wem ein Gerät gehört, sondern ob es am Arbeitsplatz verwendet wird und dadurch eine Gefährdung für Beschäftigte oder andere Personen entstehen kann.
Für Einrichtungen des öffentlichen Bereichs kann abhängig vom zuständigen Unfallversicherungsträger die DGUV Vorschrift 4 maßgeblich sein.
Was wird bei einer BGV-A3-Prüfung geprüft?
Der Begriff „BGV A3 Prüfung“ beschreibt nicht automatisch einen einheitlichen Prüfauftrag. Vor Beginn muss festgelegt werden, ob mobile Elektrogeräte, fest angeschlossene Betriebsmittel, elektrische Anlagen, Maschinen oder mehrere dieser Bereiche geprüft werden sollen.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Ortsveränderliche Betriebsmittel können während des Betriebes bewegt oder leicht von einem Ort zu einem anderen gebracht werden.
Typische Beispiele sind:
- Computer und Monitore,
- Netzteile und Ladegeräte,
- Drucker und Aktenvernichter,
- Verlängerungsleitungen,
- Mehrfachsteckdosen,
- Kaffeemaschinen und Wasserkocher,
- Staubsauger und Reinigungsgeräte,
- mobile Leuchten,
- Bohrmaschinen und andere Elektrowerkzeuge.
Ein Gerät gilt nicht allein deshalb als ortsveränderlich, weil es einen Netzstecker besitzt. Maßgeblich sind seine Bauart, sein Verwendungszweck und seine tatsächliche betriebliche Nutzung.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel
Ortsfeste Betriebsmittel sind fest angebracht, fest angeschlossen oder können aufgrund ihrer Größe, ihres Gewichtes oder ihrer Funktion nicht ohne Weiteres bewegt werden.
Dazu können gehören:
- fest angeschlossene Küchengeräte,
- Pumpen und Lüftungsgeräte,
- Klimageräte,
- elektrische Heizgeräte,
- fest montierte Leuchten,
- gebäudetechnische Betriebsmittel,
- fest angeschlossene Produktionsgeräte.
Elektrische Anlagen
Bei einer Anlagenprüfung werden nicht nur einzelne Geräte betrachtet. Je nach Auftrag können unter anderem geprüft werden:
- Unterverteilungen,
- Stromkreise,
- Steckdosen,
- Schutzleiter,
- Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen,
- fest verlegte Leitungen,
- Schalt- und Schutzeinrichtungen,
- Potentialausgleich und Erdung,
- sicherheitsrelevante Abschaltbedingungen.
Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ist vom Umfang und von den anzuwendenden Messverfahren deutlich von einer einfachen Geräteprüfung zu unterscheiden.
Maschinen und besondere elektrische Betriebsmittel
Maschinen dürfen nicht ungeprüft in eine gewöhnliche Gerätepauschale einbezogen werden. Ihre elektrische Ausrüstung, Steuerung, Schutzfunktionen und Abschalteinrichtungen können besondere Prüfungen erfordern.
Das gilt beispielsweise für:
- Produktionsmaschinen,
- Rolltore und elektrisch betriebene Türen,
- Hebe- und Fördertechnik,
- Schweißgeräte,
- medizinische Elektrogeräte,
- Laborgeräte,
- elektrische Ladeeinrichtungen,
- Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen.
Für solche Prüfobjekte können zusätzliche Vorschriften, Spezialnormen und besondere Qualifikationen erforderlich sein.
Wann muss eine BGV-A3- beziehungsweise DGUV-V3-Prüfung erfolgen?
Die DGUV Vorschrift 3 nennt mehrere typische Prüfanlässe.
Vor der ersten Inbetriebnahme
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind grundsätzlich vor der ersten Inbetriebnahme beziehungsweise erstmaligen betrieblichen Verwendung zu beurteilen.
Eine weitergehende Prüfung kann entfallen, wenn ein geeigneter Nachweis des Herstellers oder Errichters bestätigt, dass das Prüfobjekt den Anforderungen entspricht. Ob ein solcher Nachweis im konkreten Fall ausreicht, muss fachkundig beurteilt werden.
Fabrikneue, anschlussfertige Geräte sollten mindestens auf sichtbare Schäden, mögliche Transportschäden und ihre Eignung für den vorgesehenen Einsatz kontrolliert werden. Eine CE-Kennzeichnung allein ersetzt die betriebliche Gefährdungsbeurteilung nicht.
Nach Änderungen oder Instandsetzungen
Wurde eine elektrische Anlage verändert oder ein Betriebsmittel sicherheitsrelevant repariert, ist vor der Wiederinbetriebnahme zu prüfen, ob der ordnungsgemäße Zustand wiederhergestellt wurde.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Austausch einer Anschlussleitung,
- Erneuerung eines Netzsteckers,
- Reparatur eines Gehäuses,
- Änderung einer Unterverteilung,
- Erweiterung von Stromkreisen,
- Austausch sicherheitsrelevanter Bauteile,
- Veränderung einer Maschinensteuerung.
Nach einer prüfpflichtigen Instandsetzung ist regelmäßig eine vollständige Prüfung der betroffenen Schutzmaßnahmen erforderlich.
Als wiederkehrende Prüfung
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel unterliegen Alterung, Verschleiß, Verschmutzung, mechanischen Beanspruchungen und anderen schädigenden Einflüssen. Wiederkehrende Prüfungen sollen Mängel erkennen, bevor daraus eine konkrete Gefahr entsteht.
Nach besonderen Ereignissen
Auch außergewöhnliche Ereignisse können eine zusätzliche Prüfung erforderlich machen. Dazu zählen beispielsweise:
- längere Stillstandszeiten,
- Wasserschäden,
- Brand- oder Hitzeeinwirkung,
- Überlastungen,
- schwere mechanische Beschädigungen,
- Veränderungen des Einsatzortes,
- auffällige Störungen,
- Unfälle oder Beinaheunfälle.
Ob eine außerordentliche Prüfung notwendig ist, richtet sich nach der Art des Ereignisses und den möglichen Auswirkungen auf die Sicherheit.
BGV A3 Prüfung Charlottenburg
Wie oft muss die BGV A3 Prüfung durchgeführt werden?
Es gibt keine einzige Prüffrist, die unverändert für alle Betriebe und alle elektrischen Geräte gilt.
Die Prüffristen müssen so festgelegt werden, dass entstehende Mängel rechtzeitig erkannt werden können. Häufig im Internet genannte Zeiträume von zwölf, 24 oder 48 Monaten sind keine automatisch geltenden Universalfristen.
Bei der Festlegung sind insbesondere zu berücksichtigen:
| Kriterium | Bedeutung für die Prüffrist |
|---|---|
| Verwendungshäufigkeit | Häufig eingesetzte Geräte können schneller verschleißen |
| Einsatzort | Baustelle, Werkstatt, Büro oder Außenbereich führen zu unterschiedlichen Beanspruchungen |
| Mechanische Belastung | Stöße, Zugbelastungen und häufiges Umsetzen können kürzere Fristen erfordern |
| Feuchtigkeit und Staub | Erhöhte Umwelteinflüsse können die elektrische Sicherheit beeinträchtigen |
| Chemische und thermische Einflüsse | Öle, Säuren, Laugen oder hohe Temperaturen erhöhen das Schadensrisiko |
| Benutzerkreis | Häufig wechselnde oder wenig eingewiesene Benutzer können die Beanspruchung erhöhen |
| Wartungszustand | Regelmäßige Pflege und Instandhaltung beeinflussen die Zuverlässigkeit |
| Frühere Prüfergebnisse | Eine erhöhte Fehlerquote kann kürzere Prüffristen erforderlich machen |
| Herstellerangaben | Vorgaben des Herstellers sind bei der Beurteilung zu berücksichtigen |
| Folgen eines Ausfalls | Je schwerer die möglichen Folgen, desto strenger kann die Frist ausfallen |
Die Prüffrist wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Abweichungen von häufig verwendeten Richtwerten müssen fachlich nachvollziehbar sein. Für die Einhaltung und Plausibilität der Fristen bleibt der Unternehmer verantwortlich.
Wer darf die BGV-A3- beziehungsweise DGUV-V3-Prüfung durchführen?
Die Bedienung eines Prüfgerätes allein macht eine Person noch nicht zu einer ausreichend qualifizierten Prüfperson.
Für Prüfungen elektrischer Arbeitsmittel muss die beauftragte Person für die konkrete Prüfaufgabe über die erforderlichen Kenntnisse verfügen. Abhängig vom Prüfgegenstand und der Rechtsgrundlage muss sie die Anforderungen an eine Elektrofachkraft beziehungsweise eine zur Prüfung befähigte Person erfüllen.
Wesentliche Voraussetzungen sind:
- eine geeignete elektrotechnische Berufsausbildung oder vergleichbare Qualifikation,
- einschlägige Berufserfahrung,
- eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im betreffenden Prüfbereich,
- Kenntnisse der zu prüfenden Geräte, Anlagen oder Maschinen,
- sichere Beherrschung der verwendeten Mess- und Prüfgeräte,
- aktuelle Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften und Normen,
- die Fähigkeit, Messwerte und festgestellte Abweichungen fachlich zu bewerten.
Eine Person kann für einen begrenzten Prüfbereich ausreichend qualifiziert sein, ohne automatisch jede elektrische Anlage, Maschine oder jedes Spezialgerät prüfen zu dürfen. Die Qualifikation muss zum konkreten Prüfauftrag passen.
Wie läuft eine BGV-A3-Prüfung in Berlin ab?
Eine fachgerechte Prüfung beginnt nicht erst mit dem Anschließen eines Messgerätes. Zunächst müssen Prüfbestand, Prüfanlass und Prüfgrundlage festgelegt werden.
1. Prüfauftrag und Bestand klären
Vor Beginn wird bestimmt, welche Geräte, Anlagen und Maschinen zum Auftrag gehören. Vorhandene Inventarlisten, frühere Prüfprotokolle, Schaltpläne und Anlagenunterlagen helfen dabei, Lücken und unnötige Doppelprüfungen zu vermeiden.
2. Prüfobjekte identifizieren
Jedes Prüfobjekt muss eindeutig zugeordnet werden können. Bei Geräten kann dies beispielsweise über Inventarnummer, Seriennummer, Barcode, Standort und Gerätebezeichnung erfolgen.
Bei elektrischen Anlagen muss erkennbar sein, welche Verteilung, welcher Stromkreis oder welcher Anlagenteil geprüft wurde.
3. Besichtigen
Die Besichtigung ist der erste technische Prüfschritt. Dabei wird kontrolliert, ob sichtbare Schäden oder sicherheitsrelevante Veränderungen vorhanden sind.
Typische Prüfpunkte sind:
- beschädigte Leitungen und Stecker,
- Gehäusebrüche,
- fehlende Zugentlastungen,
- unzulässige Veränderungen,
- Verschmutzungen oder Feuchtigkeit,
- thermische Schäden,
- fehlende Abdeckungen,
- erkennbare Beschädigungen an Schutzeinrichtungen,
- Eignung für den vorgesehenen Einsatzort.
Bereits durch eine sorgfältige Besichtigung kann ein erheblicher Teil vorhandener Mängel erkannt werden.
4. Messen
Welche Messungen erforderlich sind, hängt vom Prüfobjekt, der Schutzklasse, dem Prüfanlass und der anzuwendenden Norm ab.
Je nach Gerät oder Anlage können beispielsweise geprüft werden:
- Durchgängigkeit von Schutzleiterverbindungen,
- Schutzleiterwiderstand,
- Isolationswiderstand,
- Schutzleiterstrom,
- Berührungsstrom,
- Ersatzableitstrom,
- Schleifenimpedanz,
- Netzinnenwiderstand,
- Auslöseverhalten von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen,
- Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag.
Messwerte dürfen nicht nur aufgenommen werden. Sie müssen auf Plausibilität geprüft und fachlich bewertet werden.
5. Erproben und Funktionsprüfung
Sicherheitsrelevante Funktionen werden soweit erforderlich erprobt. Dazu können gehören:
- Schalter und Befehlsgeräte,
- Kontroll- und Meldeleuchten,
- Verriegelungen,
- Schutzabschaltungen,
- Not-Halt- und Not-Aus-Funktionen,
- Prüftasten von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen,
- Drehrichtung und Drehfeld,
- sicherheitsrelevante Steuerungsfunktionen.
Die Funktionsprüfung erfolgt nur in dem Umfang, der für die Beurteilung der Sicherheit erforderlich ist.
6. Ergebnisse bewerten
Die Prüfperson vergleicht den festgestellten Zustand mit dem erforderlichen Sollzustand. Erst diese Bewertung entscheidet, ob das Prüfobjekt weiterverwendet werden kann, ob eine Reparatur erforderlich ist oder ob eine unmittelbare Gefährdung besteht.
7. Dokumentieren und kennzeichnen
Zum Abschluss werden Prüfergebnisse, Messwerte, festgestellte Mängel und die nächste Prüffrist dokumentiert. Eine Prüfplakette kann zusätzlich angebracht werden, ersetzt aber nicht das vollständige Prüfprotokoll.
Was gehört in ein vollständiges BGV-A3-Prüfprotokoll?
Eine fachgerechte Dokumentation muss erkennen lassen, was wann, in welchem Umfang, mit welchem Ergebnis und durch wen geprüft wurde.
Nach der Betriebssicherheitsverordnung müssen die Aufzeichnungen mindestens Auskunft geben über:
- Art der Prüfung,
- Prüfumfang,
- Prüfergebnis,
- Name und Unterschrift beziehungsweise elektronische Signatur der Prüfperson.
Die DGUV empfiehlt darüber hinaus insbesondere:
- eindeutige Identifikation des Prüfobjektes,
- Hersteller, Typ und Inventarnummer,
- Standort oder Zuordnung,
- Prüfdatum,
- Prüfanlass,
- angewandte Prüfgrundlage,
- verwendete Messverfahren,
- relevante Messwerte,
- verwendetes Prüf- oder Messgerät,
- festgestellte Mängel,
- erforderliche Maßnahmen,
- nächste Prüffrist.
Die Aufzeichnungen sind mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Eine längere Aufbewahrung ist sinnvoll, weil dadurch Zustandsveränderungen, wiederkehrende Mängel und die Entwicklung der Fehlerquote erkannt werden können.
Reicht eine Prüfplakette als Nachweis aus?
Nein. Eine Prüfplakette allein ist kein vollständiger Nachweis einer BGV-A3- beziehungsweise DGUV-V3-Prüfung.
Die Plakette ist eine organisatorische Kennzeichnung. Sie kann das Prüfdatum oder den nächsten vorgesehenen Prüftermin anzeigen und den Beschäftigten die Kontrolle erleichtern.
Aus einer Plakette geht jedoch normalerweise nicht hervor:
- welche Prüfung tatsächlich durchgeführt wurde,
- welche Messwerte festgestellt wurden,
- welche Normengrundlage angewendet wurde,
- ob Mängel vorhanden waren,
- wer die Prüfung durchgeführt hat,
- welche Bereiche oder Funktionen nicht geprüft wurden.
Der entscheidende Nachweis ist deshalb das eindeutig zuordenbare Prüfprotokoll. Die DGUV weist zudem darauf hin, dass ein generelles Anbringen von Prüfplaketten nicht in jedem Fall vorgeschrieben ist.
Was passiert, wenn ein Gerät oder eine Anlage die Prüfung nicht besteht?
Festgestellte Mängel müssen entsprechend ihrer Gefährlichkeit behandelt werden.
Bei einer unmittelbaren Gefahr darf das Prüfobjekt nicht weiterverwendet werden. Je nach Ergebnis kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht:
- Kennzeichnung als mangelhaft,
- Trennung von der Stromversorgung,
- Sicherung gegen weitere Benutzung,
- unverzügliche Reparatur,
- Austausch beschädigter Bauteile,
- Ersatz des Betriebsmittels,
- Nachrüstung erforderlicher Schutzmaßnahmen,
- erneute Prüfung nach der Instandsetzung,
- Anpassung der Prüffrist vergleichbarer Betriebsmittel.
Nicht jeder festgestellte Mangel führt automatisch zur Entsorgung. Beschädigte Anschlussleitungen, Stecker oder andere Bauteile können häufig fachgerecht repariert werden. Nach einer sicherheitsrelevanten Instandsetzung muss jedoch geprüft werden, ob die Schutzmaßnahmen wieder wirksam sind.
Welche Normen gelten für die BGV-A3- beziehungsweise DGUV-V3-Prüfung?
Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift. Sie ist nicht die einzige technische Prüfnorm für sämtliche elektrischen Geräte, Anlagen und Maschinen.
Welche technische Regel anzuwenden ist, hängt vom Prüfobjekt und vom Anlass der Prüfung ab.
| Prüfbereich | Häufig relevante Prüfgrundlage |
|---|---|
| Elektrische Geräte nach einer Reparatur | DIN EN 50678, VDE 0701 |
| Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte | DIN EN 50699, VDE 0702 |
| Erstprüfung von Niederspannungsanlagen | DIN VDE 0100-600 |
| Betrieb und wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen | DIN VDE 0105-100 und zugehörige Ergänzungen |
| Elektrische Ausrüstung von Maschinen | DIN EN 60204-1, VDE 0113-1 |
| Lichtbogenschweißeinrichtungen | DIN EN 60974-4, VDE 0544-4 |
| Besondere Bereiche und Spezialgeräte | Jeweils einschlägige Spezialnormen und Vorschriften |
Die früher gemeinsam verwendete Normbezeichnung DIN VDE 0701-0702 ist nicht mehr der aktuelle Normenstand. Prüfungen nach Reparaturen und Wiederholungsprüfungen elektrischer Geräte werden heute normativ getrennt behandelt:
- VDE 0701 beziehungsweise DIN EN 50678 für elektrische Geräte nach einer Reparatur,
- VDE 0702 beziehungsweise DIN EN 50699 für Wiederholungsprüfungen elektrischer Geräte.
Für elektrische Anlagen und Maschinen gelten andere Prüfgrundlagen. Nicht jedes Prüfobjekt darf daher pauschal als „Geräteprüfung nach VDE 0702“ behandelt werden.
Was kostet eine BGV A3 Prüfung in Berlin?
Die Kosten richten sich nach dem tatsächlichen Prüfbestand und nicht allein nach der Größe des Unternehmens oder der Gewerbefläche.
Einfluss auf den Aufwand haben insbesondere:
- Anzahl und Art der Geräte,
- Anzahl der Anlagen, Verteilungen und Stromkreise,
- vorhandene Maschinen und Spezialgeräte,
- Zugänglichkeit der Prüfobjekte,
- Anzahl der Standorte,
- vorhandene Inventarisierung,
- Qualität früherer Prüfunterlagen,
- notwendige Abschaltungen,
- Arbeiten außerhalb der üblichen Betriebszeiten,
- gewünschter Dokumentationsumfang,
- Anzahl festgestellter Mängel.
Ein reiner Stückpreis ist nur dann sinnvoll, wenn der Prüfbestand eindeutig definiert und weitgehend gleichartig ist. Maschinen, elektrische Anlagen und besondere Betriebsmittel sollten nicht ohne Prüfung des Leistungsumfangs in eine allgemeine Gerätepauschale aufgenommen werden.
Für eine erste Angebotseinschätzung reichen häufig eine ungefähre Geräteanzahl, Angaben zur Art des Betriebes und vorhandene Prüfprotokolle. Auf dieser Grundlage kann geklärt werden, ob unmittelbar ein Angebot erstellt werden kann oder zunächst eine Bestandsaufnahme sinnvoll ist.
So bereiten Sie Ihren Betrieb auf die Prüfung vor
Eine gute Vorbereitung verkürzt die Prüfzeit und reduziert betriebliche Unterbrechungen.
Hilfreich sind:
- vorhandene Inventarlisten und Prüfprotokolle bereithalten,
- Ansprechpartner und Verantwortungsbereiche benennen,
- nicht frei zugängliche Räume und Schränke zugänglich machen,
- Beschäftigte über den Prüftermin informieren,
- Geräte nicht dauerhaft in Schubladen oder verschlossenen Schränken lagern,
- private Elektrogeräte am Arbeitsplatz erfassen,
- notwendige Abschaltungen vorab abstimmen,
- ausgefallene oder bereits beschädigte Geräte nicht aussortieren, ohne sie für die Fehlerauswertung zu dokumentieren.
Bei größeren Bürogebäuden, Praxen, Hotels oder Gewerbeobjekten kann die Prüfung abschnittsweise organisiert werden. Dadurch lassen sich Arbeitsplätze, Etagen oder Betriebsbereiche nacheinander prüfen, ohne den gesamten Betrieb gleichzeitig zu unterbrechen.
Häufig gestellte Fragen zur BGV A3 Prüfung
Was ist der Unterschied zwischen BGV A3 und DGUV V3?
BGV A3 ist die frühere Bezeichnung. Die heutige Bezeichnung lautet DGUV Vorschrift 3. Die Umstellung der Nummerierung führte nach Angaben der DGUV nicht zu einer sachlichen Änderung der Schutzziele oder Qualifikationsanforderungen.
Muss jedes Unternehmen eine BGV-A3-Prüfung durchführen lassen?
Sobald Beschäftigte elektrische Arbeitsmittel, Anlagen oder Maschinen verwenden, muss der Arbeitgeber deren sicheren Betrieb organisieren und die aus der Gefährdungsbeurteilung erforderlichen Prüfungen veranlassen. Der konkrete Umfang richtet sich nach dem vorhandenen Prüfbestand und den betrieblichen Bedingungen.
Muss jedes Elektrogerät jedes Jahr geprüft werden?
Nein. Eine jährliche Prüfung sämtlicher Geräte ist keine allgemeingültige Vorgabe. Die Fristen richten sich nach Gefährdungsbeurteilung, Einsatzbedingungen, Beanspruchung und bisherigen Prüfergebnissen.
Müssen neue Geräte sofort vollständig gemessen werden?
Nicht in jedem Fall. Geeignete Hersteller- oder Errichternachweise können eine weitergehende Erstprüfung ersetzen. Sichtbare Schäden, Transportschäden und die Eignung für den vorgesehenen Einsatz müssen dennoch berücksichtigt werden.
Ersetzt die CE-Kennzeichnung die DGUV-V3-Prüfung?
Nein. Die CE-Kennzeichnung entbindet den Arbeitgeber nicht von seiner Gefährdungsbeurteilung und ersetzt später erforderliche Wiederholungsprüfungen nicht.
Sind alte BGV-A3-Prüfprotokolle noch verwendbar?
Die alte Bezeichnung allein macht ein Prüfprotokoll nicht ungültig. Entscheidend sind Inhalt, Zuordnung, Prüfumfang, Ergebnis und Qualifikation der Prüfperson. Bei neuen Prüfungen sollten die aktuelle Bezeichnung und die aktuellen Normengrundlagen verwendet werden.
Ist eine Prüfplakette vorgeschrieben?
Eine generelle Pflicht zur Prüfplakette besteht nicht für jedes Prüfobjekt. Die Plakette kann als organisatorische Kennzeichnung dienen. Das vollständige Prüfprotokoll bleibt der entscheidende Nachweis.
Darf ein Mitarbeiter die Prüfung mit einem automatischen Prüfgerät durchführen?
Nur dann, wenn er für die konkrete Prüfaufgabe ausreichend qualifiziert ist und die Ergebnisse fachlich bewerten kann. Das bloße Bedienen eines automatischen Prüfgerätes genügt nicht.
Gehören Maschinen zur gewöhnlichen Geräteprüfung?
Nicht automatisch. Maschinen können besondere elektrische und funktionale Prüfungen erfordern. Der Prüfumfang muss vor der Beauftragung eindeutig festgelegt werden.
Gilt die DGUV Vorschrift 3 auch im öffentlichen Bereich?
Für öffentliche Einrichtungen kann abhängig vom zuständigen Unfallversicherungsträger die DGUV Vorschrift 4 gelten. Inhaltlich verfolgen beide Vorschriften vergleichbare Schutzziele für elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
Wie lange muss das Prüfprotokoll aufbewahrt werden?
Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt für entsprechende Prüfaufzeichnungen eine Aufbewahrung mindestens bis zur nächsten Prüfung. Eine längere Aufbewahrung ist sinnvoll, damit Zustandsentwicklungen und Fehlerquoten nachvollzogen werden können.
Kann die Prüfung während des laufenden Betriebes erfolgen?
Viele Geräteprüfungen können abschnittsweise während des laufenden Betriebes organisiert werden. Bei Anlagenprüfungen können zeitweise Abschaltungen notwendig sein. Diese sollten vorab mit dem Betrieb abgestimmt werden.
Aktueller Stand 2026: DGUV Vorschriften 3 und 4 werden überarbeitet
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung teilte im Juli 2026 mit, dass die Überarbeitung der DGUV Vorschriften 3 und 4 begonnen hat. Ziel sind einfachere und besser umsetzbare Regelungen, die den betrieblichen Gegebenheiten Rechnung tragen und gleichzeitig das bestehende Schutzniveau erhalten.
Diese Ankündigung bedeutet nicht, dass bereits eine neue Fassung verbindlich gilt. Bis zur Veröffentlichung und Inkraftsetzung einer überarbeiteten Vorschrift sind weiterhin die aktuell geltenden Vorschriften, die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefährdungsbeurteilung und die jeweils einschlägigen technischen Regeln zu beachten.
Für die praktische Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel steht seit April 2026 zudem eine aktualisierte DGUV Information 203-070 zur Verfügung. Sie richtet sich an Elektrofachkräfte beziehungsweise zur Prüfung befähigte Personen und erläutert die Vorgehensweise bei wiederkehrenden Prüfungen.
Artikelstand: 21. August 2026
BGV A3 Prüfung Berlin fachgerecht durchführen lassen
Sie benötigen eine Elektroprüfung für ein Büro, eine Praxis, ein Ladengeschäft, eine Werkstatt, ein Hotel, einen Gastronomiebetrieb, eine Hausverwaltung oder mehrere Gewerbestandorte?
Wir klären vorab:
- welche Prüfobjekte zum Auftrag gehören,
- ob Geräte, Anlagen oder Maschinen betroffen sind,
- welche Unterlagen bereits vorhanden sind,
- wie die Prüfung in Ihren Betriebsablauf integriert werden kann,
- welchen Dokumentationsumfang Sie benötigen.
Für die erste Anfrage genügt eine ungefähre Einschätzung des Bestandes. Senden Sie uns vorhandene Prüfprotokolle, Inventarlisten oder eine kurze Beschreibung Ihres Betriebes.
Telefon: 030 – 814 509 278
Einsatzgebiet: Berlin-Charlottenburg, weitere Berliner Bezirke und nach Vereinbarung Brandenburg.
BGV A3 Prüfung heißt heute DGUV Vorschrift 3
BGV A3 Prüfung ist der weiterhin häufig verwendete frühere Begriff für die heutige DGUV-V3-Prüfung. Entscheidend ist nicht die alte oder neue Bezeichnung, sondern eine fachlich korrekt organisierte Prüfung mit eindeutig definiertem Prüfbestand, geeigneten Prüfverfahren, qualifizierter Prüfperson und nachvollziehbarer Dokumentation.
Pauschale Prüffristen, Prüfplaketten ohne Protokoll und undifferenzierte Stückpreise für Geräte, Anlagen und Maschinen werden den tatsächlichen Anforderungen nicht gerecht. Eine belastbare Elektroprüfung berücksichtigt immer das konkrete Prüfobjekt, die betrieblichen Einsatzbedingungen und die Gefährdungsbeurteilung.
Wer seine Prüfung frühzeitig vorbereitet, schützt Beschäftigte, reduziert Ausfallrisiken und schafft einen nachvollziehbaren Nachweis über den Zustand der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel.
