Zählerschrank erneuern Charlottenburg – jetzt Zustand prüfen und sicher modernisieren lassen
Ist Ihr Zählerschrank veraltet, zu klein, beschädigt oder nicht mehr für Wallbox, Wärmepumpe, Photovoltaik oder moderne Elektrogeräte geeignet? Dann sollten Sie die Anlage frühzeitig durch einen Elektrofachbetrieb prüfen lassen. Defekte, überlastete oder nicht mehr erweiterbare Zähleranlagen können zu Stromausfällen, Verzögerungen bei geplanten Modernisierungen und im schlimmsten Fall zu erheblichen Sicherheitsrisiken führen.
Wir prüfen Ihren Zählerschrank in Berlin-Charlottenburg fachgerecht und klären, ob eine gezielte Ertüchtigung ausreicht oder eine vollständige Erneuerung notwendig ist. Dabei berücksichtigen wir nicht nur den sichtbaren Schrank, sondern auch Hauptleitung, Anschlussleistung, Unterverteilung, Schutztechnik und Ihre zukünftigen Pläne.
Senden Sie uns für eine schnelle Ersteinschätzung einfach Fotos des geschlossenen Zählerschrankes, der sichtbaren Zähler, des Hausanschlussbereiches und der Unterverteilung per WhatsApp. Bitte entfernen Sie keine plombierten oder verschraubten Abdeckungen.
Jetzt Zählerschrank prüfen lassen und unverbindlich Termin anfragen.
Ein alter Zählerschrank muss nicht automatisch vollständig ersetzt werden. Ist die Anlage sicher, technisch geeignet und unverändert, kann ein Weiterbetrieb oder eine gezielte Ertüchtigung möglich sein. Bei Sicherheitsmängeln, einer höheren Anschlussleistung, neuen Zählerplätzen oder geplanten Verbrauchern wie Wallbox, Wärmepumpe und Photovoltaikanlage kann dagegen eine Modernisierung erforderlich werden.
Stand dieses Fachbeitrags: 6. August 2026
Wichtiger Sicherheitshinweis: Arbeiten am Zählerschrank, im Vorzählerbereich oder an plombierten Anlagenteilen sind keine Heimwerkerarbeiten. Diese Arbeiten dürfen grundsätzlich nur durch den Netzbetreiber oder ein in einem Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen ausgeführt werden. Der Stromzähler selbst fällt in den Verantwortungsbereich des Messstellenbetreibers.
Zählerschrank erneuern Charlottenburg: Wann ist der Austausch notwendig?
Ob ein Zählerschrank vollständig erneuert, technisch ertüchtigt oder weiterhin genutzt werden kann, entscheidet sich nicht allein nach dem Baujahr.
Maßgeblich sind:
- der tatsächliche Zustand der Anlage,
- die vorhandene Zählerschrankbauart,
- die elektrische Belastbarkeit,
- die geplante zukünftige Nutzung,
- die Zahl der benötigten Zählerplätze,
- das vorgesehene Messkonzept,
- die Anforderungen des zuständigen Netzbetreibers.
Typische Gründe für eine Erneuerung sind:
- fehlender oder beschädigter Berührungsschutz,
- sichtbare Verschmorungen,
- thermische Verfärbungen,
- lose oder überhitzte Anschlussstellen,
- beschädigte Gehäuse oder Abdeckungen,
- unzureichende Stromtragfähigkeit,
- fehlender Platz für neue Mess- und Steuereinrichtungen,
- eine geplante Wallbox,
- eine neue Wärmepumpe,
- eine Photovoltaikanlage,
- ein Stromspeicher,
- die Umstellung von Wechselstrom auf Drehstrom,
- eine deutliche Erhöhung der Anschlussleistung,
- eine Nutzungsänderung von Wohnraum zu Gewerbe,
- die Erweiterung einer Gewerbeeinheit,
- eine neue Zähleraufteilung in einem Mehrfamilienhaus,
- ein nicht mehr anpassbarer Zählerschrank älterer Bauart.
Entscheidungshilfe: Ertüchtigung oder neuer Zählerschrank?
| Ausgangssituation | Wahrscheinliche Maßnahme | Begründung |
|---|---|---|
| Alter Zählerschrank ohne technische Änderungen und ohne erkennbare Sicherheitsmängel | Weiterbetrieb kann möglich sein | Das Alter allein löst keine pauschale Austauschpflicht aus |
| Fehlende Abdeckungen, Verschmorungen oder mangelhafter Berührungsschutz | Sofortige Prüfung, häufig Erneuerung | Personen-, Brand- und Betriebssicherheit können beeinträchtigt sein |
| Neuer Herd oder kleinere Änderung hinter einer geeigneten Unterverteilung | Einzelfallprüfung | Nicht jede neue Verbrauchseinrichtung verlangt einen neuen Zählerschrank |
| Wallbox, Wärmepumpe, Photovoltaikanlage oder Speicher geplant | Belastungs- und Zählerplatzprüfung notwendig | Neue Dauerlasten und Steuerungseinrichtungen können eine Anpassung auslösen |
| Zählerschrank mit Fronthaube und wesentliche Änderung | Regelmäßig neuer normgerechter Zählerschrank | Eine fachgerechte Anpassung ist bei vielen dieser Bauarten nicht mehr möglich |
| Keine geeigneten Reserveplätze vorhanden | Erweiterung oder Austausch | Neue Zählerplätze müssen nach aktuellen Vorgaben errichtet werden |
| Alte Zählertafeln innerhalb der Wohnungen | Zentralisierung oder zulässige Übergangslösung prüfen | Die Ausführung hängt vom Bestand und vom Gebäudekonzept ab |
| Höhere gewerbliche Anschlussleistung | Individuelles Messkonzept | Direktmessung oder Wandlermessung müssen geprüft werden |
Besondere Berliner Regel für Zählerschränke mit Fronthaube
In Berliner Bestandsgebäuden befinden sich noch zahlreiche ältere Zählerschränke mit einer sogenannten Fronthaube.
Bei diesen Systemen lässt sich die heute vorgesehene laienbedienbare Trennvorrichtung im netzseitigen Anschlussraum häufig nicht normgerecht nachrüsten.
Seit dem 1. Januar 2025 darf ein Zählerschrank mit Fronthaube bei einer wesentlichen Änderung der Kundenanlage im Berliner Netzgebiet grundsätzlich nicht mehr weiterverwendet werden.
Eine wesentliche Änderung kann beispielsweise vorliegen, wenn:
- eine Photovoltaikanlage angeschlossen wird,
- die Anschlussleistung erheblich erhöht wird,
- eine größere Ladeeinrichtung installiert wird,
- das Messkonzept verändert wird,
- neue Dauerstromverbraucher hinzukommen,
- eine bisherige Wechselstromversorgung auf Drehstrom umgestellt wird.
In diesen Fällen ist regelmäßig ein normgerechter Zählerschrank nach den aktuellen technischen Anschlussregeln zu errichten.
Das Baujahr allein entscheidet nicht
Ein Zählerschrank aus den 1980er- oder 1990er-Jahren kann unter bestimmten Voraussetzungen noch sicher nutzbar sein.
Umgekehrt kann auch eine jüngere Anlage mangelhaft, falsch dimensioniert oder bereits thermisch geschädigt sein.
Entscheidend sind:
- der sichtbare und messtechnisch festgestellte Zustand,
- die vorhandene Schrank- und Zählerplatzbauart,
- die Belastbarkeit der Hauptleitungen,
- die vorhandenen Schutzmaßnahmen,
- die geplante zukünftige Nutzung,
- die Anforderungen des Messkonzeptes,
- die Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers.
Was ist ein Zählerschrank?
Der Zählerschrank ist die zentrale Schnittstelle zwischen dem Netzanschluss, der Strommessung und der elektrischen Anlage eines Gebäudes.
Er nimmt einen oder mehrere Zählerplätze sowie weitere Haupt-, Trenn-, Schutz-, Steuer- und Kommunikationseinrichtungen auf.
Zählerschrank, Hausanschlusskasten und Sicherungskasten: der Unterschied
| Anlagenteil | Hauptaufgabe | Typischer Inhalt |
|---|---|---|
| Hausanschlusskasten | Übergang vom öffentlichen Stromnetz zur Kundenanlage | Hausanschlusssicherungen und Netzanschluss |
| Zählerschrank | Messung, Hauptverteilung und Vorbereitung der Steuerung | Zählerplätze, SLS-Schalter, Anschlussräume, APZ und Kommunikationstechnik |
| Sicherungskasten beziehungsweise Unterverteilung | Schutz und Verteilung der einzelnen Stromkreise | FI-Schalter, Leitungsschutzschalter, Überspannungsschutz und Schaltgeräte |
| Stromkreis | Versorgung einzelner Bereiche oder Geräte | Beleuchtung, Steckdosen, Herd, Waschmaschine oder Gebäudetechnik |
Ein neuer Zählerschrank bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Leitungen, Steckdosen und Stromkreise der Wohnung erneuert sind.
Bei einer Modernisierung muss deshalb immer geprüft werden, ob zusätzlich folgende Anlagenteile angepasst werden müssen:
- Unterverteilung,
- Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen,
- Leitungsschutzschalter,
- Hauptleitungen,
- Steigleitungen,
- Potentialausgleich,
- Erdungsanlage,
- Teile der Elektroinstallation.
Welche Vorschriften gelten für einen neuen Zählerschrank in Charlottenburg?
Für die Planung eines neuen Zählerschrankes sind mehrere Regelungsebenen gemeinsam zu berücksichtigen.
Technische Anschlussregeln für Niederspannungsanlagen
Die technischen Anschlussregeln enthalten Anforderungen an:
- Zählerplätze und Zählerschränke,
- Hauptstromversorgungssysteme,
- Anschlussleistungen,
- anmelde- und zustimmungspflichtige Vorgänge,
- steuerbare Verbrauchseinrichtungen,
- halbindirekte Messungen,
- Kommunikation und Datenübertragung,
- mehrere Netzanschlüsse in einem Gebäude oder auf einem Grundstück.
Die technischen Anschlussregeln bilden den nationalen Standard für Kundenanlagen am Niederspannungsnetz.
Technische Anschlussbedingungen im Berliner Netzgebiet
Stromnetz Berlin wendet eigene Technische Anschlussbedingungen und ergänzende Umsetzungshinweise an.
Diese gelten insbesondere für Anlagen, die:
- neu an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden,
- erweitert werden,
- wesentlich verändert werden,
- eine höhere Anschlussleistung erhalten,
- ein neues Messkonzept bekommen,
- um Erzeugungsanlagen ergänzt werden,
- mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ausgestattet werden.
Ergänzende Berliner Anforderungen
Neben den allgemeinen technischen Regeln sind zusätzliche Berliner Vorgaben zu berücksichtigen.
Diese betreffen beispielsweise:
- die Ausführung der Zählerplätze,
- die Steckkontaktierung der Zähler,
- die Kommunikationstechnik,
- die Vorbereitung intelligenter Messsysteme,
- die Plombierung,
- die Anmeldung und Inbetriebsetzung,
- vorhandene Zählerschränke mit Fronthaube,
- steuerbare Verbrauchseinrichtungen,
- Übergangslösungen in Bestandsgebäuden.
Die konkrete Planung darf daher nicht ausschließlich auf Grundlage eines allgemeinen Zählerschrank-Schemas aus dem Internet erfolgen.
Niederspannungsanschlussverordnung
Die Niederspannungsanschlussverordnung regelt unter anderem, wer an der elektrischen Kundenanlage arbeiten und wer die Inbetriebsetzung veranlassen darf.
Arbeiten im Zähler- und Vorzählerbereich gehören grundsätzlich in die Hände eines eingetragenen Installationsunternehmens.
Auch die erforderliche Anmeldung und Inbetriebsetzung werden über das ausführende Fachunternehmen abgewickelt.
Wo darf ein Zählerschrank installiert werden?
Neue Zählerschränke müssen gut zugänglich, sicher bedienbar und dauerhaft erreichbar sein.
Sie sollen grundsätzlich zentral und möglichst nahe am Hausanschlusskasten angeordnet werden.
Geeignete Bereiche können sein:
- Hausanschlussräume,
- geeignete Hausanschlusswände,
- Hausanschlussnischen,
- technisch geeignete und dauerhaft zugängliche Kellerräume,
- entsprechend ausgeführte Nischen in Treppenräumen.
Nicht oder nur eingeschränkt geeignet sind:
- Wohnräume,
- Küchen,
- Toiletten,
- Bade- und Duschräume,
- Waschräume,
- Bereiche über Treppenstufen,
- Dachböden ohne festen Treppenaufgang,
- hochwassergefährdete Bereiche,
- feuer- oder explosionsgefährdete Räume,
- dauerhaft zu warme Räume,
- Bereiche ohne ausreichenden Arbeits- und Bedienraum.
Zusätzlich sind die Berliner Bau-, Brandschutz- und Rettungsweganforderungen zu berücksichtigen.
Sonderfall: alter Zählerplatz innerhalb einer Wohnung
In vielen Charlottenburger Mehrfamilienhäusern befinden sich alte Zählertafeln noch innerhalb der Wohnungen.
Für reguläre neue Anlagen ist grundsätzlich eine zentrale Anordnung der Zählerplätze vorgesehen.
Unter festgelegten Voraussetzungen kann jedoch eine Übergangslösung für den Ersatz einer alten Zählertafel innerhalb einer Wohnung möglich sein.
Dabei kann ein einfeldriger Zählerschrank mit definierter Ausstattung eingesetzt werden.
Diese Lösung gilt nur als Übergang bis zu einer späteren Modernisierung des Hauptstromversorgungssystems mit zentraler Zähleranlage.
Ob diese Variante im konkreten Gebäude zulässig und wirtschaftlich sinnvoll ist, muss vor Beginn der Arbeiten mit dem eingetragenen Elektrofachbetrieb und gegebenenfalls mit dem Netzbetreiber geklärt werden.
Wie ist ein moderner Zählerschrank aufgebaut?
Die Ausstattung richtet sich nach:
- der Zahl der Nutzungseinheiten,
- der Anschlussleistung,
- dem Messkonzept,
- den vorhandenen Verbrauchern,
- den geplanten Erzeugungsanlagen,
- den zukünftigen Erweiterungen.
Typische Bestandteile eines modernen Zählerschrankes
| Bestandteil | Funktion |
|---|---|
| Zählerfeld | Aufnahme der Messeinrichtung |
| BKE- beziehungsweise eHZ-Technik | Steckkontaktierung moderner elektronischer Haushaltszähler |
| Netzseitiger Anschlussraum | Aufnahme von Hauptleitungs- und Trenneinrichtungen |
| SLS-Schalter | Selektiver Hauptleitungsschutz und Trennmöglichkeit |
| Anlagenseitiger Anschlussraum | Verbindung zur nachfolgenden Kundenanlage |
| Raum für Zusatzanwendungen | Aufnahme von Komponenten für Messung, Steuerung und Kommunikation |
| Abschlusspunkt Zählerplatz | Definierte Kommunikationsschnittstelle |
| Datenleitung | Verbindung zwischen Kommunikationsbereichen |
| Überspannungsschutz | Schutz der Anlage vor Überspannungen |
| Verteilerfeld | Zusätzlicher Raum für zulässige Geräte und Abgänge |
| Reservefelder | Vorbereitung späterer Erweiterungen |
Was bedeuten APZ und RfZ?
Der RfZ, der Raum für Zusatzanwendungen, bietet Platz für Geräte, die für Messung, Steuerung oder Kommunikation benötigt werden.
Der APZ, der Abschlusspunkt Zählerplatz, dient als definierter Übergabepunkt für Kommunikationstechnik.
Beide Bereiche gewinnen durch folgende Anwendungen an Bedeutung:
- intelligente Messsysteme,
- Wärmepumpen,
- Wallboxen,
- Stromspeicher,
- Photovoltaikanlagen,
- steuerbare Verbrauchseinrichtungen,
- dynamische Stromtarife.
Ein moderner Zählerschrank wird deshalb nicht nur für den heutigen Stromzähler geplant.
Er muss möglichst auch die technische Infrastruktur für zukünftige Mess-, Kommunikations- und Steuerungsaufgaben aufnehmen können.
Mobilfunkempfang im Keller beachten
Intelligente Messsysteme benötigen eine funktionierende Kommunikationsverbindung.
Bei der Planung sollte deshalb auch der Mobilfunkempfang am Zählerplatz berücksichtigt werden.
Ist der Empfang im Keller nicht ausreichend, kann eine externe Antenne erforderlich werden.
Dafür sollte gegebenenfalls bereits bei der Modernisierung ein geeignetes Installationsleerrohr mit Zugdraht zu einem möglichen Antennenstandort vorbereitet werden.
Gerade in tiefen Berliner Altbaukellern sollte dieser Punkt vor der Montage geprüft werden.
Wann reichen Nachrüstung oder Ertüchtigung aus?
Nicht jeder bestehende Zählerschrank muss vollständig ausgebaut werden.
Bestimmte ältere, aber noch geeignete Zählerplätze können unter bestimmten Voraussetzungen technisch ertüchtigt werden.
Dafür müssen unter anderem folgende Punkte positiv bewertet werden:
- Gehäuse und Abdeckungen sind unbeschädigt,
- der Berührungsschutz ist gewährleistet,
- die vorhandene Verdrahtung ist geeignet,
- die Stromtragfähigkeit reicht für die zukünftige Nutzung,
- eine zulässige Trennvorrichtung kann installiert werden,
- der notwendige Raum für Zusatzanwendungen ist vorhanden oder nachrüstbar,
- Lage und Zugänglichkeit entsprechen den Anforderungen,
- die Schutzmaßnahmen funktionieren,
- es bestehen keine thermischen Auffälligkeiten,
- das geplante Messkonzept lässt sich technisch umsetzen.
Die Entscheidung setzt eine fachliche Prüfung voraus.
Dazu gehören je nach Anlage:
- Sichtprüfung,
- Bestandsaufnahme,
- Bewertung der Bauart,
- Messungen,
- Belastungsprüfung,
- Prüfung der Leitungsquerschnitte,
- Prüfung des Potentialausgleichs,
- dokumentierte fachliche Beurteilung.
Eine vollständige Erneuerung ist häufig sinnvoll, wenn
- die vorhandene Bauart nicht mehr erweiterungsfähig ist,
- ein alter Zählerschrank mit Fronthaube wesentlich geändert werden soll,
- Berührungsschutz oder Isolation mangelhaft sind,
- Bauteile verschmort oder verformt sind,
- die Hauptverdrahtung nicht ausreichend dimensioniert ist,
- der Schrank für neue Dauerlasten zu klein ist,
- keine Kommunikationstechnik vorbereitet werden kann,
- zusätzliche Zählerplätze benötigt werden,
- die Anlage von Wechselstrom auf Drehstrom umgestellt wird,
- eine Zählerzentralisierung geplant ist,
- der bisherige Standort dauerhaft ungeeignet oder unsicher ist.
Wallbox, Wärmepumpe und Photovoltaik: Reicht der vorhandene Zählerschrank?
Wallboxen, Wärmepumpen, Klimageräte, Stromspeicher und Photovoltaikanlagen können die Anforderungen an bestehende Zählerplätze erheblich verändern.
Entscheidend ist nicht nur die theoretische Anschlussleistung.
Zusätzlich müssen betrachtet werden:
- Dauerstrombelastung,
- Gleichzeitigkeit der Verbraucher,
- Steuerbarkeit,
- Hauptleitungsquerschnitt,
- Hausanschlusssicherung,
- Messkonzept,
- Kommunikationsinfrastruktur,
- verbleibende Reserve.
Vor dem Anschluss sollten folgende Fragen beantwortet werden:
- Wie hoch ist die vorhandene Anschlussleistung?
- Welche Hausanschlusssicherung ist eingebaut?
- Wie ist die Hauptleitung dimensioniert?
- Ist der Zählerplatz für Dauerstrom geeignet?
- Wird ein zusätzlicher Zähler benötigt?
- Muss eine steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet werden?
- Ist Platz für Steuer- und Kommunikationstechnik vorhanden?
- Ist später eine Photovoltaikanlage oder ein Batteriespeicher geplant?
- Reicht der vorhandene Potentialausgleich aus?
- Muss der Netzbetreiber einer Leistungserhöhung zustimmen?
Zukunftsreserve nicht zu knapp planen
Ein Zählerschrank wird gewöhnlich für viele Jahre installiert.
Ein Schrank, der bereits unmittelbar nach der Fertigstellung vollständig belegt ist, kann bei der nächsten Erweiterung erneut hohe Kosten verursachen.
Sinnvolle Reserven können sein:
- ein zusätzliches Zählerfeld,
- ein Reserve-Verteilerfeld,
- Platz für Steuerungstechnik,
- vorbereitete Datenleitungen,
- Reserve für eine Wallbox,
- Reserve für eine Wärmepumpe,
- Reserve für Klimatisierung,
- ein mögliches Messkonzept für Photovoltaik und Speicher,
- ein zusätzlicher Allgemeinstromzähler,
- ein zusätzlicher Gewerbezähler,
- ausreichend dimensionierte Leitungswege.
Zählerschrank erneuern Charlottenburg: Welche Kosten entstehen?
Die Kosten lassen sich ohne Bestandsprüfung nicht seriös als Pauschalpreis nennen.
Ein vollständiger Austausch umfasst deutlich mehr als den Kauf eines leeren Metallschrankes.
Neben dem Zählerschrank können erforderlich sein:
- Planung und Bestandsaufnahme,
- Anmelde- und Abstimmungsarbeiten,
- Ausbau der alten Zähleranlage,
- neuer Zählerschrank mit passenden Feldern,
- SLS-Schalter und weitere Schaltgeräte,
- APZ, RfZ und Kommunikationseinrichtungen,
- Überspannungsschutz,
- neue Hauptleitungsverdrahtung,
- neue Leitung zum Hausanschlusskasten,
- Anpassung des Potentialausgleichs,
- Anpassung der Unterverteilung,
- Arbeiten an Wand, Nische oder Leitungsweg,
- Brandschutzmaßnahmen,
- Beschriftung und Dokumentation,
- Messungen und Prüfprotokoll,
- Koordination des Zähleraus- und -einbaus,
- vorübergehende Stromversorgung.
Unverbindliche Größenordnung
| Projektumfang | Grobe Planungsgröße |
|---|---|
| Ein Zählerplatz, geeigneter Standort, Hauptleitung bleibt bestehen | Regelmäßig vierstelliger Gesamtaufwand |
| Ein Zählerplatz mit neuer Hauptleitung, neuer Unterverteilung oder größeren Nebenarbeiten | Höherer vierstelliger Aufwand, im Einzelfall fünfstellig |
| Mehrzähleranlage oder Zählerzentralisierung im Mehrfamilienhaus | Regelmäßig fünfstelliger Projektumfang |
| Größere Gewerbeanlage oder Wandlermessung | Individuelle Planung, deutlich höherer Aufwand möglich |
Diese Angaben sind bewusst keine Festpreise.
Selbst zwei äußerlich ähnliche Anlagen können aufgrund unterschiedlicher Hauptleitungen, Erdungsanlagen, Anschlussleistungen oder baulicher Bedingungen völlig verschiedene Kosten verursachen.
Die wichtigsten Kostenfaktoren
| Kostenfaktor | Einfluss auf den Preis |
|---|---|
| Anzahl der Zählerplätze | Mehr Felder, Verdrahtung und umfangreichere Messkonzepte |
| Zustand der Hauptleitung | Eine ungeeignete oder beschädigte Leitung muss erneuert werden |
| Entfernung zum Hausanschluss | Längere Leitungswege erhöhen Material- und Montageaufwand |
| Neue Anschlussleistung | Kann eine neue Absicherung oder Abstimmung mit dem Netzbetreiber auslösen |
| Unterverteilung | Alte FI- und Sicherungstechnik kann zusätzliche Arbeiten erforderlich machen |
| Gebäudestruktur | Altbauwände, enge Keller, Leitungswege und Brandschutz beeinflussen den Aufwand |
| Wallbox, Photovoltaik, Speicher oder Wärmepumpe | Zusätzliche Felder, Steuerung und Kommunikation können notwendig werden |
| Gewerbliche Nutzung | Lastprofil, Betriebssicherheit und Messkonzept werden aufwendiger |
| Anzahl der Nutzungseinheiten | Kennzeichnung, Koordination und Abschaltplanung werden umfangreicher |
| Provisorische Versorgung | Wichtig bei Gewerbe, Servern, Kühlung oder bewohnten Mehrfamilienhäusern |
Wann ist ein Festpreisangebot möglich?
Ein belastbares Festpreisangebot ist in der Regel möglich, wenn folgende Informationen vorliegen:
- Fotos des geschlossenen Zählerschrankes,
- Fotos der zugänglichen Innenansicht,
- Anzahl und Art der vorhandenen Zähler,
- Foto des Hausanschlussbereiches,
- Angaben zur vorhandenen und gewünschten Leistung,
- Informationen über Wallbox, Photovoltaik, Speicher oder Wärmepumpe,
- Verlauf und Querschnitt der Hauptleitung, soweit bekannt,
- Zahl der Wohnungen oder Gewerbeeinheiten,
- gewünschter Ausführungszeitraum,
- geklärte Zugangs- und Eigentumsverhältnisse.
Plombierte oder verschraubte Abdeckungen dürfen für Fotos nicht eigenmächtig entfernt werden.
Wie lange dauert die Erneuerung?
Die eigentliche Montage eines überschaubaren Ein-Zähler-Projektes kann häufig innerhalb eines Arbeitstages durchgeführt werden.
Zusätzliche Arbeiten an Hauptleitungen, Unterverteilungen, Wandflächen oder mehreren Zählerplätzen verlängern die Montage.
Deutlich länger als die reine Montage können dauern:
- technische Planung,
- Materialbeschaffung,
- Abstimmung mit Eigentümern,
- Abstimmung mit der Hausverwaltung,
- Anmeldung beim Netzbetreiber,
- Koordination des Messstellenbetreibers,
- Beantragung einer höheren Anschlussleistung,
- Festlegung eines neuen Messkonzeptes.
Wie lange bleibt der Strom ausgeschaltet?
Bei der Erneuerung muss der betroffene Anlagenteil spannungsfrei sein.
Die Abschaltzeit hängt vom Umfang und vom Zustand des Bestandes ab.
Für Privatkunden bedeutet dies, dass vorübergehend unter anderem folgende Geräte nicht zur Verfügung stehen:
- Kühlschrank,
- Gefrierschrank,
- Internetrouter,
- Beleuchtung,
- Heizungspumpen,
- elektrische Warmwasserbereitung,
- Aufzüge,
- Türöffner und Klingelanlagen.
Bei Gewerbekunden sollten zusätzlich berücksichtigt werden:
- Kassensysteme,
- Server und Netzwerktechnik,
- Kühlanlagen,
- medizinische Geräte,
- Zutrittskontrollen,
- Alarmanlagen,
- Produktionsmaschinen,
- Telefonanlagen,
- Lüftung und Klimatisierung.
Bei kritischen Verbrauchern muss vor Beginn geprüft werden, ob eine provisorische Versorgung oder ein abgestimmtes Abschaltfenster notwendig ist.
Schritt-für-Schritt: So läuft die Erneuerung des Zählerschrankes ab
Diese Anleitung beschreibt den Ablauf durch einen Fachbetrieb. Sie ist ausdrücklich keine Anleitung für Arbeiten in Eigenleistung.
Schritt 1: Anfrage und erste Fotos
Der Kunde übermittelt Fotos und die wichtigsten Angaben zur Anlage.
Bereits anhand der Bauart lässt sich häufig erkennen, ob eine Ertüchtigung grundsätzlich denkbar ist oder ein vollständiger Austausch wahrscheinlicher wird.
Schritt 2: Fachliche Bestandsaufnahme vor Ort
Geprüft werden unter anderem:
- Zählerschrankbauart,
- Zugänglichkeit,
- Gehäusezustand,
- Berührungsschutz,
- Hauptleitung,
- Hausanschluss,
- vorhandene Absicherung,
- Potentialausgleich,
- Unterverteilung,
- geplante Verbraucher,
- erforderliche Zählerplätze,
- Platz für Kommunikationstechnik.
Schritt 3: Mess- und Nutzungskonzept festlegen
Der Fachbetrieb klärt:
- Wie viele Zähler werden benötigt?
- Wird ein Allgemeinstromzähler gebraucht?
- Werden Photovoltaik, Speicher oder Wärmepumpe berücksichtigt?
- Wird eine Wallbox vorgesehen?
- Ist eine steuerbare Verbrauchseinrichtung vorhanden?
- Reicht eine Direktmessung?
- Ist eine gewerbliche Sondermessung notwendig?
- Welche Zukunftsreserven sind wirtschaftlich sinnvoll?
Schritt 4: Technische Planung nach den aktuellen Vorgaben
Der Zählerschrank wird passend zu den technischen Regeln, den Berliner Vorgaben und dem konkreten Messkonzept geplant.
Dabei werden unter anderem festgelegt:
- Schrankbreite,
- Zahl der Zählerfelder,
- Verteilerfelder,
- Reservefelder,
- SLS-Schalter,
- Verdrahtung,
- APZ,
- RfZ,
- Datenleitungen,
- Anschlussräume,
- Überspannungsschutz.
Schritt 5: Angebot und Leistungsabgrenzung
Das Angebot sollte klar ausweisen:
- welche Anlagenteile erneuert werden,
- welche Bestandsteile erhalten bleiben,
- ob Bau- und Putzarbeiten enthalten sind,
- ob Netzbetreiber- und Zählerkoordination enthalten sind,
- ob die Unterverteilung angepasst wird,
- ob Prüfprotokolle und Dokumentation enthalten sind,
- welche unvorhersehbaren Bestandsmängel zusätzliche Kosten auslösen können.
Schritt 6: Anmeldung und Terminabstimmung
Soweit erforderlich, meldet das eingetragene Installationsunternehmen die Änderung an.
Anschließend werden Inbetriebsetzung, Zählersetzung oder Zählertausch mit den zuständigen Stellen abgestimmt.
Die Messeinrichtung darf nicht eigenmächtig ausgebaut oder verändert werden.
Schritt 7: Abschaltung und Demontage
Nach der abgestimmten Freischaltung wird die alte Zähleranlage demontiert.
Plombierte Bereiche werden ausschließlich durch dazu berechtigte Personen oder Stellen geöffnet.
Ergeben sich dabei unerwartete Schäden an Hauptleitungen oder Anschlussstellen, muss die Planung angepasst werden.
Schritt 8: Montage des neuen Zählerschrankes
Der neue Schrank wird befestigt, bestückt, verdrahtet und mit den vorhandenen oder erneuerten Hauptleitungen verbunden.
Je nach Projekt gehören dazu:
- Zählerfelder,
- SLS-Schalter,
- Überspannungsschutz,
- APZ und RfZ,
- Kommunikationsleitungen,
- Steuerungseinrichtungen,
- Reservefelder,
- Verteilerfelder,
- Beschriftungen.
Schritt 9: Anschluss der Kundenanlage
Anschließend werden Unterverteilung, Allgemeinstrom, Wohnungen oder Gewerbeeinheiten angeschlossen.
Dabei zeigt sich häufig, ob nachgelagerte Altanlagen ebenfalls Mängel aufweisen.
Schritt 10: Prüfung, Dokumentation und Inbetriebsetzung
Vor der Inbetriebnahme werden die vorgeschriebenen Sichtprüfungen, Messungen und Funktionsprüfungen durchgeführt.
Zur Übergabe gehören je nach Projektumfang:
- Prüfprotokoll,
- Stromkreis- und Zählerzuordnung,
- Beschriftung,
- Übersichtsschaltplan,
- Dokumentation der eingebauten Komponenten,
- Einweisung des Betreibers.
Zählerschrank für Privatkunden in Charlottenburg
Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen wird der Zählerschrank häufig im Zusammenhang mit einer Modernisierung überprüft.
Typische Anlässe sind:
- Wohnungssanierung,
- neue Küche,
- Elektroherd oder Induktionskochfeld,
- Zusammenlegung von Wohnungen,
- Dachgeschossausbau,
- neue Wärmepumpe,
- Wallbox,
- Photovoltaikanlage,
- Klimaanlage,
- Batteriespeicher,
- Erneuerung der gesamten Elektroinstallation.
Mieter sollten nicht eigenständig beauftragen
Der Zählerschrank gehört zur Gebäudeinfrastruktur.
Mieter sollten Veränderungen daher zunächst mit dem Eigentümer oder der Hausverwaltung abstimmen.
Bei einer Eigentumswohnung kann zusätzlich die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich sein, insbesondere wenn folgende gemeinschaftliche Bereiche betroffen sind:
- zentrale Zähleranlage,
- Hauptleitungen,
- Steigleitungen,
- Zählerraum,
- Hausanschluss,
- gemeinschaftlicher Keller,
- Allgemeinstromanlage.
Welche Beschlüsse notwendig sind, hängt vom Gebäude und den Eigentumsverhältnissen ab.
Zählerschrank für Gewerbe, Praxen und Hausverwaltungen
Bei Gewerbeeinheiten muss neben der Anschlussleistung das tatsächliche Lastprofil berücksichtigt werden.
Geräte laufen häufig länger und gleichzeitig als in einer Wohnung.
Typische gewerbliche Verbraucher sind:
- Klima- und Lüftungsanlagen,
- Großküchengeräte,
- Kühltechnik,
- Server,
- medizinische Geräte,
- Maschinen,
- Kompressoren,
- elektrische Warmwasserbereitung,
- Ladeeinrichtungen,
- Beleuchtungsanlagen,
- Aufzüge,
- Gebäudetechnik.
Direkt gemessene Zählerplätze sind grundsätzlich nur für bestimmte Strombereiche vorgesehen.
Größere Betriebsströme und abweichende Messkonzepte müssen individuell mit dem Netzbetreiber abgestimmt werden.
Je nach Anschlussleistung kann eine Wandlermessung erforderlich werden.
Für Hausverwaltungen besonders wichtig
Bei Mehrfamilienhäusern sollte nicht nur ein einzelner beschädigter Zählerplatz betrachtet werden.
Eine wirtschaftliche Gesamtplanung berücksichtigt:
- sämtliche Wohnungen,
- vorhandene Leerfelder,
- Allgemeinstrom,
- Gewerbeeinheiten,
- mögliche Dachgeschossausbauten,
- spätere Wärmepumpen,
- Ladeinfrastruktur im Hof oder in der Tiefgarage,
- Photovoltaikanlage,
- Mieterstromkonzept,
- Zustand der Steigleitungen,
- zentrale Abschaltmöglichkeiten,
- einheitliche Beschriftung,
- zukünftige Smart-Meter-Infrastruktur.
Eine koordinierte Gesamtmodernisierung kann langfristig wirtschaftlicher sein als mehrere voneinander unabhängige Einzelmaßnahmen.
Praxisbeispiel: Mehrfamilienhaus mit Gewerbeeinheit in Charlottenburg
Das folgende Beispiel ist ein typischer Modellfall und kein individuelles Angebot.
Ausgangslage
Ein Charlottenburger Mehrfamilienhaus verfügt über acht Wohnungen und eine Gewerbeeinheit im Erdgeschoss.
Im Keller befindet sich eine ältere Zähleranlage mit Fronthaube.
Geplant sind:
- die Modernisierung der Gewerbeeinheit,
- eine höhere elektrische Anschlussleistung,
- eine spätere Photovoltaikanlage,
- zwei Ladepunkte im Innenhof,
- eine technische Reserve für eine Wärmepumpe.
Festgestellte Probleme
Bei der Bestandsaufnahme werden folgende Punkte festgestellt:
- keine geeigneten Reservefelder,
- unzureichender Platz für Steuer- und Kommunikationstechnik,
- alte Zählerplatzbauart mit Fronthaube,
- unklare Belastbarkeit einzelner Hauptleitungen,
- unvollständige Beschriftung,
- keine vorausschauende Vorbereitung für APZ und Datenleitungen.
Fachliche Bewertung
Da sich die Betriebsbedingungen wesentlich ändern und die alte Bauart nicht normgerecht angepasst werden kann, ist eine vollständige Erneuerung sinnvoll.
Eine rein optische Reparatur oder der Einbau eines zusätzlichen kleinen Verteilers würde das Grundproblem nicht lösen.
Geplante Lösung
Vorgesehen wird eine neue Mehrzähleranlage mit:
- passenden Zählerfeldern,
- separatem Allgemeinstromzähler,
- neuem Gewerbezähler,
- Reservefeld,
- SLS-Schaltern,
- APZ und RfZ,
- Daten- und Kommunikationsvorbereitung,
- geeignetem Überspannungsschutz,
- eindeutiger Zähler- und Wohnungskennzeichnung,
- vorbereiteten Leitungswegen für spätere Erweiterungen.
Zusätzlich werden Hauptleitungen und Potentialausgleich geprüft.
Erst danach lässt sich festlegen, ob diese Anlagenteile weiterverwendet werden können.
Wirtschaftlicher Vorteil
Durch die Gesamtplanung müssen Schrank, Kommunikationsinfrastruktur und Leitungswege nicht bei jedem späteren Projekt erneut verändert werden.
Die Investition wird auf die absehbare Entwicklung des Gebäudes ausgerichtet.
Experteneinschätzung: Nicht nur den sichtbaren Schrank betrachten
In der Praxis liegt ein häufiger und kostspieliger Fehler darin, nur den sichtbaren Zählerschrank auszutauschen, ohne die angrenzende elektrische Infrastruktur zu prüfen.
Zu einem vollständigen Anlagenbild gehören:
- Hausanschlusskasten,
- Hauptleitung,
- Zählerschrank,
- Erdung und Potentialausgleich,
- Steigleitungen,
- Wohnungs- oder Gewerbezuleitungen,
- Unterverteilungen,
- Schutzmaßnahmen,
- geplante Dauerverbraucher.
Ein neuer Schrank kann technisch einwandfrei sein und trotzdem nicht sinnvoll genutzt werden, wenn die Hauptleitung für die geplante Leistung zu klein ist oder die nachgelagerte Unterverteilung erhebliche Mängel aufweist.
Fachliche Empfehlung
Bei einer geplanten Nutzungsdauer von mehreren Jahrzehnten sollte der neue Zählerschrank nicht nur den aktuellen Mindestbedarf erfüllen.
Wer innerhalb der nächsten Jahre eine Wallbox, Wärmepumpe, Klimaanlage, Photovoltaikanlage oder einen Speicher erwägt, sollte diese Entwicklung bereits bei der ersten Planung berücksichtigen.
Zusätzliche Reserveflächen sind bei der Erstmontage meist wesentlich wirtschaftlicher als ein erneuter Umbau.
Gleichzeitig gilt: Ein vollständiger Austausch sollte nicht allein deshalb empfohlen werden, weil ein Schrank alt aussieht.
Eine nachvollziehbare Bestandsprüfung muss zeigen, warum eine Ertüchtigung ausreicht oder weshalb ein Neubau technisch erforderlich ist.
Häufige Fehler beim Erneuern eines Zählerschrankes
1. Zählerschrank ohne technische Planung kaufen
Ein online bestellter Standardschrank passt möglicherweise nicht zum Berliner Messkonzept, zur Zahl der Zählerplätze oder zur vorhandenen Anschlussleistung.
2. Zählerschrank und Sicherungskasten verwechseln
Der Austausch der Wohnungsunterverteilung löst keine Probleme im Zähler- oder Vorzählerbereich.
Umgekehrt erneuert ein neuer Zählerschrank nicht automatisch die Stromkreise der Wohnung.
3. Nur den heutigen Bedarf berücksichtigen
Fehlende Reserven für Wallbox, Wärmepumpe, Photovoltaik oder zusätzliche Wohneinheiten führen später zu weiteren Umbauten.
4. Hauptleitung nicht prüfen
Eine neue Zähleranlage kann nicht automatisch höher belastet werden, wenn die vorhandene Leitung dafür nicht ausgelegt ist.
5. Erdung und Potentialausgleich übersehen
Diese Bereiche müssen bei der Gesamtbewertung berücksichtigt werden.
Mängel können zusätzliche Arbeiten auslösen.
6. Alte Fronthaube trotz wesentlicher Änderung weiterverwenden
Bei einer wesentlichen Änderung kann diese Lösung im Berliner Netzgebiet nicht mehr zulässig sein.
7. Abschaltzeit für Gewerbe nicht planen
Ein ungeplanter Ausfall von Servern, Kühlung, medizinischen Geräten oder Kassensystemen kann erhebliche Folgekosten verursachen.
8. Zähler oder Plomben eigenmächtig entfernen
Mess- und plombierte Anlagenteile dürfen nicht ohne Berechtigung verändert werden.
9. Brandschutz und Rettungswege ignorieren
Der gewünschte Standort ist nicht automatisch zulässig.
Zugänglichkeit, Rettungswegbreite und bauliche Vorgaben müssen geprüft werden.
10. Auftrag ohne klare Leistungsbeschreibung vergeben
Ein Angebot sollte erkennen lassen, welche Schrankfelder, Schutzgeräte, Leitungen, Prüfungen und Nebenarbeiten enthalten sind.
Kurz zusammengefasst
- Ein alter Zählerschrank muss nicht allein wegen seines Alters ausgetauscht werden.
- Sicherheitsmängel müssen unabhängig vom Alter beseitigt werden.
- Bei Erweiterungen oder wesentlichen Änderungen können aktuelle Anforderungen gelten.
- Zählerschränke mit Fronthaube können bei wesentlichen Änderungen nicht mehr weiterverwendet werden.
- Wallbox, Wärmepumpe, Photovoltaik und Speicher können eine Anpassung des Zählerplatzes auslösen.
- Ein neuer Zählerschrank sollte Kommunikationstechnik und ausreichende Zukunftsreserven berücksichtigen.
- Die Kosten hängen vor allem von Zählerzahl, Hauptleitung, Anschlussleistung, Messkonzept und baulichem Aufwand ab.
- Arbeiten am Zähler- und Vorzählerbereich dürfen nur von berechtigten Fachunternehmen ausgeführt werden.
- Vor einem Angebot sind Fotos und eine Prüfung vor Ort sinnvoll.
- Bei Gewerbe und Mehrfamilienhäusern muss die Abschaltung sorgfältig geplant werden.
Häufig gestellte Fragen zum Zählerschrank in Charlottenburg
Muss jeder alte Zählerschrank erneuert werden?
Nein. Allein das Alter löst keine pauschale Austauschpflicht aus.
Ein sicherer und unveränderter Zählerschrank kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterbetrieben werden.
Sicherheitsmängel oder wesentliche Änderungen können jedoch eine Anpassung erforderlich machen.
Wann gilt eine Änderung als wesentlich?
Typische Beispiele sind:
- höhere Anschlussleistungen,
- neue Dauerstromverbraucher,
- Photovoltaikanlagen,
- Wallboxen,
- Stromspeicher,
- Nutzungsänderungen,
- Umstellung auf Drehstrom,
- Änderungen des Messkonzeptes,
- Änderungen des Schutzkonzeptes.
Die abschließende Bewertung erfolgt durch eine Elektrofachkraft anhand des Einzelfalls.
Muss ein Zählerschrank mit Fronthaube ausgetauscht werden?
Nicht automatisch bei unverändertem und sicherem Weiterbetrieb.
Erfolgt jedoch eine wesentliche Änderung der Kundenanlage, kann die Weiterverwendung einer solchen Bauart im Berliner Netzgebiet nicht mehr zulässig sein.
Was kostet ein neuer Zählerschrank in Charlottenburg?
Ein vollständiger Austausch ist normalerweise ein vierstelliges Projekt.
Bei neuen Hauptleitungen, mehreren Zählerplätzen, einer Zählerzentralisierung, größeren Bauarbeiten oder Gewerbeanlagen kann ein fünfstelliger Gesamtaufwand entstehen.
Ein belastbarer Preis ist erst nach einer Bestandsaufnahme möglich.
Kann der Preis anhand eines Fotos genannt werden?
Fotos ermöglichen eine erste Einschätzung der Bauart und des ungefähren Umfangs.
Ein verbindliches Angebot erfordert meistens zusätzlich Angaben zu:
- Hauptleitung,
- Anschlussleistung,
- Unterverteilung,
- Zahl der Zähler,
- geplanter Nutzung,
- Hausanschluss,
- baulichen Bedingungen.
Wie lange dauert der Austausch?
Ein überschaubarer Ein-Zähler-Austausch kann häufig innerhalb eines Arbeitstages montiert werden.
Mehrzähleranlagen, neue Hauptleitungen oder bauliche Veränderungen benötigen entsprechend mehr Zeit.
Die Vorlaufzeit für Planung und Abstimmung ist gesondert zu berücksichtigen.
Ist während der Arbeiten der Strom ausgeschaltet?
Ja. Der betroffene Anlagenteil muss für Demontage, Verdrahtung, Prüfung und Inbetriebsetzung spannungsfrei sein.
Dauer und Umfang der Abschaltung werden vor Beginn abgestimmt.
Wer darf einen Zählerschrank erneuern?
Arbeiten im Zähler- und Vorzählerbereich dürfen grundsätzlich nur durch den Netzbetreiber oder ein in einem Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen ausgeführt werden.
Darf ich den Zählerschrank selbst kaufen?
Davon ist abzuraten.
Bauart, Felder, Messkonzept, Verdrahtung und Ausstattung müssen zur Bestandsanlage und zu den Vorgaben des Netzbetreibers passen.
Ein ungeeigneter Schrank kann möglicherweise nicht verwendet oder in Betrieb genommen werden.
Erzwingt ein Smart Meter immer einen neuen Zählerschrank?
Nein. Der Einbau eines Smart Meters führt nicht automatisch zu einem vollständigen Austausch.
Der vorhandene Zählerplatz muss jedoch die erforderlichen technischen Mindestanforderungen erfüllen.
Brauche ich für eine Wallbox einen neuen Zählerschrank?
Nicht in jedem Fall.
Vor dem Anschluss müssen jedoch folgende Punkte geprüft werden:
- Anschlussleistung,
- Dauerstrombelastung,
- Hauptleitung,
- Zählerplatz,
- Steuerbarkeit,
- Reserveflächen,
- Kommunikationsinfrastruktur.
Je nach Bestand kann eine Ertüchtigung ausreichen oder eine Erneuerung erforderlich werden.
Brauche ich für eine Photovoltaikanlage einen neuen Zählerschrank?
Das hängt von der vorhandenen Bauart, dem Messkonzept, der Erzeugungsleistung und dem Zustand des Zählerplatzes ab.
Eine alte Fronthaube, fehlende Kommunikationstechnik oder unzureichende Belastbarkeit können eine Erneuerung erforderlich machen.
Kann nur der Zählerschrank erneuert werden?
Ja, wenn Hauptleitung, Erdung, Unterverteilungen und nachgelagerte Anlagenteile geeignet und sicher sind.
Werden dort Mängel festgestellt, müssen diese separat bewertet und gegebenenfalls ebenfalls behoben werden.
Wer trägt die Kosten in einer Mietwohnung?
Wer die Kosten im Verhältnis zwischen Mieter, Vermieter und Eigentümergemeinschaft trägt, hängt vom Anlass, den Vertragsverhältnissen und den betroffenen Anlagenteilen ab.
Mieter sollten deshalb keine bauliche Änderung ohne Zustimmung des Eigentümers oder der Hausverwaltung beauftragen.
Was sollte ich für eine erste Einschätzung fotografieren?
Hilfreich sind:
- der vollständige geschlossene Zählerschrank,
- die sichtbaren Zähler und Beschriftungen,
- die zugängliche Innenansicht bei geöffneter normaler Schranktür,
- der Hausanschlussbereich,
- die Unterverteilung,
- der Raum und der freie Bereich vor dem Schrank.
Plombierte oder verschraubte Abdeckungen dürfen nicht entfernt werden.
Zählerschrank erneuern Charlottenburg ist eine sicherheitsrelevante Modernisierung, die immer auf Grundlage des tatsächlichen Bestandes geplant werden muss.
Entscheidend sind nicht nur Baujahr und Optik, sondern vor allem:
- Berührungsschutz,
- Stromtragfähigkeit,
- Hauptleitung,
- Messkonzept,
- Kommunikationstechnik,
- Standort,
- zukünftige Nutzung.
Während ein sicherer und unveränderter Zählerschrank unter Umständen weiterbetrieben werden kann, führen Sicherheitsmängel, höhere Leistungen, neue Dauerstromverbraucher oder wesentliche Änderungen häufig zu einer Anpassung.
Bei älteren Zählerschränken mit Fronthaube sind die besonderen Berliner Vorgaben zu beachten.
Eine fachgerechte Lösung umfasst daher nicht nur den neuen Schrank, sondern auch:
- Prüfung,
- Planung,
- Anmeldung,
- Zählerkoordination,
- sichere Montage,
- Messungen,
- Dokumentation.
Zählerschrank in Charlottenburg prüfen lassen
Fachgerechte Bestandsprüfung für Privatkunden, Gewerbe und Hausverwaltungen
Sie möchten einen alten Zählerschrank modernisieren, eine Wallbox oder Wärmepumpe anschließen, eine Photovoltaikanlage vorbereiten oder die Zähleranlage eines Mehrfamilienhauses erneuern?
Wir prüfen:
- ob eine Ertüchtigung ausreicht,
- ob ein vollständiger Austausch notwendig ist,
- welche Anforderungen im Berliner Netzgebiet gelten,
- ob Hauptleitung und Anschlussleistung geeignet sind,
- welche Reservefelder sinnvoll sind,
- welche Arbeiten zusätzlich berücksichtigt werden müssen.
Für eine schnelle Ersteinschätzung senden Sie uns bitte Fotos des Zählerschrankes, der Zähler, des Hausanschlussbereiches und der Unterverteilung.
Entfernen Sie dabei keine plombierten oder verschraubten Abdeckungen.
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