Prüfung ortsveränderlicher Geräte im Sinne der Unfallverhütung

Wir bieten Ihnen die Prüfung Ihrer ortsveränderlichen Geräte nach DGUV V3

Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte ist ein Teil der DGUV V3 Prüfung und muss in jedem Unternehmen im Sinne der Unfallverhütung durchgeführt werden. Unsere, für die DGUV V3 Prüfung zuständigen Elektriker sind geschult und führen Ihre Prüfung ortsveränderlicher Geräte in Ihrer Firma durch.

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Prüfung ortsveränderlicher Geräte

Prüfung ortsveränderlicher Geräte

Was sind ortsveränderliche Geräte in Firmen?

Mit der Prüfung ortsveränderlicher Geräte als Teil der DGUV V3 Prüfung sind alle elektrischen Geräte gemeint, die sich leicht an einen anderen Platz bringen lassen. Oder anders erklärt, es sind alle elektrischen Geräte, die über einen Stecker verfügen, die nicht fest verbaut sind und maximal 23 kg wiegen.

Das können unter anderem sein: Werkzeuge wie Bohrmaschinen und elektrische Sägen, Leuchten und Drucker, Monitore und PC, Staubsauger und Kaffeemaschinen, Wasserkocher und Kaffeemaschinen.

Wie oft muss die Prüfung ortsveränderlicher Geräte durchgeführt werden?

Alle ortsveränderlichen Geräte müssen vor der ersten Inbetriebnahme und nach Instandsetzungen geprüft werden. Die Wiederholungsprüffristen sind nach der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.

Für Baustellen sieht die DGUV Vorschrift eine Prüffrist von drei Monaten vor, in sonstigen Fällen sind es sechs Monate.

Grundsätzliche Maximalwerte sind ein Jahr für Fertigungsstätten, Werkstätten, Baustellen und Arbeitsbereiche unter ähnlichen Bedingungen. In Büros und unter vergleichbaren Bedingungen sind es zwei Jahre.

Mit der Gefährdungsbeurteilung kann der Prüfer individuelle Fristen festlegen.

Wie werden die ortsveränderlichen Geräte geprüft?

Einzelprüfung in drei Schritten für jedes Gerät

Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte erfolgt als Einzelprüfung für jedes Gerät, die sich wiederum in drei Schritte gliedert: die Sichtprüfung, die Funktionsprüfung und das Messen.

Während der Sichtprüfung werden die elektrischen Geräte äußerlich auf Mängel und unsachgemäßen Gebrauch geprüft. Mit der Funktionsprüfung werden die Geräte auf ihre ordnungsgemäße Funktion geprüft und mit der Messprüfung werden die vorgeschriebenen Messungen durchgeführt. Die Messwerte werden unter anderem für den Schutzleiterwiderstand, den Isolationswiderstand, den Schutzleiterstrom und den Berührungsstrom festgehalten.

Nach erfolgreich durchgeführter Prüfung erhalten Sie ein Prüfprotokoll, das Sie sorgfältig aufbewahren müssen. Vorgeschriebene Geräte erhalten außerdem eine Prüfplakette, die nicht entfernt werden darf.

Was passiert, wenn die Prüfung ortsveränderlicher Geräte nicht durchgeführt wird?

Versicherungen sind dann im Schadensfall berechtigt die Leistungen zu kürzen oder zu verweigern. Außerdem droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 Euro. Es lohnt sich also nicht, die Prüfung nicht durchführen zu lassen und ganz sicher möchten Sie nicht für Unfälle Ihrer Mitarbeiter verantwortlich sein.

Kosten für die Prüfung ortsveränderlicher Geräte

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Wir kalkulieren die Kosten für die Prüfung ortsveränderlicher Geräte immer individuell. Ein kleines Büro mit fünf Arbeitsplätzen verursacht natürlich weniger Aufwand als ein Industrieunternehmen mit 250 Mitarbeitern.

Rufen Sie uns an, vereinbaren Sie einen unverbindlichen vor-Ort-Termin und wir erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot. So bezahlen Sie auch wirklich nur die Leistungen, die Sie beanspruchen. Fair, günstig und transparent. Rufen Sie unsere Hotline an. Unser Team berät Sie gerne persönlich.

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i.noack

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