DGUV V3 Prüfung Berlin-Charlottenburg für elektrische Geräte und Anlagen
DGUV V3 Prüfung Berlin-Charlottenburg: Unser Elektrofachbetrieb prüft elektrische Betriebsmittel und Anlagen in Unternehmen, Praxen, Büros, Geschäften, Werkstätten, Hotels, Gastronomiebetrieben und Gewerbeobjekten. Der genaue Prüfumfang richtet sich nach dem Prüfobjekt, der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung, den Einsatzbedingungen und den jeweils anzuwendenden technischen Regeln.
Sie erhalten eine nachvollziehbare Prüfdokumentation mit eindeutiger Zuordnung der Prüfobjekte, Prüfergebnissen, Messwerten, festgestellten Mängeln und einer fachlichen Empfehlung für die nächste Prüfung. Auf Wunsch stimmen wir die Durchführung so mit Ihnen ab, dass Ihr laufender Betrieb möglichst wenig beeinträchtigt wird.
Wir übernehmen DGUV-V3-Prüfungen in Berlin-Charlottenburg, weiteren Berliner Bezirken und – nach Abstimmung – auch in Brandenburg.
DGUV V3 Prüfung für Ihren Betrieb anfragen
Sie benötigen eine Elektroprüfung für Ihr Büro, Ihre Praxis, Ihr Geschäft, Ihre Werkstatt oder mehrere Standorte?
Für eine erste Einschätzung genügen:
- die ungefähre Anzahl der Geräte,
- die Art der Anlagen oder Maschinen,
- die Anzahl der Standorte,
- vorhandene Inventarlisten oder frühere Prüfprotokolle,
- Ihr gewünschter Prüfzeitraum.
DGUV V3 Prüfung Berlin-Charlottenburg: Das Wichtigste auf einen Blick
Die DGUV-V3-Prüfung dient dazu, sicherheitsrelevante Mängel an elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen rechtzeitig zu erkennen. Arbeitgeber und Unternehmer müssen die sichere Verwendung der bereitgestellten Arbeitsmittel organisieren und erforderliche Prüfungen veranlassen.
Wichtig ist:
- Nicht jedes elektrische Gerät wird nach demselben Prüfverfahren geprüft.
- Die Schutzklasse allein bestimmt nicht den vollständigen Prüfablauf.
- Prüffristen müssen anhand der tatsächlichen Gefährdung festgelegt werden.
- Eine Prüfplakette ersetzt kein vollständiges Prüfprotokoll.
- Die frühere Normbezeichnung DIN VDE 0701-0702 ist nicht mehr aktuell.
- Geräteprüfungen nach Reparaturen und Wiederholungsprüfungen werden heute normativ getrennt behandelt.
- Maschinen, medizinische Geräte, Schweißgeräte und andere besondere Betriebsmittel können zusätzliche Prüfanforderungen haben.
- Festgestellte Mängel müssen bewertet und abhängig von ihrer Gefährlichkeit beseitigt werden.
- Bei einer unmittelbaren Gefahr darf das betroffene Betriebsmittel nicht weiterverwendet werden.

DGUV V3 Prüfung Berlin-Charlottenburg Infografik
Was ist eine DGUV-V3-Prüfung?
Die Bezeichnung DGUV-V3-Prüfung wird im betrieblichen Alltag als Sammelbegriff für unterschiedliche Prüfungen der elektrischen Sicherheit verwendet.
Die DGUV Vorschrift 3 trägt die Bezeichnung „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“. Sie verpflichtet Unternehmer unter anderem dazu, elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen:
- vor der ersten Inbetriebnahme beziehungsweise erstmaligen Verwendung, soweit kein geeigneter Nachweis des Herstellers oder Errichters vorliegt,
- nach Änderungen oder Instandsetzungen vor der Wiederinbetriebnahme,
- in festgelegten Zeitabständen als wiederkehrende Prüfung.
Die Fristen müssen so bemessen werden, dass zu erwartende Mängel rechtzeitig erkannt werden können. Deshalb gibt es keine einzige Prüffrist, die unverändert für jedes Unternehmen und jedes Elektrogerät gilt.
Neben der DGUV Vorschrift 3 sind insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens, die Technischen Regeln für Betriebssicherheit und die jeweils einschlägigen VDE-Bestimmungen zu berücksichtigen.
DGUV Vorschrift 3 und Betriebssicherheitsverordnung
Die DGUV Vorschrift 3 und die Betriebssicherheitsverordnung verfolgen ein gemeinsames Ziel: Elektrische Arbeitsmittel sollen während ihrer Verwendung sicher sein und dürfen Beschäftigte nicht gefährden.
Der Arbeitgeber muss deshalb unter anderem festlegen:
- welche elektrischen Betriebsmittel vorhanden sind,
- welche Gefährdungen von ihnen ausgehen können,
- wann eine Prüfung erforderlich ist,
- welchen Umfang die Prüfung haben muss,
- welches Prüfverfahren geeignet ist,
- welche Qualifikation die Prüfperson benötigt,
- wie die Ergebnisse dokumentiert werden,
- wie mit festgestellten Mängeln umgegangen wird.
Die technische Prüfperson kann den Arbeitgeber bei der fachlichen Beurteilung und bei der Festlegung geeigneter Prüffristen unterstützen. Die organisatorische Verantwortung für den sicheren Betrieb verbleibt jedoch beim Arbeitgeber beziehungsweise Unternehmer.
BGV A3 und DGUV V3 – ist das dasselbe?
BGV A3 ist die frühere Bezeichnung der heutigen DGUV Vorschrift 3.
Die Umbenennung erfolgte im Zuge der Neuordnung des Regelwerks der gesetzlichen Unfallversicherung. Inhaltlich beziehen sich Suchbegriffe wie:
- BGV A3 Prüfung,
- DGUV V3 Prüfung,
- DGUV Vorschrift 3 Prüfung,
- Elektrogeräteprüfung nach BGV A3
heute grundsätzlich auf denselben betrieblichen Prüfbereich.
Unternehmen, die noch alte Prüfprotokolle mit der Bezeichnung BGV A3 besitzen, müssen diese deshalb nicht allein wegen der früheren Bezeichnung ersetzen. Für aktuelle Prüfungen sollten jedoch die heutigen Bezeichnungen und Normengrundlagen verwendet werden.
Wer benötigt eine DGUV V3 Prüfung?
Eine DGUV-V3-Prüfung ist insbesondere für Arbeitgeber, Unternehmen und Einrichtungen relevant, in denen elektrische Geräte, Anlagen oder Maschinen als Arbeitsmittel verwendet werden.
Dazu gehören beispielsweise:
- Büros und Agenturen,
- Kanzleien und Beratungsunternehmen,
- Arzt- und Zahnarztpraxen,
- Ladengeschäfte und Filialbetriebe,
- Hotels und Pensionen,
- Restaurants und gastronomische Betriebe,
- Handwerksunternehmen,
- Werkstätten und Produktionsbetriebe,
- Lager- und Logistikunternehmen,
- Hausverwaltungen,
- Schulen und Bildungseinrichtungen,
- Vereine und soziale Einrichtungen,
- Gewerbeimmobilien,
- Baustellen und Montagebetriebe,
- Veranstaltungs- und Kulturbetriebe.
Auch gemietete, geleaste oder ausgeliehene Betriebsmittel müssen in der betrieblichen Sicherheitsorganisation berücksichtigt werden. Gleiches gilt für private Elektrogeräte der Beschäftigten, wenn deren Verwendung im Unternehmen erlaubt oder geduldet wird.
Das können beispielsweise private Ladegeräte, Kaffeemaschinen, Radios, Tischleuchten oder Ventilatoren sein.
Was wird bei der DGUV V3 Prüfung kontrolliert?
Der genaue Prüfauftrag muss vor Beginn der Arbeiten festgelegt werden. Der Begriff „DGUV V3 Prüfung“ allein sagt noch nicht eindeutig aus, ob ausschließlich mobile Geräte, eine komplette elektrische Anlage, einzelne Unterverteilungen oder zusätzlich Maschinen geprüft werden sollen.
| Prüfbereich | Typische Prüfobjekte | Häufiger Prüfungsanlass |
|---|---|---|
| Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel | Computer, Monitore, Netzteile, Drucker, Verlängerungsleitungen, Steckdosenleisten, Kaffeemaschinen, Staubsauger, Leuchten und Elektrowerkzeuge | Wiederholungsprüfung, Prüfung nach Reparatur oder Änderung |
| Ortsfeste elektrische Betriebsmittel | fest angeschlossene Geräte, Pumpen, Klimageräte, fest installierte Küchengeräte, gebäudetechnische Betriebsmittel | Wiederholungsprüfung oder Prüfung nach Instandsetzung |
| Elektrische Anlagen | Stromkreise, Steckdosen, Unterverteilungen, Schutzleiter, Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen, fest verlegte Leitungen | Erstprüfung, Wiederholungsprüfung oder Prüfung nach Erweiterung |
| Maschinen | Werkzeugmaschinen, Produktionsanlagen, Steuerungen, elektrische Maschinenausrüstungen | Wiederkehrende Maschinenprüfung oder Prüfung nach Änderung |
| Besondere Betriebsmittel | medizinische Geräte, Schweißgeräte, Baustellenanlagen, Ladeeinrichtungen oder Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen | Prüfung nach zusätzlichen produktspezifischen Anforderungen |
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Ortsveränderliche Betriebsmittel können während der Benutzung bewegt oder leicht an einen anderen Platz gebracht werden. Entscheidend sind Bauart und tatsächliche Verwendung.
Typische Beispiele sind:
- Notebooks und Computer,
- Monitore,
- Netzteile und Ladegeräte,
- Drucker und Scanner,
- Verlängerungsleitungen,
- Kabeltrommeln,
- Steckdosenleisten,
- Tisch- und Stehleuchten,
- Kaffeemaschinen und Wasserkocher,
- Staubsauger,
- Bohrmaschinen,
- Schleifmaschinen,
- mobile Heiz- und Kühlgeräte,
- elektrische Handwerkzeuge.
Eine pauschale Gewichtsgrenze von 23 Kilogramm ist keine geeignete allgemeine Definition. Auch das Vorhandensein eines Steckers allein entscheidet nicht sicher darüber, welches Prüfverfahren anzuwenden ist.
Je nach Bauart können ein Gerät, das zugehörige Netzteil, eine abnehmbare Anschlussleitung oder eine Steckdosenleiste als getrennte Prüfobjekte erfasst werden.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel
Ortsfeste Betriebsmittel sind fest angebracht, fest angeschlossen oder können aufgrund ihrer Bauart und Verwendung nicht ohne Weiteres bewegt werden.
Dazu zählen beispielsweise:
- fest angeschlossene Küchengeräte,
- Pumpen und Lüftungsgeräte,
- fest installierte Klimageräte,
- stationäre Kompressoren,
- gebäudetechnische Betriebsmittel,
- fest installierte Leuchten,
- stationäre Maschinen,
- elektrische Warmwassergeräte,
- Antriebe und Steuerungen.
Auch ein elektrisch betriebenes Gerät mit Stecker kann je nach Einbau- und Nutzungsart als ortsfestes Betriebsmittel zu beurteilen sein. Die Einordnung sollte deshalb nicht ausschließlich anhand des Anschlusses erfolgen.
Elektrische Anlagen
Zur elektrischen Anlage gehören die miteinander verbundenen Betriebsmittel und Installationen eines Gebäudes oder Betriebsbereichs.
Geprüft werden können unter anderem:
- Haupt- und Unterverteilungen,
- Sicherungen und Leitungsschutzschalter,
- FI- beziehungsweise Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen,
- Steckdosenstromkreise,
- Beleuchtungsstromkreise,
- Schutzleiter und Potentialausgleich,
- fest verlegte Leitungen,
- Anschlussstellen,
- fest installierte Verbraucher,
- Abschalt- und Schutzeinrichtungen,
- Beschriftungen und Stromkreiszuordnungen.
Die Prüfung einer elektrischen Anlage ist deutlich umfangreicher als die Einzelprüfung mobiler Elektrogeräte. Sie sollte deshalb im Angebot als eigener Prüfbereich ausgewiesen werden.
Maschinen und besondere Betriebsmittel
Eine Maschine ist nicht automatisch durch eine übliche Geräteprüfung vollständig abgedeckt. Bei Maschinen müssen neben der elektrischen Sicherheit unter Umständen auch Steuerungen, Verriegelungen, Not-Halt-Einrichtungen, Schutzkreise und weitere maschinenspezifische Anforderungen berücksichtigt werden.
Für folgende Bereiche können zusätzliche Regelwerke oder besondere Qualifikationen erforderlich sein:
- medizinische Geräte,
- medizinisch genutzte Räume,
- Schweißgeräte,
- explosionsgefährdete Bereiche,
- Photovoltaikanlagen,
- Ladeinfrastruktur,
- Aufzüge,
- Baustromverteiler,
- Veranstaltungsstätten,
- Sicherheitsbeleuchtungsanlagen,
- Maschinen und Produktionsanlagen.
Der erforderliche Leistungsumfang sollte deshalb vor der Beauftragung eindeutig abgegrenzt werden.
Welche Normen gelten für die DGUV V3 Prüfung?
Eine einzige Norm für sämtliche DGUV-V3-Prüfungen gibt es nicht. Die anzuwendende technische Regel hängt vom Prüfobjekt und vom Anlass der Prüfung ab.
| Regelwerk beziehungsweise Norm | Typischer Anwendungsbereich |
|---|---|
| DGUV Vorschrift 3 | Unternehmerpflichten und Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel |
| Betriebssicherheitsverordnung | Gefährdungsbeurteilung, Prüfpflichten, Dokumentation und befähigte Personen |
| TRBS 1203 | Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen |
| DIN EN 50699, VDE 0702 | Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte |
| DIN EN 50678, VDE 0701 | Prüfung elektrischer Geräte nach einer Reparatur |
| DIN VDE 0105-100 mit Änderung A1 | Betrieb und wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen |
| DIN VDE 0100-600 | Erstprüfung neuer oder geänderter Niederspannungsanlagen |
| DIN EN 60204-1, VDE 0113-1 | Elektrische Ausrüstung von Maschinen |
| Produktspezifische Normen | Beispielsweise medizinische Geräte, Schweißgeräte oder besondere Anlagen |
DIN VDE 0701-0702 ist nicht mehr die aktuelle Normbezeichnung
Die frühere gemeinsame Norm DIN VDE 0701-0702 wurde aufgeteilt:
- VDE 0701 beziehungsweise DIN EN 50678 gilt für die Prüfung elektrischer Geräte nach einer Reparatur.
- VDE 0702 beziehungsweise DIN EN 50699 gilt für Wiederholungsprüfungen elektrischer Geräte während ihrer Gebrauchsdauer.
Die weiterhin häufig verwendete Formulierung „Prüfung nach DIN VDE 0701-0702“ ist deshalb technisch nicht mehr aktuell.
Bei der Angebotserstellung und im Prüfprotokoll sollte stattdessen die tatsächlich angewandte Prüfgrundlage genannt werden.
Welche Rolle spielen die Schutzklassen?
Die Schutzklasse beschreibt eine konstruktive Schutzmaßnahme eines elektrischen Gerätes. Sie ist für die Auswahl geeigneter Prüfverfahren wichtig, bestimmt den vollständigen Prüfablauf jedoch nicht allein.
| Schutzklasse | Grundprinzip | Typische Besonderheit |
|---|---|---|
| Schutzklasse I | Basisisolierung und Schutzleiter | Berührbare leitfähige Teile sind mit dem Schutzleiter verbunden |
| Schutzklasse II | Doppelte oder verstärkte Isolierung | Schutz gegen elektrischen Schlag ohne Schutzleiter als Schutzmaßnahme |
| Schutzklasse III | Betrieb mit Schutzkleinspannung | Das Gerät wird mit einer entsprechend begrenzten Spannung betrieben |
Geräte der Schutzklasse I
Bei Geräten der Schutzklasse I ist der Schutzleiter ein wesentlicher Teil der Schutzmaßnahme.
Abhängig von Bauart und Prüfungsanlass können unter anderem relevant sein:
- Sichtprüfung,
- Prüfung der Schutzleiterverbindung,
- Messung des Schutzleiterwiderstands,
- Isolationsmessung,
- Messung eines Schutzleiterstroms,
- Funktionsprüfung,
- Bewertung und Dokumentation.
Geräte der Schutzklasse II
Geräte der Schutzklasse II besitzen eine doppelte oder verstärkte Isolierung. Sie verwenden den Schutzleiter grundsätzlich nicht als Schutzmaßnahme.
Mögliche Prüfschritte sind beispielsweise:
- Sichtprüfung des Gehäuses und der Anschlussleitung,
- Isolationsmessung,
- Messung des Berührungsstroms,
- Funktionsprüfung,
- Bewertung und Dokumentation.
Geräte der Schutzklasse III
Geräte der Schutzklasse III werden mit Schutzkleinspannung betrieben. Dabei müssen auch das verwendete Netzteil, die Stromversorgung und die vorgesehene Nutzung berücksichtigt werden.
Ein Gerät der Schutzklasse III kann beispielsweise über ein separates Netzteil versorgt werden, das selbst der Schutzklasse I oder II angehört.
Warum die Schutzklasse nicht ausreicht
Der vollständige Prüfablauf hängt zusätzlich ab von:
- Bauart und Anschlussart,
- verwendeter Schutzmaßnahme,
- Betriebszustand,
- Einsatzumgebung,
- Herstellerinformationen,
- vorhandener Elektronik,
- Prüfungsanlass,
- produktspezifischen Vorgaben,
- möglichen alternativen Messverfahren.
Nicht jede theoretisch mögliche Messung ist bei jedem Gerät erforderlich oder technisch sinnvoll. Die Prüfperson muss deshalb ein für das konkrete Prüfobjekt geeignetes Verfahren auswählen.
Wer darf eine DGUV V3 Prüfung durchführen?
Die Prüfung muss von einer Person durchgeführt werden, die für die konkrete Prüfaufgabe ausreichend qualifiziert ist.
Bei elektrischen Gefährdungen gehören dazu insbesondere:
- eine abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung oder eine vergleichbare elektrotechnische Qualifikation,
- praktische Erfahrung mit vergleichbaren elektrischen Betriebsmitteln oder Anlagen,
- regelmäßig mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung,
- eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im betreffenden Prüfbereich,
- aktuelle Kenntnisse der anzuwendenden Vorschriften und Normen,
- Erfahrung im Umgang mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten,
- die Fähigkeit, Messergebnisse und festgestellte Mängel fachlich zu bewerten.
Eine kurze Einweisung in ein Prüfgerät reicht für die eigenverantwortliche Durchführung und Bewertung einer vollständigen Elektroprüfung nicht aus.
Elektrotechnisch unterwiesene Personen können abhängig vom Prüfverfahren unterstützend tätig werden. Die Leitung, Aufsicht und fachliche Bewertung müssen jedoch entsprechend den gesetzlichen und technischen Anforderungen organisiert sein.
So läuft die DGUV V3 Prüfung in Ihrem Unternehmen ab
1. Prüfauftrag und Leistungsumfang festlegen
Zunächst wird geklärt, was tatsächlich geprüft werden soll:
- nur ortsveränderliche Geräte,
- zusätzlich ortsfeste Betriebsmittel,
- elektrische Anlagen und Unterverteilungen,
- Maschinen,
- mehrere Standorte,
- besondere technische Einrichtungen.
Dieser Schritt verhindert, dass wichtige Prüfbereiche versehentlich nicht erfasst werden oder im Angebot unklare Sammelpositionen entstehen.
2. Vorhandene Unterlagen auswerten
Hilfreich sind insbesondere:
- Inventarlisten,
- frühere Prüfprotokolle,
- Schalt- und Stromlaufpläne,
- Herstellerunterlagen,
- Stromkreisverzeichnisse,
- Reparatur- und Wartungsnachweise,
- betriebliche Gefährdungsbeurteilungen,
- Angaben zu bisherigen Fehlerquoten.
Fehlen frühere Prüfprotokolle und Messwerte, kann bei elektrischen Anlagen ein größerer Prüfumfang erforderlich werden, um den tatsächlichen Zustand zuverlässig beurteilen zu können.
3. Prüfobjekte erfassen und eindeutig zuordnen
Jedes Prüfobjekt sollte eindeutig identifizierbar sein.
Zur Zuordnung können dienen:
- Inventarnummer,
- Barcode oder QR-Code,
- Seriennummer,
- Hersteller und Typ,
- Raum oder Kostenstelle,
- Etage oder Betriebsbereich,
- unternehmenseigene Gerätebezeichnung.
Eine eindeutige Identifikation ist wichtig, damit ein Messergebnis nicht nur irgendeinem Gerätetyp, sondern dem tatsächlich geprüften Betriebsmittel zugeordnet werden kann.
4. Sichtprüfung durchführen
Die Sichtprüfung ist ein wesentlicher Bestandteil der Elektroprüfung. Viele sicherheitsrelevante Mängel lassen sich bereits erkennen, bevor ein Messgerät angeschlossen wird.
Kontrolliert werden können beispielsweise:
- beschädigte Stecker,
- gequetschte oder angeschnittene Anschlussleitungen,
- fehlende Zugentlastungen,
- gebrochene Gehäuse,
- lockere Teile,
- thermische Verfärbungen,
- beschädigte Abdeckungen,
- Feuchtigkeitsschäden,
- unzulässige Veränderungen,
- fehlende Kennzeichnungen,
- ungeeignete Mehrfachsteckdosen,
- provisorische Reparaturen,
- falsche Verwendung am jeweiligen Einsatzort.
Ein Gerät kann die Prüfung bereits aufgrund eines erheblichen sichtbaren Mangels nicht bestehen – selbst wenn einzelne Messwerte noch unauffällig wären.
5. Erforderliche Messungen vornehmen
Welche Messungen durchgeführt werden, hängt vom Prüfobjekt und der angewandten Norm ab.
Bei elektrischen Geräten können unter anderem relevant sein:
- Schutzleiterwiderstand,
- Isolationswiderstand,
- Schutzleiterstrom,
- Berührungsstrom,
- Differenzstrom,
- Ersatzableitstrom.
Bei elektrischen Anlagen können zusätzlich geprüft werden:
- Durchgängigkeit von Schutzleitern,
- Isolationswiderstand der Anlage,
- Schleifenimpedanz,
- Netzinnenwiderstand,
- Wirksamkeit von Abschaltbedingungen,
- Auslösewerte von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen,
- Drehfeld,
- Spannung und Polarität,
- Zuordnung und Funktion von Schutzorganen.
Nicht jede Messung ist bei jedem Prüfobjekt erforderlich. Ebenso kann es technische Gründe geben, ein alternatives, normativ zulässiges Messverfahren zu verwenden.
6. Erproben und Funktionsprüfung
Soweit dies für die Sicherheitsbeurteilung erforderlich ist, werden Funktionen und Schutzeinrichtungen erprobt.
Dazu können gehören:
- Ein- und Ausschaltfunktionen,
- Kontrollanzeigen,
- Verriegelungen,
- Not-Halt-Einrichtungen,
- Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen,
- Sicherheitsschalter,
- Schutzabschaltungen,
- Bedienelemente.
Eine reine Funktionsprüfung reicht jedoch nicht aus, wenn zusätzliche elektrische Messungen notwendig sind.
7. Ergebnisse fachlich bewerten
Messwerte dürfen nicht lediglich automatisch aus einem Prüfgerät übernommen werden. Sie müssen im Zusammenhang mit Bauart, Schutzmaßnahme, Messverfahren und Prüfobjekt bewertet werden.
Das Ergebnis kann beispielsweise lauten:
- Prüfung bestanden,
- Prüfung bestanden mit Hinweis,
- Mangel festgestellt,
- Reparatur erforderlich,
- Nachprüfung erforderlich,
- Betriebsmittel darf bis zur Mängelbeseitigung nicht weiterverwendet werden.
8. Prüfprotokoll und Mängelliste erstellen
Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine nachvollziehbare Dokumentation. Festgestellte Mängel werden so beschrieben, dass notwendige Folgemaßnahmen geplant werden können.
Reparaturen sind nicht automatisch Bestandteil der Prüfung. Sie können nach Abstimmung gesondert beauftragt werden. Nach einer sicherheitsrelevanten Reparatur ist eine geeignete Prüfung vor der weiteren Verwendung erforderlich.
Welche Prüffristen gelten bei der DGUV V3 Prüfung?
Die Prüffrist ist kein frei wählbarer Zeitraum und auch keine pauschale gesetzliche Jahresfrist. Sie muss so festgelegt werden, dass zu erwartende Mängel rechtzeitig erkannt werden.
Die Gefährdungsbeurteilung muss dabei unter anderem berücksichtigen:
- Art und Bauweise des Betriebsmittels,
- Häufigkeit der Nutzung,
- mechanische Beanspruchung,
- Einsatz in Büro, Werkstatt oder auf Baustellen,
- Feuchtigkeit, Staub, Hitze oder Chemikalien,
- Qualifikation und Verhalten der Benutzer,
- Herstellerangaben,
- bisherige Reparaturen,
- Ergebnisse früherer Prüfungen,
- betriebliche Fehlerquote,
- mögliche Folgen eines Defekts.
Häufig verwendete Richtwerte
Die folgende Übersicht enthält Orientierungswerte aus dem DGUV-Regelwerk für normale Betriebs- und Umgebungsbedingungen. Sie dürfen nicht ungeprüft auf jeden Betrieb übertragen werden.
| Prüfobjekt beziehungsweise Bereich | Häufig verwendeter Richtwert | Wichtiger Hinweis |
|---|---|---|
| Ortsveränderliche Betriebsmittel allgemein | zunächst häufig 6 Monate | Anpassung anhand der Gefährdungsbeurteilung und Fehlerquote |
| Ortsveränderliche Betriebsmittel auf Baustellen | häufig 3 Monate | Hohe mechanische und äußere Beanspruchung kann kürzere Fristen erfordern |
| Ortsveränderliche Betriebsmittel in Werkstätten und Fertigungsbereichen | bei niedriger Fehlerquote häufig bis zu 12 Monate | Verlängerung nur bei nachvollziehbarer Begründung |
| Ortsveränderliche Betriebsmittel in Büros und vergleichbaren Bereichen | bei geringer Beanspruchung häufig bis zu 24 Monate | Kein automatischer Zweijahresrhythmus für jedes Bürogerät |
| Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel unter normalen Bedingungen | häufig 4 Jahre | Besondere Nutzung oder Umgebung kann kürzere Fristen erfordern |
| Anlagen in Betriebsstätten, Räumen und Bereichen besonderer Art | häufig 1 Jahr | Das tatsächlich anzuwendende Regelwerk ist objektbezogen zu prüfen |
Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln kann eine Verlängerung der Frist insbesondere dann vertretbar sein, wenn die Fehlerquote bei den Prüfungen dauerhaft niedrig ist. Dabei müssen auch Geräte berücksichtigt werden, die bereits bei der Sichtprüfung durchgefallen oder wegen offensichtlicher Schäden vor der Prüfung ausgesondert worden sind.
Die Prüfperson kann eine fachliche Empfehlung aussprechen. Die betriebliche Festlegung und Dokumentation der Prüffrist erfolgt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber.
Stand August 2026: DGUV Vorschriften 3 und 4 werden überarbeitet
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat im Juli 2026 angekündigt, die DGUV Vorschriften 3 und 4 zu modernisieren. Ziel ist eine noch stärker risikoorientierte und an den tatsächlichen Einsatzbedingungen ausgerichtete Gestaltung.
Das bedeutet nicht, dass die bestehende Prüfpflicht aufgehoben wurde.
Bis zum Inkrafttreten einer neuen Fassung gelten die bestehenden Verpflichtungen weiter. Auch heute können Prüffristen bereits anhand der betrieblichen Gefährdung, der Beanspruchung und der tatsächlichen Fehlerquote angepasst werden.
Unternehmen sollten ihre Prüfkonzepte deshalb nicht allein auf starre Kalenderfristen stützen, sondern nachvollziehbar begründen, warum ein bestimmtes Betriebsmittel in einem bestimmten Abstand geprüft wird.
Diese Seite sollte aktualisiert werden, sobald die überarbeiteten Vorschriften verbindlich veröffentlicht worden sind.
Was muss im Prüfprotokoll stehen?
Ein verwendbares Prüfprotokoll sollte mindestens erkennen lassen:
- welches Betriebsmittel oder welche Anlage geprüft wurde,
- wo sich das Prüfobjekt befindet,
- wann die Prüfung durchgeführt wurde,
- aus welchem Anlass geprüft wurde,
- welchen Umfang die Prüfung hatte,
- welche technische Grundlage angewendet wurde,
- welche Prüf- und Messverfahren verwendet wurden,
- welche Messwerte ermittelt wurden,
- welches Ergebnis die Prüfung hatte,
- welche Mängel festgestellt wurden,
- welche Maßnahmen empfohlen oder erforderlich sind,
- welche Prüffrist fachlich empfohlen wird,
- welches Mess- oder Prüfgerät verwendet wurde,
- wer die Prüfung durchgeführt und bewertet hat,
- wann und durch wen das Dokument erstellt wurde.
Bei größeren Beständen empfiehlt sich eine strukturierte Geräte- oder Anlagenliste. Dadurch lassen sich:
- wiederkehrende Mängel erkennen,
- Gerätehistorien nachvollziehen,
- Reparaturen zuordnen,
- fehlende Prüfobjekte identifizieren,
- Prüffristen besser planen,
- Ergebnisse verschiedener Standorte vergleichen.
Die Aufzeichnungen sind mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. In der betrieblichen Praxis ist eine längere Aufbewahrung sinnvoll, weil frühere Messwerte und Fehlerquoten für die Beurteilung zukünftiger Prüfungen wichtig sein können.
Ist eine Prüfplakette vorgeschrieben?
Eine Prüfplakette ist eine praktische organisatorische Kennzeichnung. Sie kann beispielsweise anzeigen:
- dass eine Prüfung durchgeführt wurde,
- wann die nächste Prüfung vorgesehen ist,
- zu welchem Prüfbestand das Gerät gehört.
Eine allgemeine Pflicht, jedes geprüfte elektrische Betriebsmittel mit einer Prüfplakette zu versehen, besteht jedoch nicht.
Entscheidend ist die nachvollziehbare Dokumentation. Eine Plakette allein zeigt weder die gemessenen Werte noch den Prüfumfang, festgestellte Mängel oder die Identität der Prüfperson.
Deshalb gilt:
Die Prüfplakette erleichtert die betriebliche Organisation, ersetzt aber kein Prüfprotokoll.
Wird ein Betriebsmittel außerhalb des Unternehmens eingesetzt, muss der Nachweis über die durchgeführte Prüfung am Einsatzort verfügbar beziehungsweise eindeutig abrufbar sein.
Was passiert, wenn ein Gerät die Prüfung nicht besteht?
Wird ein sicherheitsrelevanter Mangel festgestellt, muss die weitere Vorgehensweise anhand der konkreten Gefährdung entschieden werden.
Mögliche Maßnahmen sind:
- Kennzeichnung als mangelhaft,
- Trennung von der Stromversorgung,
- Sperrung gegen weitere Benutzung,
- Reparatur durch eine Elektrofachkraft,
- Austausch des Betriebsmittels,
- Nachrüstung einer Schutzmaßnahme,
- erneute Prüfung nach der Reparatur,
- Anpassung der Prüffrist für vergleichbare Geräte.
Besteht eine unmittelbare Gefahr, darf das mangelhafte Betriebsmittel beziehungsweise die betroffene Anlage nicht weiterverwendet werden.
Nicht jeder Mangel erfordert automatisch die Entsorgung des Gerätes. Häufig können beispielsweise beschädigte Stecker, Leitungen, Zugentlastungen oder andere Bauteile fachgerecht ersetzt werden. Nach der Reparatur muss jedoch geprüft werden, ob die Schutzmaßnahmen wieder wirksam sind.
Welche Folgen können fehlende DGUV-V3-Prüfungen haben?
Fehlende oder unzureichend organisierte Prüfungen können unter anderem zu folgenden Problemen führen:
- elektrische Unfälle,
- Brände und Sachschäden,
- Betriebsunterbrechungen,
- Anordnungen der Berufsgenossenschaft oder Aufsichtsbehörde,
- Bußgeldverfahren,
- Haftungsfragen,
- Schwierigkeiten beim Nachweis einer ordnungsgemäßen Arbeitsschutzorganisation,
- Auseinandersetzungen mit Versicherungen,
- Regressforderungen im konkreten Schadensfall.
Bestimmte Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften können nach dem Sozialgesetzbuch mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Ein Bußgeld tritt jedoch nicht automatisch bei jeder verspäteten Prüfung ein.
Auch eine Leistungskürzung oder Ablehnung durch eine Versicherung ist keine automatische Folge jeder fehlenden Prüfplakette. Entscheidend sind unter anderem:
- der konkrete Versicherungsvertrag,
- der Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden,
- der Grad des Verschuldens,
- die vorhandene Dokumentation,
- die Umstände des Einzelfalls.
Pauschale Aussagen wie „Ohne Prüfplakette zahlt keine Versicherung“ sind deshalb nicht fachgerecht.
Was kostet eine DGUV V3 Prüfung in Berlin-Charlottenburg?
Ein seriöser Preis kann erst genannt werden, wenn Art und Umfang der Prüfung bekannt sind.
Ein Büro mit überwiegend leicht zugänglichen Computerarbeitsplätzen verursacht einen anderen Aufwand als:
- eine Werkstatt mit intensiv genutzten Elektrowerkzeugen,
- ein Hotel mit vielen Etagen,
- ein Filialunternehmen mit mehreren Standorten,
- eine Produktionsstätte mit Maschinen,
- ein Objekt ohne Inventarliste,
- eine elektrische Anlage mit mehreren Unterverteilungen.
Die wichtigsten Kostenfaktoren
| Kostenfaktor | Einfluss auf den Aufwand |
|---|---|
| Anzahl der Prüfobjekte | Mehr Geräte und Anlagenteile erhöhen Prüf- und Dokumentationsaufwand |
| Art der Betriebsmittel | Maschinen und Sondergeräte benötigen häufig zusätzliche Prüfverfahren |
| Vorhandene Inventarliste | Eine fehlende oder unvollständige Erfassung erhöht den Zeitaufwand |
| Zugänglichkeit | Verbaute, verschlossene oder belegte Bereiche können die Durchführung verzögern |
| Anzahl der Standorte | Anfahrt, Koordination und getrennte Dokumentation müssen berücksichtigt werden |
| Betriebsunterbrechungen | Kritische Systeme erfordern abgestimmte Abschalt- oder Zeitfenster |
| Dokumentationsumfang | Detaillierte Inventarisierung und besondere Auswertungen erhöhen den Aufwand |
| Zustand des Bestandes | Viele beschädigte Geräte verursachen zusätzlichen Bewertungs- und Abstimmungsbedarf |
| Fehlende Vorprotokolle | Bei Anlagen kann ein umfangreicherer Ausgangsbefund notwendig werden |
| Nachprüfungen | Reparierte oder zunächst nicht zugängliche Prüfobjekte müssen erneut eingeplant werden |
Diese Angaben benötigen wir für ein Angebot
Für eine erste Kalkulation reichen meistens:
- ungefähre Anzahl der ortsveränderlichen Geräte,
- Anzahl der ortsfesten Betriebsmittel,
- Anzahl der Verteilungen und Anlagenbereiche,
- vorhandene Maschinen oder Sondergeräte,
- Zahl und Anschrift der Standorte,
- vorhandene Inventarlisten,
- frühere Prüfprotokolle,
- gewünschter Zeitraum,
- mögliche Prüfzeiten,
- besondere Sicherheits- oder Zugangsanforderungen.
Sie müssen für die erste Anfrage noch keine perfekte Geräteliste besitzen. Eine grobe Aufteilung ermöglicht bereits eine erste Einschätzung.
Jetzt Prüfbedarf abstimmen
Vom kleinen Büro bis zum Gewerbeobjekt mit mehreren Betriebsbereichen: Wir klären vorab, welche Prüfleistungen tatsächlich benötigt werden.
Telefon: 030 – 814 509 278
E-Mail: info@Elektriker-Berlin-Charlottenburg.de

DGUV V3 Prüfung Charlottenburg
So bereiten Sie Ihren Betrieb auf die Prüfung vor
Eine gute Vorbereitung reduziert den Zeitaufwand und vermeidet unnötige Betriebsunterbrechungen.
Vor dem Prüftermin
Stellen Sie möglichst bereit:
- vorhandene Geräte- und Inventarlisten,
- frühere Prüfprotokolle,
- Schaltpläne und Stromkreisverzeichnisse,
- Schlüssel für Technikräume,
- Informationen über kritische IT-Systeme,
- Angaben zu Maschinen und besonderen Betriebsmitteln,
- einen betrieblichen Ansprechpartner,
- mögliche Abschaltzeiten,
- Hinweise zu nicht öffentlich zugänglichen Bereichen.
Mitarbeiter rechtzeitig informieren
Beschäftigte sollten wissen:
- wann die Prüfung stattfindet,
- welche Geräte zugänglich sein müssen,
- dass Schränke und Schubladen mit Betriebsmitteln geöffnet werden müssen,
- dass Geräte teilweise kurzzeitig vom Stromnetz getrennt werden,
- dass private Geräte ebenfalls erfasst werden können,
- an wen festgestellte Mängel gemeldet werden.
Nicht erreichbare Geräte vermeiden
Typische Ursachen für unvollständige Prüfungen sind:
- abgeschlossene Büros,
- Mitarbeitende im Homeoffice mit betrieblichen Geräten,
- Geräte in Fahrzeugen,
- nicht anwesende Außendienstmitarbeiter,
- unzugängliche Lagerbereiche,
- dauerhaft laufende Server oder Steuerungen,
- nicht auffindbare Inventargegenstände.
Solche Geräte sollten vorab in einer offenen Resteliste erfasst und für einen Nachtermin eingeplant werden.
Praxisbeispiel: DGUV V3 Prüfung in einem Büro
Ein Unternehmen meldet für die Angebotserstellung zunächst 20 Computerarbeitsplätze.
Bei einer vollständigen Bestandsaufnahme zeigt sich jedoch, dass zu den Arbeitsplätzen zusätzlich gehören:
- Monitore,
- Notebook-Netzteile,
- Dockingstationen,
- Steckdosenleisten,
- Verlängerungsleitungen,
- Drucker,
- Scanner,
- Aktenvernichter,
- Tischleuchten,
- Küchengeräte,
- Staubsauger,
- mobile Heiz- oder Klimageräte.
Aus 20 Arbeitsplätzen können deshalb deutlich mehr als 20 Prüfobjekte entstehen.
Für eine planbare Durchführung wird das Büro etagen- oder raumweise eingeteilt. Kritische Geräte werden gesondert terminiert. Bereits geprüfte, nicht bestandene und nicht angetroffene Geräte erhalten unterschiedliche Statusangaben.
Am Ende liegen vor:
- eine eindeutige Prüfliste,
- die Messergebnisse,
- eine Mängelübersicht,
- eine Liste nicht angetroffener Geräte,
- Empfehlungen für Reparaturen und Nachprüfungen,
- eine Grundlage für die nächste Prüfplanung.
Dieses Beispiel zeigt, warum ein reiner Pauschalpreis je Arbeitsplatz häufig keine zuverlässige Kalkulationsgrundlage ist.
DGUV V3 Prüfung für unterschiedliche Branchen
Büros, Kanzleien und Agenturen
Im Büro stehen vor allem folgende Betriebsmittel im Mittelpunkt:
- Computer und Monitore,
- Netzteile und Ladegeräte,
- Drucker und Scanner,
- Steckdosenleisten,
- Küchen- und Reinigungsgeräte,
- mobile Leuchten,
- Konferenz- und Präsentationstechnik.
Besonderes Augenmerk gilt der vollständigen Erfassung und einer Prüfung mit möglichst geringen Unterbrechungen der IT-Arbeitsplätze.
Arzt- und Zahnarztpraxen
Neben normalen Büro- und Haushaltsgeräten können in Praxen medizinische Geräte und medizinisch genutzte Bereiche vorhanden sein.
Für diese können zusätzliche Regelwerke gelten. Vor der Beauftragung muss deshalb eindeutig festgelegt werden, welche Geräte durch die allgemeine Elektroprüfung und welche durch eine besondere Medizinprodukteprüfung erfasst werden.
Einzelhandel und Filialbetriebe
Im Einzelhandel gehören beispielsweise dazu:
- Kassensysteme,
- Beleuchtung,
- Kühlsysteme,
- Geräte in Sozialräumen,
- Reinigungsgeräte,
- Verlängerungsleitungen,
- Werbe- und Präsentationstechnik,
- Unterverteilungen.
Bei mehreren Filialen ist eine einheitliche Inventarisierung besonders wichtig.
Hotels und Gastronomie
Hier treffen häufig unterschiedliche Belastungen aufeinander:
- Feuchtigkeit,
- Hitze,
- intensive Nutzung,
- häufige Reinigungsarbeiten,
- gewerbliche Küchentechnik,
- Geräte in Gästezimmern,
- mobile Reinigungsgeräte,
- Beleuchtung und Haustechnik.
Die Prüffristen können je nach Bereich unterschiedlich ausfallen. Ein selten genutztes Bürogerät ist anders zu beurteilen als ein intensiv genutztes Küchengerät.
Werkstätten und Handwerksbetriebe
Elektrowerkzeuge werden häufig mechanisch stark beansprucht. Anschlussleitungen, Stecker und Gehäuse können durch Staub, Feuchtigkeit, Stöße, Zugbelastung oder wechselnde Einsatzorte schneller beschädigt werden.
Daher sind meist kürzere Prüffristen erforderlich als in einer typischen Büroumgebung.
Hausverwaltungen und Gewerbeimmobilien
Für Hausverwaltungen können unter anderem relevant sein:
- Allgemeinstromanlagen,
- Unterverteilungen,
- Treppenhaus- und Kellerbeleuchtung,
- Hausmeistergeräte,
- Pumpen,
- Torantriebe,
- technische Betriebsräume,
- Werkzeuge,
- Geräte in Verwaltungsbüros,
- elektrische Betriebsmittel in Gemeinschaftsflächen.
Vor der Prüfung muss geklärt werden, welche Anlagen zum Gemeinschaftseigentum, zu vermieteten Gewerbeeinheiten oder zum Verantwortungsbereich einzelner Nutzer gehören.
Warum unseren Elektrofachbetrieb beauftragen?
Bei einer professionellen DGUV-V3-Prüfung geht es nicht darum, möglichst viele Aufkleber in kurzer Zeit anzubringen. Entscheidend ist, dass Prüfobjekt, Prüfverfahren, Ergebnis und Dokumentation zusammenpassen.
Unser Leistungsansatz umfasst:
Klar abgegrenzter Prüfauftrag
Wir klären vorab, ob Geräte, Anlagen, Maschinen oder eine Kombination daraus geprüft werden sollen. Dadurch erhalten Sie ein Angebot, dessen Leistungsumfang nachvollziehbar ist.
Qualifizierte Prüfperson
Die Prüfung und fachliche Bewertung erfolgen durch eine für den jeweiligen Prüfbereich qualifizierte Person.
Geeignete Prüf- und Messgeräte
Wir verwenden geeignete Mess- und Prüfgeräte für die vereinbarten Prüfaufgaben.
Planbare Durchführung
Prüfbereiche, Ansprechpartner, Zugänge und mögliche Abschaltungen werden vorab abgestimmt. Dadurch lassen sich Betriebsunterbrechungen reduzieren.
Nachvollziehbare Dokumentation
Sie erhalten keine bloße Liste mit Aufklebernummern, sondern eine dem vereinbarten Prüfauftrag entsprechende Dokumentation.
Verständliches Mängelmanagement
Festgestellte Mängel werden beschrieben und bewertet. So können Sie erkennen, welche Maßnahmen kurzfristig, planbar oder erst nach weiterer technischer Prüfung erforderlich sind.
Reparatur und Nachprüfung nach Abstimmung
Notwendige Elektroreparaturen können nach einer gesonderten Beauftragung durchgeführt werden. Anschließend wird der reparierte Prüfgegenstand entsprechend dem Reparaturumfang erneut geprüft.
Häufige Fehler bei der Organisation der DGUV V3 Prüfung
Fehler 1: Nur Computer zählen
Zu einem Arbeitsplatz gehören häufig zusätzlich Monitore, Netzteile, Steckdosenleisten, Drucker, Leuchten und weitere elektrische Betriebsmittel.
Fehler 2: Eine Prüfplakette als vollständigen Nachweis ansehen
Eine Prüfplakette enthält keine Messwerte, keine Mängelbewertung und keinen vollständigen Prüfumfang.
Fehler 3: Für alle Geräte dieselbe Prüffrist verwenden
Ein selten bewegtes Bürogerät ist anders zu beurteilen als ein täglich verwendetes Elektrowerkzeug auf einer Baustelle.
Fehler 4: Veraltete Normenbezeichnungen verwenden
Die frühere DIN VDE 0701-0702 wurde in VDE 0701 für Prüfungen nach Reparaturen und VDE 0702 für Wiederholungsprüfungen aufgeteilt.
Fehler 5: Maschinen in eine einfache Gerätepauschale aufnehmen
Maschinen können einen deutlich größeren und produktspezifischen Prüfumfang erfordern.
Fehler 6: Private Mitarbeitergeräte nicht berücksichtigen
Werden private Elektrogeräte im Betrieb verwendet und geduldet, müssen sie in die betriebliche Sicherheitsorganisation einbezogen werden.
Fehler 7: Keine eindeutige Gerätezuordnung vornehmen
Ohne Inventar- oder Seriennummer lässt sich später möglicherweise nicht nachweisen, welches konkrete Gerät geprüft wurde.
Fehler 8: Ausgesonderte Geräte nicht in der Fehlerquote erfassen
Geräte, die wegen sichtbarer Schäden bereits vor der Messung aus dem Betrieb genommen wurden, sind für die Beurteilung der tatsächlichen Fehlerquote relevant.
Fehler 9: Festgestellte Mängel nicht weiterverfolgen
Eine Mängelliste allein beseitigt noch keine Gefahr. Verantwortlichkeiten, Reparatur, Austausch und Nachprüfung müssen organisatorisch geregelt werden.
Fehler 10: Den billigsten Stückpreis ohne Leistungsbeschreibung wählen
Ein sehr niedriger Preis kann darauf beruhen, dass Inventarisierung, Messwerte, Anlagenteile, Mängeldokumentation oder Nachprüfungen nicht enthalten sind.
Experteneinschätzung
Die Qualität einer DGUV-V3-Prüfung lässt sich nicht an der Anzahl der angebrachten Prüfaufkleber erkennen.
Eine fachlich belastbare Prüfung zeigt sich daran, dass:
- jedes Prüfobjekt eindeutig identifiziert wurde,
- das passende Prüfverfahren verwendet wurde,
- die Messwerte nachvollziehbar dokumentiert sind,
- sichtbare und messtechnische Mängel gemeinsam bewertet wurden,
- notwendige Maßnahmen verständlich beschrieben sind,
- die nächste Prüffrist betrieblich begründet werden kann.
Besonders wichtig ist eine saubere Abgrenzung zwischen Geräteprüfung, Anlagenprüfung und Maschinenprüfung. Wer lediglich eine „DGUV-Prüfung zum Stückpreis“ bestellt, ohne den Leistungsumfang zu definieren, riskiert Lücken im Prüfbestand.
Kurz zusammengefasst
Die DGUV V3 Prüfung Berlin-Charlottenburg umfasst je nach Auftrag die Prüfung ortsveränderlicher Geräte, ortsfester Betriebsmittel, elektrischer Anlagen oder Maschinen.
Entscheidend sind:
- eine qualifizierte Prüfperson,
- die richtige technische Prüfgrundlage,
- ein eindeutig definierter Leistungsumfang,
- geeignete Mess- und Prüfverfahren,
- eine vollständige Dokumentation,
- nachvollziehbar festgelegte Prüffristen,
- ein geregelter Umgang mit Mängeln.
Die Prüfplakette ist lediglich eine organisatorische Hilfe. Der entscheidende Nachweis ist das eindeutig zuordenbare Prüfprotokoll mit Prüfergebnissen und Messwerten.
Häufig gestellte Fragen zur DGUV V3 Prüfung
Ist die DGUV V3 Prüfung für jedes Unternehmen vorgeschrieben?
Unternehmen und Einrichtungen müssen elektrische Arbeitsmittel und Anlagen sicher betreiben und die aufgrund der Gefährdungsbeurteilung erforderlichen Prüfungen organisieren. Welche Prüfungen in welchem Umfang erforderlich sind, hängt vom vorhandenen Bestand, den Einsatzbedingungen und den anzuwendenden Vorschriften ab.
Die Aussage, jedes Elektrogerät müsse in jedem Unternehmen automatisch jedes Jahr geprüft werden, ist dagegen nicht richtig.
Wer ist für die Prüfung verantwortlich?
Der Arbeitgeber beziehungsweise Unternehmer muss die betriebliche Prüf- und Sicherheitsorganisation gewährleisten. Dazu gehört, geeignete Prüfpersonen zu beauftragen, Prüffristen festzulegen, Ergebnisse zu dokumentieren und festgestellte Mängel beseitigen zu lassen.
Wer darf eine DGUV V3 Prüfung durchführen?
Erforderlich ist eine für die jeweilige Prüfaufgabe qualifizierte Elektrofachkraft beziehungsweise eine zur Prüfung befähigte Person. Sie benötigt eine geeignete elektrotechnische Ausbildung, Berufserfahrung, eine zeitnahe Tätigkeit und aktuelle Kenntnisse der relevanten Vorschriften und Normen.
Wie oft muss eine DGUV V3 Prüfung durchgeführt werden?
Die Frist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Einfluss haben unter anderem Nutzung, Umgebung, Beanspruchung, Fehlerquote und Ergebnisse vorheriger Prüfungen.
Als Orientierung kommen beispielsweise drei Monate auf Baustellen, bis zu zwölf Monate in Werkstätten und bis zu 24 Monate in Büros in Betracht. Diese Zeiträume gelten jedoch nicht automatisch.
Müssen ortsfeste Anlagen alle vier Jahre geprüft werden?
Vier Jahre sind ein häufig verwendeter DGUV-Richtwert für elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel unter normalen Betriebs- und Umgebungsbedingungen. Besondere Räume, intensive Nutzung, Umbauten oder auffällige Prüfergebnisse können kürzere Fristen erforderlich machen.
Müssen neue Elektrogeräte sofort vollständig gemessen werden?
Nicht in jedem Fall ist bei einem fabrikneuen, anschlussfertigen Gerät sofort eine vollständige Messprüfung erforderlich. Vor der Verwendung müssen jedoch mindestens sichtbare Schäden, Transportschäden und die Eignung für den vorgesehenen Einsatz berücksichtigt werden.
Ob Hersteller- oder Errichternachweise eine weitergehende Erstprüfung ersetzen können, muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung entschieden werden.
Ersetzt die CE-Kennzeichnung die DGUV-V3-Prüfung?
Nein. Die CE-Kennzeichnung ist kein unabhängiges Prüfzeichen für Sicherheit und Qualität. Sie dokumentiert die Konformitätserklärung des Herstellers für das Inverkehrbringen des Produktes.
Sie ersetzt nicht automatisch die betriebliche Gefährdungsbeurteilung und später erforderliche Wiederholungsprüfungen.
Muss ein Gerät nach einer Reparatur erneut geprüft werden?
Nach einer sicherheitsrelevanten Reparatur oder Änderung muss geprüft werden, ob die Schutzmaßnahmen weiterhin wirksam sind. Dafür ist regelmäßig die VDE 0701 beziehungsweise DIN EN 50678 relevant.
Eine reine Funktionsprobe nach dem Motto „Das Gerät läuft wieder“ ist kein ausreichender Nachweis der elektrischen Sicherheit.
Ist BGV A3 noch gültig?
BGV A3 ist die frühere Bezeichnung. Heute heißt das entsprechende Regelwerk DGUV Vorschrift 3. Der Begriff BGV A3 wird weiterhin häufig gesucht und in älteren Dokumenten verwendet.
Ist eine Prüfplakette zwingend erforderlich?
Eine generelle Pflicht zur Kennzeichnung jedes Gerätes mit einer Prüfplakette besteht nicht. Die Kennzeichnung kann für die betriebliche Organisation sinnvoll sein, ersetzt aber kein Prüfprotokoll.
Müssen private Geräte der Mitarbeiter geprüft werden?
Werden private Elektrogeräte im Betrieb verwendet und vom Arbeitgeber erlaubt oder geduldet, sollten sie in die betriebliche Prüf- und Sicherheitsorganisation aufgenommen werden.
Müssen gemietete oder geleaste Geräte berücksichtigt werden?
Ja. Auch gemietete, geleaste oder geliehene Geräte müssen sicher verwendet werden können. Vertraglich sollte geklärt werden, wer die Prüfung organisiert und dokumentiert. Der Arbeitgeber darf jedoch nicht allein aufgrund des Mietverhältnisses davon ausgehen, dass jede erforderliche Prüfung automatisch erfolgt ist.
Wie lange dauert die Prüfung?
Die Dauer hängt von Anzahl, Art und Zugänglichkeit der Prüfobjekte ab. Ein gut vorbereitetes Büro lässt sich schneller prüfen als eine Werkstatt mit vielen wechselnden Geräten oder eine Anlage ohne vorhandene Dokumentation.
Müssen Geräte während der Prüfung ausgeschaltet werden?
Viele Geräte müssen für Messungen kurz vom Netz getrennt werden. Bei kritischen IT-Systemen, Servern, Maschinen oder gebäudetechnischen Anlagen müssen geeignete Zeit- und Abschaltfenster abgestimmt werden.
Was geschieht mit nicht angetroffenen Geräten?
Nicht angetroffene oder nicht zugängliche Geräte sollten in einer Resteliste dokumentiert und zu einem späteren Zeitpunkt geprüft werden. Sie dürfen nicht stillschweigend als geprüft behandelt werden.
Was passiert, wenn keine Inventarliste vorhanden ist?
Der Bestand kann im Rahmen einer Erstaufnahme erfasst und gekennzeichnet werden. Diese Inventarisierung verursacht zusätzlichen Aufwand, schafft aber die Grundlage für zukünftige Prüfungen, Reparaturen und Fristenplanungen.
Wie lange müssen Prüfprotokolle aufbewahrt werden?
Die Aufzeichnungen müssen mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Eine längere Aufbewahrung ist sinnvoll, damit Messwertentwicklungen, Fehlerquoten und frühere Mängel nachvollzogen werden können.
Kann ein mangelhaftes Gerät weiterverwendet werden?
Das hängt von der Art des Mangels ab. Besteht eine unmittelbare Gefahr, darf das Gerät nicht weiterverwendet werden. Bei weniger dringlichen Mängeln muss die Prüfperson die Gefährdung bewerten und eine geeignete Maßnahme empfehlen.
Kann unser Elektrofachbetrieb Mängel direkt reparieren?
Reparaturen können nach Abstimmung gesondert beauftragt werden. Bei umfangreichen Mängeln erhalten Sie zunächst eine Übersicht, damit Prioritäten, Kosten und mögliche Betriebsunterbrechungen geklärt werden können.
In welchen Gebieten führen Sie DGUV-V3-Prüfungen durch?
Wir übernehmen Prüfungen in Berlin-Charlottenburg, weiteren Berliner Bezirken und nach Vereinbarung auch an Standorten in Brandenburg.
DGUV V3 Prüfung Berlin-Charlottenburg fachgerecht organisieren
DGUV V3 Prüfung Berlin-Charlottenburg bedeutet mehr als das Anbringen einer Prüfplakette. Eine fachgerechte Prüfung beginnt mit einem klar definierten Prüfauftrag, berücksichtigt die tatsächliche Nutzung der Geräte und Anlagen und endet mit einer nachvollziehbaren Dokumentation.
Besonders wichtig sind die richtige Einordnung der Prüfobjekte, aktuelle technische Prüfgrundlagen, geeignete Messverfahren und betrieblich begründete Prüffristen.
Lassen Sie deshalb vor der Beauftragung klären:
- welche Geräte und Anlagen erfasst werden,
- ob Maschinen oder Sondergeräte vorhanden sind,
- welche Dokumentation benötigt wird,
- wie der Betriebsablauf berücksichtigt werden kann,
- wie mit festgestellten Mängeln umgegangen wird.
So erhalten Sie nicht nur eine Liste geprüfter Geräte, sondern eine verwendbare Grundlage für Ihre betriebliche Arbeitsschutz- und Instandhaltungsorganisation.
DGUV V3 Prüfung Berlin-Charlottenburg jetzt anfragen
Sie benötigen eine wiederkehrende Geräteprüfung, eine Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen oder zunächst eine Bestandsaufnahme?
Senden Sie uns möglichst folgende Angaben:
- Art Ihres Unternehmens,
- ungefähre Anzahl der Geräte,
- Anzahl der Anlagen oder Unterverteilungen,
- vorhandene Maschinen,
- Zahl der Standorte,
- gewünschter Prüfzeitraum,
- vorhandene Inventarlisten oder Prüfprotokolle.
Telefon: 030 – 814 509 278
E-Mail: info@Elektriker-Berlin-Charlottenburg.de
Wir klären den benötigten Prüfumfang mit Ihnen und erstellen auf dieser Grundlage ein nachvollziehbares Angebot für Ihren Betrieb in Berlin-Charlottenburg, Berlin oder Brandenburg