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Blitzschutz Kostengruppe DIN 276

18. August 2026 / Elektriker Berlin Charlottenburg

Blitzschutz Kostengruppe DIN 276: KG 446 richtig zuordnen

Das Wichtigste in Kürze

Blitzschutz wird nach DIN 276:2018-12 grundsätzlich der Kostengruppe 446 „Blitzschutz- und Erdungsanlagen“ zugeordnet.

Die vollständige Hierarchie lautet:

Ebene Kostengruppe Bezeichnung
1. Ebene KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen
2. Ebene KG 440 Elektrische Anlagen
3. Ebene KG 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen

Zur KG 446 gehören insbesondere die Erdungsanlage, Fangeinrichtungen, Ableitungen, Trennungs- und Anschlusskomponenten sowie der Blitzschutz-Potentialausgleich.

Überspannungsschutzgeräte können ebenfalls der KG 446 zugeordnet werden. Bei Geräten, die unmittelbar in Niederspannungsschaltanlagen, Elektroinstallationen, Photovoltaikanlagen oder Datennetzen integriert sind, muss die Abgrenzung zu den Kostengruppen 442, 443, 444 oder 450 jedoch projektspezifisch festgelegt werden.

Die DIN 276 strukturiert die Kosten eines Bauprojekts. Sie bestimmt dagegen nicht, ob eine Blitzschutzanlage erforderlich ist und wie diese technisch ausgeführt werden muss.

Was bedeutet die Kostengruppe 446?

Die Kostengruppe 446, abgekürzt KG 446, ist die dritte Gliederungsebene der DIN 276 für die Kosten von Blitzschutz- und Erdungsanlagen eines Bauwerks.

Sie dient dazu, die hierfür entstehenden Baukosten:

  • frühzeitig zu erfassen,
  • von anderen Elektro- und Baukosten abzugrenzen,
  • während der Planung fortzuschreiben,
  • mit Ausschreibungsergebnissen abzugleichen,
  • bei der Abrechnung nachvollziehbar festzustellen,
  • mit ähnlichen Bauvorhaben vergleichen zu können.

Die DIN 276 ist eine Norm für die Kostenermittlung, Kostengliederung und Kostenkontrolle im Bauwesen. Sie beschreibt unter anderem die Kostenschätzung, Kostenberechnung, den Kostenanschlag und die Kostenfeststellung.

Sie ist keine technische Ausführungsnorm für Blitzschutzanlagen.

Blitzschutz Kostengruppe DIN 276 Infografik

Blitzschutz Kostengruppe DIN 276 Infografik

Definition der KG 446

Die Kostengruppe 446 umfasst die Kosten der dem Bauwerk zugeordneten Blitzschutz- und Erdungsanlagen einschließlich der unmittelbar zugehörigen Bauteile, Anschlüsse, Prüfungen und Dokumentationen, soweit diese nicht aufgrund ihrer Funktion einer anderen Kostengruppe zugeordnet werden.

Entscheidend ist dabei nicht allein, welches Unternehmen oder Gewerk eine Leistung ausführt. Maßgeblich ist die Funktion der jeweiligen Anlage innerhalb des Bauvorhabens.

Ein Fundamenterder bleibt beispielsweise auch dann Bestandteil der KG 446, wenn er nicht durch den Elektriker oder Blitzschutzbauer, sondern durch das Rohbauunternehmen eingebaut wird.

Was gehört zur Kostengruppe 446?

Die KG 446 kann mehrere technisch miteinander verbundene Bereiche enthalten:

  • äußeren Blitzschutz,
  • Erdungsanlage,
  • inneren Blitzschutz,
  • Blitzschutz-Potentialausgleich,
  • Überspannungsschutz,
  • Prüfungen,
  • Messungen,
  • Dokumentation.

Äußerer Blitzschutz

Der äußere Blitzschutz soll direkte Blitzeinschläge auffangen, den Blitzstrom kontrolliert ableiten und sicher in die Erde führen.

Typische Leistungen der KG 446 sind:

  • Fangleitungen,
  • Fangstangen,
  • Fangspitzen,
  • Fangmaschen,
  • getrennte oder isolierte Fangeinrichtungen,
  • gespannte Fangseile,
  • Leitungshalter,
  • Befestigungssysteme,
  • Ableitungen an Fassaden,
  • isolierte Ableitungen,
  • Verbindungsstücke,
  • Kreuzungsstücke,
  • Prüfstellen,
  • Trennstellen,
  • Erdeinführungen,
  • Korrosionsschutzmaßnahmen,
  • Anschlüsse an natürliche Bestandteile des Gebäudes,
  • Einbindung metallener Dachaufbauten,
  • Schutzmaßnahmen für Dachtechnik,
  • Schutzmaßnahmen für Antennenanlagen,
  • blitzschutztechnische Einbindung von Photovoltaikanlagen.

Die Fangeinrichtung nimmt einen direkten Blitzeinschlag auf. Die Ableitungseinrichtung führt den Blitzstrom vom Dach zur Erdungsanlage. Die Erdungsanlage verteilt den Blitzstrom im Erdreich.

Natürliche Bestandteile des Blitzschutzsystems

Unter bestimmten technischen Voraussetzungen können vorhandene leitfähige Gebäudeteile als natürliche Bestandteile des Blitzschutzsystems genutzt werden.

Beispiele sind:

  • metallene Dachflächen,
  • durchverbundene Stahlkonstruktionen,
  • Bewehrungen,
  • metallene Fassadenelemente,
  • leitfähige Stützen,
  • ausreichend dimensionierte metallene Bauteile.

Entstehen für die Prüfung, Verbindung oder blitzstromtragfähige Ertüchtigung dieser Bauteile zusätzliche Kosten, sind diese regelmäßig der KG 446 zuzuordnen.

Reine Rohbau-, Dach- oder Fassadenarbeiten bleiben dagegen grundsätzlich Bestandteil der jeweiligen Baukonstruktions-Kostengruppe.

Erdungsanlage

Die Erdungsanlage ist nicht nur Bestandteil des Blitzschutzes. Sie übernimmt gleichzeitig wesentliche Aufgaben für:

  • den Schutz gegen elektrischen Schlag,
  • den Schutzpotentialausgleich,
  • den Blitzschutz-Potentialausgleich,
  • die Funktion elektrischer Anlagen,
  • den Überspannungsschutz,
  • die elektromagnetische Verträglichkeit,
  • die Ableitung von Fehler- und Blitzströmen.

Typische Bestandteile der KG 446 sind:

  • Fundamenterder,
  • Ringerder,
  • Tiefenerder,
  • Vertikalerder,
  • Strahlenerder,
  • Maschenerder,
  • Oberflächenerder,
  • Anschlussfahnen,
  • Erdeinführungsstangen,
  • Erdungsfestpunkte,
  • Verbindungs- und Anschlussklemmen,
  • Korrosionsschutz,
  • Haupterdungsschiene, soweit dem Erdungssystem zugeordnet,
  • Anschlüsse an die Bewehrung,
  • Anschlüsse an Gebäudestrukturen,
  • Messungen des Erdungswiderstandes,
  • Durchgängigkeitsmessungen,
  • Fotodokumentationen verdeckt eingebauter Teile,
  • Bestandsunterlagen,
  • Revisionsunterlagen.

Für Erdungsanlagen von Gebäuden sind insbesondere die Vorgaben der DIN 18014 sowie die Anforderungen der DIN VDE 0100-540 zu berücksichtigen.

Gehört der Fundamenterder immer zur KG 446?

Im Regelfall ja.

Der Fundamenterder beziehungsweise eine alternative Gebäudeerdungsanlage gehört funktional zu den Erdungsanlagen und damit zur KG 446.

Das gilt auch dann, wenn:

  • kein äußerer Blitzschutz vorgesehen ist,
  • der Erder durch das Rohbauunternehmen eingebaut wird,
  • die Bewehrung als Bestandteil des Erdungskonzeptes verwendet wird,
  • die Erdungsanlage gemeinsam mit den Rohbauarbeiten ausgeschrieben wird,
  • der Fundamenterder im Leistungsverzeichnis des Rohbauunternehmens enthalten ist.

Das ausführende Gewerk verändert nicht automatisch die Kostengruppenzuordnung.

Ein durch den Rohbauer eingebauter Fundamenterder bleibt kostenplanerisch eine Erdungsanlage.

Fundamenterder oder Ringerder?

Welche Erdungsanlage technisch erforderlich ist, hängt unter anderem ab von:

  • der Ausführung des Fundaments,
  • der Bodenplatte,
  • vorhandener Perimeterdämmung,
  • wasserundurchlässigem Beton,
  • Abdichtungsbahnen,
  • der elektrischen Leitfähigkeit des Betons,
  • den Bodenverhältnissen,
  • dem Blitzschutzkonzept,
  • den Anforderungen an Potentialausgleich und Überspannungsschutz.

Kann ein Fundamenterder keine ausreichende Verbindung zum Erdreich herstellen, kann ein außerhalb oder unterhalb des Gebäudes verlegter Ringerder erforderlich werden.

Die Kosten beider Systeme gehören grundsätzlich zur KG 446.

Innerer Blitzschutz

Der innere Blitzschutz soll gefährliche Funkenbildung und Überschläge zwischen dem äußeren Blitzschutzsystem und leitfähigen Installationen innerhalb des Gebäudes verhindern.

Zur KG 446 gehören typischerweise:

  • Blitzschutz-Potentialausgleich,
  • blitzstromtragfähige Potentialausgleichsleiter,
  • Anschluss metallener Rohrsysteme,
  • Anschluss leitfähiger Gebäudestrukturen,
  • Verbindungen zur Haupterdungsschiene,
  • Maßnahmen zur Einhaltung des Trennungsabstandes,
  • isolierte Leitungsführungen,
  • Trennfunkenstrecken,
  • Potentialausgleich an Gebäudeeinführungen,
  • Blitzstromableiter an eintretenden Versorgungsleitungen,
  • Verbindungen zu metallenen Installationen,
  • Einbindung technischer Dachaufbauten.

Was ist der Trennungsabstand?

Der Trennungsabstand ist der erforderliche Abstand zwischen Teilen des äußeren Blitzschutzsystems und anderen leitfähigen Installationen.

Er soll verhindern, dass ein Teil des Blitzstroms durch einen unkontrollierten Überschlag auf:

  • Stromleitungen,
  • Datenleitungen,
  • metallene Rohrleitungen,
  • Lüftungskanäle,
  • PV-Leitungen,
  • Gebäudeteile,
  • technische Anlagen

übergeht.

Kann der notwendige Trennungsabstand nicht eingehalten werden, können zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein, beispielsweise:

  • isolierte Fangeinrichtungen,
  • isolierte Ableitungen,
  • veränderte Leitungsführungen,
  • zusätzliche Potentialausgleichsverbindungen,
  • blitzstromtragfähige Anschlüsse.

Die Kosten solcher Maßnahmen gehören grundsätzlich zur KG 446.

Schutzpotentialausgleich oder Blitzschutz-Potentialausgleich?

Beide Begriffe dürfen kostenplanerisch nicht ungeprüft gleichgesetzt werden.

Der Blitzschutz-Potentialausgleich ist Bestandteil des Blitzschutzsystems und wird grundsätzlich der KG 446 zugerechnet.

Der allgemeine Schutzpotentialausgleich einer Niederspannungsinstallation kann je nach Planungssystematik auch Bestandteil der KG 444 „Niederspannungsinstallationsanlagen“ sein.

Die Gebäudeerdungsanlage und ihre zentralen Anschlussstellen werden regelmäßig in KG 446 erfasst.

Die Zuordnung muss im Kostenberechnungs- und Ausschreibungskonzept eindeutig festgelegt werden.

Überspannungsschutz

Überspannungsschutzgeräte werden als SPD – Surge Protective Device bezeichnet.

Sie begrenzen vorübergehende Überspannungen, die beispielsweise durch:

  • direkte Blitzeinwirkungen,
  • indirekte Blitzeinwirkungen,
  • elektromagnetische Einkopplung,
  • Schaltvorgänge,
  • Netzstörungen

entstehen können.

Unterschieden werden insbesondere:

  • SPD Typ 1 beziehungsweise Blitzstromableiter,
  • SPD Typ 2 beziehungsweise Überspannungsableiter,
  • SPD Typ 3 beziehungsweise Geräteschutz,
  • kombinierte Ableiter,
  • Schutzgeräte für Energieleitungen,
  • Schutzgeräte für Datenleitungen,
  • Schutzgeräte für Telekommunikationsleitungen,
  • Schutzgeräte für Steuer- und Busleitungen.

Gehört Überspannungsschutz immer zur KG 446?

Nicht zwingend.

Hier besteht eine wichtige Kostenschnittstelle zu anderen Kostengruppen.

Eine sachgerechte Zuordnung kann beispielsweise so aussehen:

Überspannungsschutzmaßnahme Mögliche Zuordnung
Blitzstromableiter Typ 1 als Bestandteil des Blitzschutz-Potentialausgleichs regelmäßig KG 446
Kombiableiter am Gebäudeeintritt KG 446 oder KG 443
SPD Typ 2 innerhalb einer Niederspannungshauptverteilung KG 443 oder KG 446
SPD Typ 2 in Unterverteilungen KG 443, KG 444 oder KG 446
SPD Typ 3 an Steckdosen oder Endgeräten häufig KG 444 oder jeweilige Anlagenkostengruppe
Überspannungsschutz für Datenleitungen KG 450 oder KG 446
Überspannungsschutz innerhalb einer Photovoltaikanlage KG 442 oder KG 446
Überspannungsschutz einer Brandmeldeanlage KG 450 beziehungsweise Kostengruppe des geschützten Systems
Überspannungsschutz einer Gebäudeautomation KG 480 oder KG 446

Die DIN-276-Bezeichnung „Blitzschutz- und Erdungsanlagen“ gibt eine eindeutige Hauptzuordnung für das Blitzschutzsystem vor. Sie beantwortet jedoch nicht automatisch jede Schnittstelle eines in eine andere Anlage integrierten Schutzgerätes.

Die beste Lösung besteht darin, bereits in der Kostenberechnung festzulegen:

  1. Welche SPDs unter KG 446 erfasst werden.
  2. Welche Schutzgeräte den Niederspannungsschaltanlagen folgen.
  3. Welche Schutzgeräte den Niederspannungsinstallationsanlagen folgen.
  4. Welche Geräte der Photovoltaikanlage zugerechnet werden.
  5. Welche Geräte den Kommunikations- oder Datennetzen folgen.
  6. Wie eine doppelte Kostenerfassung verhindert wird.

Prüfungen und Dokumentation

Die zur Errichtung und Übergabe gehörenden Prüfungen werden grundsätzlich mit der Anlage in KG 446 erfasst.

Dazu können gehören:

  • Sichtprüfung der Anlage,
  • Durchgängigkeitsmessungen,
  • Erdungsmessungen,
  • Prüfung von Verbindungspunkten,
  • Kontrolle des Trennungsabstandes,
  • Prüfung eingebauter Überspannungsschutzgeräte,
  • Messprotokolle,
  • Prüfprotokolle,
  • Fotodokumentation der Erdungsanlage,
  • Bestandszeichnungen,
  • Revisionspläne,
  • Kennzeichnung der Trennstellen,
  • Übergabeunterlagen,
  • Einweisungsunterlagen,
  • Herstellerunterlagen,
  • Anlagendokumentation.

Davon zu unterscheiden sind unabhängige Gutachten, externe Sachverständigenprüfungen oder Fachplanungsleistungen.

Solche Leistungen gehören regelmäßig zu den Baunebenkosten der KG 700 und nicht zu den Baukosten der KG 446.

Abgrenzung der KG 446 zu anderen Kostengruppen

Eine korrekte Kostenplanung erfordert eine eindeutige Trennung von:

  • Blitzschutzanlage,
  • Erdungsanlage,
  • Elektroanlage,
  • Photovoltaikanlage,
  • Daten- und Kommunikationsanlage,
  • Baukonstruktion,
  • Außenanlage,
  • Planungsleistungen.

KG 446 oder KG 443?

Die KG 443 „Niederspannungsschaltanlagen“ umfasst unter anderem Haupt- und Unterverteilungen sowie die darin eingebauten Schalt-, Schutz- und Überwachungseinrichtungen.

Ein in die Niederspannungshauptverteilung eingebauter Überspannungsableiter kann daher:

  • als Bestandteil des Blitzschutzkonzeptes in KG 446 oder
  • als Bestandteil der Schaltanlage in KG 443

erfasst werden.

Beide Varianten können fachlich nachvollziehbar sein.

Entscheidend sind:

  • eine einheitliche Projektregel,
  • eine eindeutige Leistungsbeschreibung,
  • eine durchgängige Anwendung,
  • der Ausschluss von Doppelansätzen.

Praxistipp zur Abgrenzung

Eine häufig verwendete Systematik besteht darin:

  • SPD Typ 1 und Blitzstromableiter der KG 446 zuzuordnen,
  • SPD Typ 2 innerhalb einer Verteilung der KG 443 zuzuordnen,
  • dezentralen Geräteschutz der KG 444 oder der jeweiligen Anlagenkostengruppe zuzuordnen.

Diese Systematik ist keine zwingende Vorgabe der DIN 276. Sie kann jedoch für eine nachvollziehbare Kostenstruktur geeignet sein.

KG 446 oder KG 444?

Die KG 444 „Niederspannungsinstallationsanlagen“ betrifft die elektrische Installation hinter den Schaltanlagen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Leitungsanlagen,
  • Installationsgeräte,
  • Steckdosen,
  • Schalter,
  • Anschlusskomponenten,
  • Endstromkreise,
  • Schutzleiter,
  • Installationsverteiler.

Abgrenzungsbedarf besteht beispielsweise bei:

  • allgemeinem Schutzpotentialausgleich,
  • Potentialausgleichsleitern innerhalb der Elektroinstallation,
  • dezentral eingebauten Überspannungsschutzgeräten,
  • SPD Typ 3,
  • Schutzmaßnahmen an einzelnen Endstromkreisen.

Sind diese Maßnahmen eindeutig Teil des Blitzschutzsystems oder Blitzschutzzonenkonzeptes, spricht viel für KG 446.

Sind sie Bestandteil der normalen Niederspannungsinstallation, kann KG 444 sachgerechter sein.

KG 446 oder KG 442 bei Photovoltaikanlagen?

Die Photovoltaikanlage selbst gehört regelmäßig zur KG 442 „Eigenstromversorgungsanlagen“.

Dazu zählen insbesondere:

  • PV-Module,
  • Wechselrichter,
  • Generatoranschlusskästen,
  • Batteriespeicher,
  • PV-Verkabelung,
  • Anlagenüberwachung,
  • systemeigene Schaltkomponenten,
  • systemeigene Schutzkomponenten,
  • Energiemanagementsysteme.

Folgende Maßnahmen sind dagegen grundsätzlich der KG 446 zuzurechnen:

  • Erweiterung einer vorhandenen Fangeinrichtung,
  • zusätzliche Fangstangen für die PV-Anlage,
  • getrennte Fangeinrichtungen,
  • Herstellung des erforderlichen Schutzbereichs,
  • Einhaltung des Trennungsabstandes,
  • Herstellung eines isolierten Blitzschutzes,
  • Anpassung vorhandener Ableitungen,
  • zusätzliche Ableitungen,
  • Erweiterung des Blitzschutz-Potentialausgleichs,
  • Ergänzung der Erdungsanlage,
  • blitzschutzbedingte Einbindung metallener Montagesysteme.

Bei AC- und DC-Überspannungsschutzgeräten ist festzulegen, ob sie:

  • der Photovoltaikanlage in KG 442 oder
  • dem übergeordneten Blitz- und Überspannungsschutzkonzept in KG 446

folgen.

Typischer Fehler bei PV-Anlagen

Ein häufiger Planungsfehler besteht darin, die Photovoltaikanlage nachträglich auf einem Gebäude zu installieren, ohne den vorhandenen Blitzschutz neu zu bewerten.

Dadurch können sich verändern:

  • Schutzbereiche,
  • Trennungsabstände,
  • Näherungen,
  • Leitungsführungen,
  • Potentialausgleich,
  • Überspannungsschutz,
  • Belastung der vorhandenen Fangeinrichtungen.

Die blitzschutztechnische Anpassung ist daher als eigener Kostenblock innerhalb der KG 446 zu berücksichtigen.

KG 446 oder KG 300 bei Dach und Fassade?

Nicht jede Arbeit, die für eine Blitzschutzanlage erforderlich wird, gehört automatisch zur KG 446.

Leistung Regelmäßige Einordnung
Fangstange und Fangstangenhalter KG 446
Blitzschutzleitung auf dem Dach KG 446
Ableitung an der Fassade KG 446
Prüfung und Trennstelle KG 446
bauliche Dachöffnung KG 300
Wiederherstellung der Dachabdichtung KG 300
konstruktive Verstärkung einer Attika KG 300
Fassadenbekleidung KG 300
allgemeine Dachdeckerarbeiten KG 300
spezielle Unterkonstruktion ausschließlich für eine Fangstange häufig KG 446
Gerüst oder Hubtechnik nach Projekt- und Vergabestruktur
Brandschutzabschottung einer Leitungsdurchführung je nach Funktion und Projektstruktur

Die Schnittstelle sollte besonders frühzeitig geklärt werden bei:

  • Flachdächern,
  • Gründächern,
  • Metalldächern,
  • denkmalgeschützten Fassaden,
  • Natursteinfassaden,
  • Wärmedämmverbundsystemen,
  • nachträglich installierten Photovoltaikanlagen,
  • technischen Dachzentralen.

KG 446 oder KG 556 bei Außenanlagen?

Die DIN 276 enthält für technische Anlagen in Außenanlagen und Freiflächen die KG 550.

Elektrische Anlagen in Außenanlagen werden dort unter KG 556 „Elektrische Anlagen“ geführt.

Für die Abgrenzung gilt als praxistauglicher Grundsatz:

  • Dient die Blitzschutz- oder Erdungsmaßnahme unmittelbar dem Gebäude und seiner technischen Anlage, bleibt die Zuordnung regelmäßig KG 446.
  • Schützt die Maßnahme eine eigenständige technische Außenanlage oder ein selbstständiges Objekt auf einer Freifläche, kann eine Zuordnung zu KG 550 beziehungsweise KG 556 sachgerecht sein.

Mögliche Beispiele für KG 556 sind:

  • eigenständige Erdungsanlagen von Sportplatzanlagen,
  • elektrische Anlagen auf Parkplätzen,
  • freistehende Beleuchtungsanlagen,
  • eigenständige technische Anlagen auf Freiflächen,
  • von Gebäuden unabhängige Versorgungseinrichtungen.

Die Erdungsanlage eines Gebäudes wird nicht allein deshalb zur Außenanlage, weil ein Ringerder außerhalb der Außenwand im Erdreich verlegt ist.

Der funktionale Bezug zum Gebäude ist entscheidend.

KG 446 oder KG 450?

Die KG 450 umfasst Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen.

Abgrenzungsbedarf besteht insbesondere bei Überspannungsschutzgeräten für:

  • Datennetze,
  • Telekommunikationsleitungen,
  • Brandmeldeanlagen,
  • Einbruchmeldeanlagen,
  • Antennenanlagen,
  • Sprechanlagen,
  • Sicherheitsanlagen,
  • Steuerleitungen.

Mögliche Zuordnungen sind:

  • KG 446, wenn das Gerät Bestandteil eines übergeordneten Blitzschutzzonenkonzeptes ist,
  • KG 450, wenn es als integraler Bestandteil der geschützten Kommunikations- oder Sicherheitsanlage geplant und ausgeschrieben wird.

Auch hier gilt: Die Zuordnung muss eindeutig sein und im gesamten Projekt einheitlich angewendet werden.

KG 446 oder KG 700?

Die Baukosten der Blitzschutz- und Erdungsanlage gehören in KG 446.

Planungs-, Beratungs- und Sachverständigenleistungen werden dagegen grundsätzlich als Baunebenkosten erfasst.

Regelmäßig der KG 700 zuzuordnen sind:

  • Blitzschutz-Risikoanalyse,
  • Fachplanung der Blitzschutzanlage,
  • Berechnung von Trennungsabständen,
  • Ausarbeitung eines Blitzschutzzonenkonzeptes,
  • Koordination mit Dachplanern,
  • Koordination mit Fassadenplanern,
  • Koordination mit Photovoltaikplanern,
  • Koordination mit TGA-Fachplanern,
  • Ausschreibungsplanung,
  • Mitwirkung bei der Vergabe,
  • Fachbauleitung,
  • unabhängige Sachverständigenleistungen,
  • externe Abnahmen,
  • Bestandsgutachten,
  • besondere Beratungsleistungen.

Kosten für die vom ausführenden Unternehmen geschuldete Werk- und Montageplanung können abhängig vom Vertrag Bestandteil der jeweiligen Bauleistung sein.

Die Zuordnung sollte deshalb anhand des konkreten Leistungsbildes erfolgen.

DIN 276, HOAI, VOB/C und Blitzschutznormen im Vergleich

Die verschiedenen Regelwerke erfüllen unterschiedliche Aufgaben und dürfen nicht miteinander verwechselt werden.

Regelwerk Aufgabe
DIN 276 Gliederung und Ermittlung der Baukosten
DIN EN IEC 62305 Technische Grundlagen, Risiko-Management und Schutzmaßnahmen
DIN 18014 Planung, Ausführung und Dokumentation von Gebäudeerdungsanlagen
DIN VDE 0100-540 Erdungsanlagen, Schutzleiter und Schutzpotentialausgleich
DIN VDE 0100-443 Schutz gegen transiente Überspannungen
DIN VDE 0100-534 Auswahl und Installation von Überspannungsschutzgeräten
ATV DIN 18384 Vertrags- und Ausführungsregeln bei Anwendung der VOB/C
HOAI Leistungsbilder und Honorierung von Planungsleistungen

KG 446 ist keine HOAI-Anlagengruppe

Die Kostengruppe 446 der DIN 276 darf nicht mit einer Anlagengruppe der HOAI gleichgesetzt werden.

Nach Anlage 15 der HOAI werden Blitzschutz- und Erdungsanlagen grundsätzlich der Anlagengruppe 4 „Starkstromanlagen“ zugeordnet.

Die HOAI-Anlagengruppe strukturiert die Fachplanung. Die DIN-276-Kostengruppe strukturiert dagegen die Projektkosten.

Damit gilt:

DIN 276 KG 446 = Kostenzuordnung.
HOAI Anlagengruppe 4 = Zuordnung der Fachplanung.

Auch die Honorarzone ist keine Kostengruppe. Sie beschreibt den Schwierigkeitsgrad der Planungsanforderungen.

KG 446 ist kein eigenes Gewerk

Eine Kostengruppe ist nicht automatisch mit einem Ausschreibungsgewerk identisch.

Ein Leistungsverzeichnis „Blitzschutz- und Erdungsanlagen“ kann beispielsweise enthalten:

  • Leistungen der KG 446,
  • bauliche Nebenleistungen aus KG 300,
  • Dokumentationsleistungen,
  • Wartungspositionen,
  • optionale Leistungen,
  • Planungsanteile des Auftragnehmers.

Umgekehrt können Bestandteile der KG 446 auf mehrere Vergabeeinheiten verteilt sein, beispielsweise:

  • Rohbau,
  • Blitzschutz,
  • Elektroinstallation,
  • Dacharbeiten,
  • Fassadenarbeiten,
  • Photovoltaik.

Die Kostengruppenzuordnung und die Vergabestruktur verfolgen unterschiedliche Ziele.

Welche technischen Normen gelten für Blitzschutzanlagen?

DIN EN IEC 62305-1

Teil 1 enthält die allgemeinen Grundsätze des Blitzschutzes.

Er behandelt unter anderem:

  • Blitzgefährdungen,
  • Schadensarten,
  • Schadensursachen,
  • Schutzprinzipien,
  • Schutzmaßnahmen,
  • Einordnung der weiteren Teile der Normenreihe.

DIN EN IEC 62305-2

Teil 2 behandelt das Risiko-Management.

Mit den dort beschriebenen Verfahren können unter anderem ermittelt werden:

  • vorhandenes Schadensrisiko,
  • zulässiges Risiko,
  • notwendige Schutzmaßnahmen,
  • erforderliche Blitzschutzklasse,
  • wirtschaftlich sinnvolle Schutzkonzepte.

DIN EN IEC 62305-3

Teil 3 behandelt den Schutz baulicher Anlagen und Personen.

Er umfasst insbesondere:

  • Fangeinrichtungen,
  • Ableitungseinrichtungen,
  • Erdungsanlagen,
  • Blitzschutz-Potentialausgleich,
  • Trennungsabstand,
  • Berührungsspannungen,
  • Schrittspannungen,
  • Prüfung,
  • Wartung,
  • Dokumentation.

DIN EN IEC 62305-4

Teil 4 behandelt elektrische und elektronische Systeme innerhalb baulicher Anlagen.

Dazu gehören:

  • Blitzschutzzonenkonzept,
  • Erdung,
  • Potentialausgleich,
  • räumliche Schirmung,
  • geeignete Leitungsführung,
  • koordinierte SPD-Systeme,
  • isolierende Schnittstellen,
  • Schutz empfindlicher elektronischer Systeme.

DIN 18014

Die DIN 18014 behandelt die Gebäudeerdungsanlage von der Planung bis zur Dokumentation.

Sie ist besonders frühzeitig zu berücksichtigen, da große Teile der Erdungsanlage nach Fertigstellung von:

  • Fundament,
  • Bodenplatte,
  • Abdichtung,
  • Außenanlagen

nicht mehr sichtbar und nur noch mit erheblichem Aufwand zugänglich sind.

DIN VDE 0100-540

Die DIN VDE 0100-540 enthält Anforderungen an:

  • Erdungsanlagen,
  • Schutzleiter,
  • Schutzpotentialausgleichsleiter,
  • Haupterdungsschienen,
  • leitfähige Verbindungen,
  • Dimensionierung,
  • Kennzeichnung.

DIN VDE 0100-443 und DIN VDE 0100-534

Die DIN VDE 0100-443 behandelt die Notwendigkeit des Schutzes gegen transiente Überspannungen.

Die DIN VDE 0100-534 enthält Anforderungen an:

  • Auswahl von Überspannungsschutzgeräten,
  • Einbau,
  • Anschluss,
  • Koordination,
  • Vorsicherung,
  • Leitungslängen,
  • Schutzpegel.

ATV DIN 18384

Bei wirksamer Vereinbarung der VOB/C regelt die ATV DIN 18384 die Ausführung von:

  • Blitzschutzanlagen,
  • Überspannungsschutzanlagen,
  • Erdungsanlagen

in und außerhalb von Gebäuden sowie in zugehörigen, nicht selbstständigen Außenanlagen.

Bestimmt die DIN 276, ob ein Blitzschutz erforderlich ist?

Nein.

Die DIN 276 beantwortet lediglich, wo die Kosten einzuordnen sind, wenn entsprechende Anlagen oder Maßnahmen vorgesehen werden.

Ob ein äußeres Blitzschutzsystem erforderlich ist, kann sich unter anderem ergeben aus:

  • Bauordnungsrecht,
  • Sonderbauvorschriften,
  • Baugenehmigung,
  • Brandschutzkonzept,
  • behördlichen Auflagen,
  • einer Risikoanalyse,
  • vertraglichen Anforderungen,
  • Vorgaben des Bauherrn,
  • Versicherungsbedingungen,
  • betrieblichen Schutz- und Verfügbarkeitszielen.

Für zahlreiche gewöhnliche Gebäude besteht keine pauschale gesetzliche Verpflichtung zu einem äußeren Blitzschutz.

Die Notwendigkeit muss daher objekt- und nutzungsspezifisch beurteilt werden.

Eine Risikoanalyse kann unabhängig von gesetzlichen oder behördlichen Forderungen zur Ermittlung geeigneter Schutzmaßnahmen eingesetzt werden.

Wichtig ist die umgekehrte Schlussfolgerung:

Auch ein Gebäude ohne äußere Blitzschutzanlage kann Kosten in KG 446 aufweisen – beispielsweise für Gebäudeerdung, Potentialausgleich oder bestimmte Überspannungsschutzmaßnahmen.

Blitzschutz Kostengruppe DIN 276

Blitzschutz Kostengruppe DIN 276

Wie wird die KG 446 in der Kostenplanung aufgebaut?

Die DIN 276 endet bei der offiziellen Bezeichnung KG 446.

Für ein konkretes Projekt empfiehlt sich eine zusätzliche interne Untergliederung.

Beispiel für eine projektspezifische Untergliederung

Interne Kennung Kostenblock
446.10 Erdungsanlage
446.20 Äußerer Blitzschutz
446.30 Innerer Blitzschutz und Blitzschutz-Potentialausgleich
446.40 Überspannungsschutz, soweit KG 446 zugeordnet
446.50 Prüfungen und Dokumentation
446.90 Besondere oder sonstige Maßnahmen

Diese Dezimalstellen sind eine mögliche projektspezifische Unterteilung.

Sie sind keine eigenständigen, offiziell bezeichneten Kostengruppen der DIN 276.

Eine noch genauere Struktur kann beispielsweise nach folgenden Kriterien aufgebaut werden:

  • Gebäude A,
  • Gebäude B,
  • Technikzentrale,
  • Dachflächen,
  • Außenanlagen,
  • Bestand,
  • Neubau,
  • Photovoltaikerweiterung,
  • Bauabschnitt,
  • Nutzungseinheit.

Geeignete Mengenansätze

Die Kosten sollten möglichst anhand technisch nachvollziehbarer Mengen ermittelt werden.

Bauteil oder Leistung Mögliche Bezugsgröße
Fangleitung Meter
Ableitung Meter
isolierte Ableitung Meter
Fangstange Stück
Fangmast Stück
Leitungshalter Stück
Trenn- oder Prüfstück Stück
Ringerder Meter
Fundamenterder Meter
Tiefenerder Stück beziehungsweise Meter
Erdungsfestpunkt Stück
Anschlussfahne Stück
Potentialausgleichsanschluss Stück
Überspannungsschutzgerät Stück beziehungsweise Polzahl
Gebäudeeinführung Stück
Messung und Dokumentation Pauschale oder Einzelleistung

Eine ausschließlich auf Quadratmeterkennwerten beruhende Berechnung ist bei Blitzschutzanlagen häufig zu ungenau.

Zwei Gebäude mit gleicher Bruttogrundfläche können aufgrund ihrer:

  • Dachform,
  • Höhe,
  • Nutzung,
  • Blitzschutzklasse,
  • Dachaufbauten,
  • Fassadengestaltung,
  • technischen Anlagen

völlig unterschiedliche Kosten verursachen.

Kostenermittlung nach Projektphase

Kostenrahmen

Im Kostenrahmen werden die Kosten häufig zunächst überschlägig innerhalb der KG 440 oder KG 446 erfasst.

Geeignete Grundlagen können sein:

  • Vergleichsprojekte,
  • Gebäudetyp,
  • Bruttogrundfläche,
  • Dachfläche,
  • Gebäudehöhe,
  • grobes Schutzziel.

Kostenschätzung

Für die Kostenschätzung sollten bereits erste Angaben vorliegen zu:

  • Art des Blitzschutzsystems,
  • möglicher Blitzschutzklasse,
  • Dachgeometrie,
  • Anzahl der Ableitungen,
  • Erdungsart,
  • technischen Dachaufbauten,
  • Photovoltaikanlage,
  • Bestand oder Neubau.

Kostenberechnung

Für eine belastbare Kostenberechnung sollten die wesentlichen Komponenten mengenbezogen ermittelt werden.

Dazu gehören:

  • Länge der Fangleitungen,
  • Anzahl und Höhe der Fangstangen,
  • Länge der Ableitungen,
  • Art der Erdungsanlage,
  • Anzahl der Erdungsanschlüsse,
  • Anzahl der Trennstellen,
  • Umfang des Potentialausgleichs,
  • Anzahl und Typ der Überspannungsschutzgeräte,
  • Prüf- und Dokumentationsleistungen.

Kostenanschlag

Beim Kostenanschlag werden die Ergebnisse der Ausschreibung beziehungsweise vorliegende Angebote berücksichtigt.

Wichtig ist dabei die Kontrolle, ob:

  • alle Bestandteile der KG 446 enthalten sind,
  • keine Leistungen doppelt erfasst wurden,
  • Nebenleistungen berücksichtigt sind,
  • bauliche Schnittstellen enthalten sind,
  • Planungsleistungen korrekt getrennt wurden.

Kostenfeststellung

Bei der Kostenfeststellung werden die tatsächlich entstandenen Kosten zugeordnet.

Nachträge sollten funktional bewertet werden.

Eine nachträglich erforderliche Fangstange bleibt beispielsweise Bestandteil der KG 446, auch wenn sie im Rahmen eines Nachtrags des Dachdeckers oder Photovoltaikunternehmens beauftragt wurde.

Welche Faktoren bestimmen die Kosten der KG 446?

Blitzschutzklasse und Schutzziel

Die erforderliche Blitzschutzklasse beeinflusst unter anderem:

  • Anordnung der Fangeinrichtungen,
  • Maschenweite,
  • Schutzwinkel,
  • Blitzkugelradius,
  • Abstände der Ableitungen,
  • Ausführung des Erdungssystems,
  • Umfang weiterer Schutzmaßnahmen.

Höhere Anforderungen können den Material-, Planungs- und Montageaufwand deutlich erhöhen.

Gebäudehöhe und Geometrie

Kostenrelevant sind insbesondere:

  • Gebäudehöhe,
  • Dachfläche,
  • Dachform,
  • Anzahl der Gebäudeteile,
  • Rücksprünge,
  • Staffelgeschosse,
  • Innenhöfe,
  • Türme,
  • Dachaufbauten,
  • weitläufige Fassaden,
  • miteinander verbundene Baukörper.

Dachaufbauten

Zusätzlichen Aufwand verursachen unter anderem:

  • Photovoltaikanlagen,
  • Lüftungsgeräte,
  • Rückkühlwerke,
  • Antennen,
  • Schornsteine,
  • Lichtkuppeln,
  • Absturzsicherungen,
  • Dachterrassen,
  • Gründächer,
  • technische Einhausungen,
  • Aufzugsüberfahrten,
  • Klimageräte.

Jeder leitfähige oder aus dem Schutzbereich herausragende Aufbau muss im Blitzschutzkonzept berücksichtigt werden.

Getrennter oder nicht getrennter Blitzschutz

Kann der erforderliche Trennungsabstand zu elektrischen und metallenen Installationen nicht eingehalten werden, können erforderlich werden:

  • isolierte Fangeinrichtungen,
  • isolierte Ableitungen,
  • besondere Leitungshalter,
  • veränderte Leitungsführungen,
  • zusätzliche Potentialausgleichsmaßnahmen.

Diese Lösungen sind regelmäßig kostenintensiver als ein konventioneller, nicht getrennter Blitzschutz.

Art der Erdungsanlage

Kostenrelevant sind:

  • Fundamentbauweise,
  • wasserundurchlässige Bodenplatten,
  • Perimeterdämmung,
  • elektrische Leitfähigkeit des Bodens,
  • Korrosionsbedingungen,
  • benötigte Tiefenerder,
  • vorhandene Erdungsanlagen,
  • Zugänglichkeit,
  • erforderliche Nachrüstung,
  • Bodenbeschaffenheit,
  • Anzahl der Anschlussfahnen.

Anzahl der Versorgungs- und Datenleitungen

Je mehr leitfähige Systeme in ein Gebäude eintreten, desto umfangreicher können Potentialausgleich und Überspannungsschutz werden.

Dazu gehören:

  • Stromversorgung,
  • Telekommunikation,
  • Datenleitungen,
  • Antennenleitungen,
  • Wasserleitungen,
  • Gasleitungen,
  • Fernwärmeleitungen,
  • Steuerleitungen,
  • sonstige metallene Rohrsysteme.

Neubau oder Bestand

Im Neubau können Erdungsanlage und Blitzschutz frühzeitig mit Rohbau, Dach, Fassade und technischer Gebäudeausrüstung koordiniert werden.

Im Bestand entstehen häufig zusätzliche Kosten durch:

  • Bestandsaufnahme,
  • fehlende Unterlagen,
  • unbekannte Erdungszustände,
  • Dachzugang,
  • Gerüste,
  • Hubarbeitsbühnen,
  • Denkmalschutz,
  • Reparatur von Dach und Fassade,
  • Anpassung alter Leitungswege,
  • abschnittsweise Ausführung,
  • Betrieb während der Arbeiten.

Praxisbeispiel: Mehrfamilienhaus mit Photovoltaikanlage

Bei einem neuen Mehrfamilienhaus können die Leistungen beispielsweise folgendermaßen gegliedert werden:

Leistung Kostengruppe
Gebäudeerdungsanlage KG 446
Erdungsfestpunkte und Anschlussfahnen KG 446
Fangeinrichtungen auf dem Dach KG 446
Ableitungen an der Fassade KG 446
Blitzschutz-Potentialausgleich KG 446
Typ-1-Ableiter am Gebäudeeintritt KG 446 oder KG 443
Typ-2-Ableiter in Unterverteilungen KG 443, KG 444 oder KG 446
SPD für Datenleitungen KG 450 oder KG 446
PV-Module und Wechselrichter KG 442
PV-Unterkonstruktion KG 442 beziehungsweise projektspezifische Baukonstruktion
zusätzliche Fangstangen zum Schutz der PV-Anlage KG 446
Dachabdichtung und Dachöffnungen KG 300
Blitzschutz-Fachplanung und Risikoanalyse KG 700
Errichterprüfung und Revisionsunterlagen KG 446
unabhängige Sachverständigenprüfung KG 700

Die gewählte Zuordnung muss im gesamten Projekt identisch verwendet werden:

  • in der Kostenberechnung,
  • im Leistungsverzeichnis,
  • beim Preisspiegel,
  • im Kostenanschlag,
  • bei der Rechnungsprüfung,
  • bei der Kostenfeststellung.

Praxisbeispiel: Bürogebäude ohne äußeren Blitzschutz

Auch wenn kein äußeres Blitzschutzsystem vorgesehen ist, können Leistungen der KG 446 entstehen.

Beispielsweise:

Leistung Kostengruppe
Ringerder KG 446
Anschlussfahnen KG 446
Haupterdungsschiene KG 446 oder projektbezogene Abgrenzung
Schutzpotentialausgleich KG 444 oder KG 446
Überspannungsschutz Typ 1+2 in der Hauptverteilung KG 443 oder KG 446
Überspannungsschutz für Datenleitungen KG 450 oder KG 446
Dokumentation der Erdungsanlage KG 446

Das Beispiel zeigt:

KG 446 ist nicht gleichbedeutend mit einer sichtbaren Blitzschutzanlage auf dem Dach.

Blitzschutz KG 446 bei Altbauten

Bei Altbauten darf die Kostenermittlung nicht allein auf sichtbare Fangleitungen und Ableitungen beschränkt werden.

Vor einer belastbaren Kostenberechnung sind insbesondere folgende Fragen zu klären:

  1. Ist eine äußere Blitzschutzanlage vorhanden?
  2. Nach welchem technischen Stand wurde sie errichtet?
  3. Sind Fangeinrichtungen und Ableitungen vollständig?
  4. Ist der Trennungsabstand zu Leitungen und Metallteilen eingehalten?
  5. Existiert eine dokumentierte Erdungsanlage?
  6. Sind Trenn- und Prüfstellen zugänglich?
  7. Wurden Dachaufbauten nachträglich ergänzt?
  8. Besteht ein abgestimmter Überspannungsschutz?
  9. Gibt es Schäden, Korrosion oder unterbrochene Leitungen?
  10. Müssen Dach, Fassade oder Denkmalsubstanz geöffnet werden?
  11. Liegen Prüfprotokolle vor?
  12. Wurde die Anlage regelmäßig gewartet?
  13. Ist eine Photovoltaikanlage nachträglich installiert worden?
  14. Wurden Antennen, Klimageräte oder Lüftungsanlagen ergänzt?

Besonders bei Berliner Altbauten können nachträgliche:

  • Dachausbauten,
  • Antennenanlagen,
  • Klimageräte,
  • Photovoltaikanlagen,
  • Terrassen,
  • erneuerte Dacheindeckungen

den ursprünglichen Schutzbereich verändern.

Die Kostengruppe bleibt auch in Berlin-Charlottenburg KG 446. Der Gebäudebestand beeinflusst jedoch Umfang und Höhe der anzusetzenden Kosten erheblich.

Blitzschutz Kostengruppe DIN 276 in Berlin und Charlottenburg

Die DIN-276-Kostengruppen gelten bundesweit.

Landes-, nutzungs- oder projektspezifische Vorgaben können allerdings zusätzliche Anforderungen an:

  • Planung,
  • Ausführung,
  • Prüfung,
  • Dokumentation,
  • Wartung

stellen.

Öffentliche Planungsvorgaben des Landes Berlin verwenden ausdrücklich die Bezeichnung „Blitzschutz- und Erdungsanlagen – KG 446“.

Für bestimmte öffentliche Gebäude, Sonderbauten oder Schulbauten können zusätzliche Anforderungen gelten. Diese Vorgaben dürfen jedoch nicht pauschal auf sämtliche Berliner Gebäude übertragen werden.

Für ein konkretes Bauvorhaben in Charlottenburg sind getrennt zu prüfen:

  • bauordnungsrechtliche Anforderungen,
  • Gebäudenutzung,
  • Gebäudeklasse,
  • Sonderbaueigenschaft,
  • Brandschutzkonzept,
  • bestehende Genehmigungsauflagen,
  • technische Normen,
  • Zustand vorhandener Anlagen,
  • Anforderungen des Auftraggebers,
  • Anforderungen des Versicherers.

Die Kostenzuordnung bleibt unabhängig davon:

Blitzschutz- und Erdungsanlagen des Gebäudes gehören zur KG 446.

Typische Fehler bei der Kostengruppe 446

Nur KG 440 statt KG 446 ansetzen

Eine ausschließliche Erfassung unter KG 440 ist für einen frühen Kostenrahmen möglich, bietet aber für die weitere Kostensteuerung zu wenig Transparenz.

Spätestens bei einer belastbaren Kostenberechnung sollte der Blitzschutz separat unter KG 446 ausgewiesen werden.

Erdungsanlage im Rohbau verstecken

Wird der Fundament- oder Ringerder vom Rohbauunternehmen eingebaut, wird er mitunter vollständig den Rohbaukosten zugerechnet.

Funktional handelt es sich dennoch um eine Erdungsanlage und damit grundsätzlich um KG 446.

Planungskosten in KG 446 einrechnen

Risikoanalyse, Fachplanung und unabhängige Prüfung gehören regelmäßig zu KG 700.

Werden sie mit den Errichtungskosten vermischt, sind Projektvergleiche und Kostenkontrollen kaum noch aussagekräftig.

Überspannungsschutz doppelt erfassen

Ein Überspannungsschutzgerät darf nicht gleichzeitig:

  • in KG 446 und
  • innerhalb der Kalkulation der Hauptverteilung in KG 443

angesetzt werden.

Die Schnittstelle muss vor der Ausschreibung festgelegt werden.

Blitzschutz mit Überspannungsschutz gleichsetzen

Ein Überspannungsableiter allein ist kein vollständiges Blitzschutzsystem.

Umgekehrt schützt eine Fangeinrichtung ohne inneren Blitzschutz und abgestimmten Überspannungsschutz empfindliche elektrische Systeme nicht umfassend.

Photovoltaikanlage vollständig in KG 446 einordnen

Die Photovoltaikanlage selbst gehört grundsätzlich zur Eigenstromversorgung.

Lediglich die blitzschutzbedingten Ergänzungen gehören eindeutig in KG 446.

Bei integrierten Schutzgeräten ist eine dokumentierte Schnittstellenentscheidung erforderlich.

Die Erforderlichkeit aus der Kostengruppe ableiten

Das Vorhandensein der KG 446 in einer Kostenstruktur bedeutet nicht automatisch, dass ein äußerer Blitzschutz vorgeschrieben ist.

Bereits die Gebäudeerdung kann einen Kostenansatz in KG 446 begründen.

Interne Untergruppen als offizielle DIN-Gruppen bezeichnen

Projektinterne Bezeichnungen wie:

  • 446.10,
  • 446.20,
  • 446.30

erhöhen die Transparenz.

Sie dürfen jedoch nicht als eigenständige, offiziell benannte DIN-276-Kostengruppen dargestellt werden.

Ausführendes Gewerk mit Kostengruppe verwechseln

Ein Rohbauunternehmen kann Leistungen der KG 446 ausführen. Ein Elektrounternehmen kann Leistungen mehrerer Kostengruppen übernehmen.

Die Kostengruppe richtet sich nach der Funktion der Leistung, nicht ausschließlich nach dem Auftragnehmer.

Bauliche Nebenarbeiten vergessen

Bei Bestandsgebäuden können erhebliche Kosten entstehen für:

  • Gerüste,
  • Dachöffnungen,
  • Abdichtungsarbeiten,
  • Fassadenarbeiten,
  • Brandschutzmaßnahmen,
  • Wiederherstellungsarbeiten.

Diese Leistungen müssen berücksichtigt werden, auch wenn sie nicht vollständig zur KG 446 gehören.

Checkliste für eine belastbare Kostenberechnung

Vor Abschluss der Kostenberechnung sollten folgende Punkte geklärt sein:

  • Ist ein äußeres Blitzschutzsystem erforderlich oder freiwillig vorgesehen?
  • Welche Blitzschutzklasse beziehungsweise welches Schutzziel gilt?
  • Welche Ausgabe der technischen Normen wird zugrunde gelegt?
  • Welche Vertragsregeln gelten?
  • Ist eine Risikoanalyse vorhanden?
  • Welche Fangeinrichtungen werden benötigt?
  • Welche Ableitungen werden benötigt?
  • Wie wird der Trennungsabstand eingehalten?
  • Welche Erdungsanlage ist vorgesehen?
  • Welche natürlichen Gebäudebestandteile werden genutzt?
  • Welche Dachaufbauten müssen geschützt werden?
  • Wie wird eine Photovoltaikanlage eingebunden?
  • Welche Energie-, Daten- und Rohrleitungen treten in das Gebäude ein?
  • Welche Überspannungsschutzgeräte werden in KG 446 erfasst?
  • Welche Schutzgeräte folgen den Kostengruppen 442, 443, 444 oder 450?
  • Welche baulichen Nebenarbeiten sind erforderlich?
  • Welche Prüfungen schuldet der Errichter?
  • Welche Dokumentationen schuldet der Errichter?
  • Welche unabhängigen Prüfungen gehören zu KG 700?
  • Sind alle Schnittstellen im Leistungsverzeichnis eindeutig beschrieben?
  • Ist eine doppelte Kostenerfassung ausgeschlossen?
  • Sind auch Nachträge nach derselben Systematik zuzuordnen?
  • Ist eine spätere Wartung der Anlage möglich?

Begriffe rund um KG 446

Begriff Bedeutung
Blitzschutzsystem Gesamtheit aus äußerem und innerem Blitzschutz
Äußerer Blitzschutz Fangeinrichtung, Ableitungseinrichtung und Erdungsanlage
Innerer Blitzschutz Potentialausgleich und Maßnahmen gegen gefährliche Überschläge
LPS Lightning Protection System, englische Bezeichnung für Blitzschutzsystem
SPD Surge Protective Device, Überspannungsschutzgerät
LEMP elektromagnetischer Blitzimpuls
LPZ Blitzschutzzone
Trennungsabstand erforderlicher Abstand zwischen Blitzschutzsystem und leitfähigen Installationen
Blitzschutz-Potentialausgleich blitzstromtragfähige Verbindung leitfähiger Systeme
HES Haupterdungsschiene
Fundamenterder in das Fundament beziehungsweise den Beton integrierter Erder
Ringerder geschlossener Erder außerhalb oder unterhalb des Gebäudes
Tiefenerder vertikal oder schräg in den Boden eingebrachter Erder
Fangeinrichtung Bauteil zum Auffangen eines direkten Blitzeinschlags
Ableitung leitfähige Verbindung zwischen Fangeinrichtung und Erdungsanlage
Trennstelle lösbare Verbindung zur Prüfung einer Ableitung oder Erdungsanlage

FAQ zur Blitzschutz-Kostengruppe nach DIN 276

Welche Kostengruppe hat Blitzschutz nach DIN 276?

Blitzschutz gehört nach DIN 276:2018-12 zur KG 446 „Blitzschutz- und Erdungsanlagen“.

Die KG 446 ist eine Untergruppe der KG 440 „Elektrische Anlagen“ innerhalb der KG 400 „Bauwerk – Technische Anlagen“.

Gehört Blitzschutz zur Kostengruppe 400?

Ja.

Die vollständige Hierarchie lautet:

KG 400 → KG 440 → KG 446

Wie lautet die genaue Bezeichnung der KG 446?

Die offizielle Bezeichnung lautet:

Blitzschutz- und Erdungsanlagen

Gehört der Fundamenterder zur KG 446?

Ja.

Der Fundamenterder ist Bestandteil der Gebäudeerdungsanlage und damit grundsätzlich der KG 446 zuzuordnen – auch wenn er vom Rohbauunternehmen eingebaut wird.

Gehört ein Ringerder zur KG 446?

Ja.

Dient der Ringerder als Gebäudeerdungsanlage, gehört er grundsätzlich zur KG 446.

Das gilt auch dann, wenn der Ringerder außerhalb der Gebäudeaußenwand im Erdreich verlegt wird.

Gibt es eine KG 446 auch ohne äußeren Blitzschutz?

Ja.

Auch ohne Fangeinrichtung und Ableitungen können Kosten für:

  • Gebäudeerdung,
  • Potentialausgleich,
  • Überspannungsschutz,
  • Dokumentation

in KG 446 entstehen.

Gehört Überspannungsschutz zur KG 446?

Überspannungsschutz kann zur KG 446 gehören, insbesondere wenn er Bestandteil des Blitzschutz-Potentialausgleichs oder eines übergeordneten Blitzschutzzonenkonzeptes ist.

In Schaltanlagen integrierte Geräte können alternativ KG 443, KG 444 oder der Kostengruppe des geschützten Systems zugeordnet werden.

Die Zuordnung muss projektweit einheitlich erfolgen.

Gehört eine Photovoltaikanlage zur KG 446?

Die Photovoltaikanlage selbst gehört regelmäßig zur KG 442 „Eigenstromversorgungsanlagen“.

Zusätzliche:

  • Fangstangen,
  • Ableitungen,
  • Erdungsmaßnahmen,
  • Potentialausgleichsmaßnahmen,
  • blitzschutztechnische Anpassungen

gehören dagegen zur KG 446.

Gehören Planung und Risikoanalyse zur KG 446?

Grundsätzlich nein.

Fachplanung, Risikoanalyse und unabhängige Sachverständigenleistungen sind regelmäßig den Baunebenkosten der KG 700 zuzuordnen.

Ist KG 446 identisch mit der HOAI-Anlagengruppe 4?

Nein.

KG 446 ist eine Kostengruppe der DIN 276.

Die HOAI-Anlagengruppe 4 „Starkstromanlagen“ ordnet dagegen die Fachplanung ein.

Blitzschutz- und Erdungsanlagen gehören fachplanerisch zur Anlagengruppe 4.

Gehört ein Ringerder außerhalb des Gebäudes zur KG 556?

Nicht allein aufgrund seiner Lage.

Dient der Ringerder der Erdung des Gebäudes, gehört er grundsätzlich zur KG 446.

KG 556 kommt eher bei eigenständigen elektrischen Anlagen in Außenanlagen und Freiflächen in Betracht.

Schreibt die DIN 276 eine Blitzschutzanlage vor?

Nein.

Die DIN 276 strukturiert Kosten.

Ob ein Blitzschutz erforderlich ist, ergibt sich aus anderen Anforderungen, beispielsweise:

  • Bauordnungsrecht,
  • Brandschutzkonzept,
  • Genehmigung,
  • Risikoanalyse,
  • Vertrag,
  • Versicherungsanforderungen.

Ist die KG 446 ein eigenes Gewerk?

Nein.

Eine Kostengruppe ist keine zwingende Vergabeeinheit.

Leistungen der KG 446 können auf mehrere Gewerke verteilt sein. Umgekehrt kann ein Gewerk Leistungen aus mehreren Kostengruppen enthalten.

Gehören Prüfungen zur KG 446?

Prüfungen, Messungen und Dokumentationen, die das ausführende Unternehmen im Rahmen seiner Leistung schuldet, gehören grundsätzlich zur KG 446.

Unabhängige externe Prüfungen und Sachverständigenleistungen gehören regelmäßig zur KG 700.

Gehört die Wartung einer Blitzschutzanlage zur KG 446?

Die erstmalige Prüfung und Übergabe der neu errichteten Anlage gehört grundsätzlich zur KG 446.

Spätere Wartungs- und Betriebskosten sind dagegen keine Baukosten der erstmaligen Herstellung und müssen getrennt betrachtet werden.

Kann KG 446 weiter untergliedert werden?

Ja.

Eine projektinterne Untergliederung kann sinnvoll sein, beispielsweise in:

  • Erdungsanlage,
  • äußeren Blitzschutz,
  • inneren Blitzschutz,
  • Überspannungsschutz,
  • Prüfungen und Dokumentation.

Diese Untergruppen sind jedoch keine offiziell benannten zusätzlichen Kostengruppen der DIN 276.

Blitzschutz gehört in die KG 446

Die Antwort auf die Frage „Welche Kostengruppe hat Blitzschutz nach DIN 276?“ ist eindeutig:

Blitzschutz- und Erdungsanlagen gehören zur Kostengruppe 446.

Die eigentliche Herausforderung liegt nicht in dieser Hauptzuordnung, sondern in der fachgerechten Abgrenzung der Schnittstellen.

Besonders folgende Bereiche müssen eindeutig zugeordnet werden:

  • Überspannungsschutzgeräte,
  • Schutzpotentialausgleich,
  • Blitzschutz-Potentialausgleich,
  • Photovoltaikkomponenten,
  • bauliche Dacharbeiten,
  • Fassadenarbeiten,
  • technische Außenanlagen,
  • Daten- und Kommunikationsanlagen,
  • Planungsleistungen,
  • Sachverständigenprüfungen.

Eine belastbare Kostenplanung verfolgt deshalb fünf Grundsätze:

  1. Das Blitzschutzsystem wird als eigenständiger Kostenblock unter KG 446 ausgewiesen.
  2. Äußerer Blitzschutz, Erdung, innerer Blitzschutz und Überspannungsschutz werden intern getrennt dargestellt.
  3. Schnittstellen zu KG 442, 443, 444, 450, 556 und 700 werden schriftlich festgelegt.
  4. Kostenermittlung und Leistungsverzeichnis verwenden dieselbe Zuordnungslogik.
  5. Doppelansätze und nicht erfasste Leistungen werden durch eine vollständige Schnittstellenprüfung verhindert.

Damit wird die KG 446 nicht nur formal richtig benannt, sondern als wirksames Instrument für:

  • Kostenklarheit,
  • Ausschreibungssicherheit,
  • Vergleichbarkeit,
  • Kostenkontrolle,
  • nachvollziehbare Projektsteuerung

eingesetzt.

Quellen und weiterführende Fachinformationen

Die folgenden Links führen zu den maßgeblichen Normen, Regelwerken und öffentlich zugänglichen Fachinformationen. Alle Verweise öffnen sich in einem neuen Fenster.

  • DIN 276:2018-12 – Kosten im Bauwesen
  • VDE DKE – Übersicht zur Normenreihe DIN EN IEC 62305 Blitzschutz
  • DIN EN IEC 62305-1 – Allgemeine Grundsätze des Blitzschutzes
  • DIN EN IEC 62305-2 – Risiko-Management
  • DIN EN IEC 62305-3 – Schutz von baulichen Anlagen und Personen
  • DIN EN IEC 62305-4 – Elektrische und elektronische Systeme in baulichen Anlagen
  • DIN 18014:2023-06 – Erdungsanlagen für Gebäude
  • DIN 18014/A1 – Informationen zum Änderungsentwurf
  • DIN VDE 0100-540 – Erdungsanlagen, Schutzleiter und Schutzpotentialausgleich
  • DIN VDE 0100-443 – Schutz bei transienten Überspannungen
  • ATV DIN 18384 – Blitzschutz-, Überspannungsschutz- und Erdungsanlagen
  • HOAI Anlage 15 – Technische Ausrüstung und Anlagengruppe 4
  • Land Berlin – Leitfaden mit Anwendung der KG 446 bei öffentlichen Bauvorhaben

Fachlicher Stand: 17. August 2026